Kaution auf den Punkt gebracht: Das sollten Mieter wissen!
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Die Suche war anstrengend, aber von Erfolg gekrönt. Der Mieter hat nach einer gefühlten Ewigkeit die neue Wohnung gefunden. Der Schnitt ist o.k. Die Miete ist o.k. Die Lage ist o.k. Der Vermieter klingt sympathisch. Alles ist in Ordnung. Was ist mit der Kaution?
Kaution
Bei der Kaution handelt es sich um eine Mietsicherheit. Sinn und Zweck der Kaution ist, dem Vermieter eine Sicherheit an die Hand zu geben. Der Vermieter soll eine finanzielle Absicherung erhalten. Der Vermieter soll bei Schäden eine Entschädigung erhalten. Muss der Mieter eine Kaution zahlen?
Zahlung der Kaution
Der Vermieter muss keine Kaution vom Mieter verlangen. Tatsächlich verzichten jedoch nur wenige Vermieter auf diese Sicherheit. Die Vermieter wollen sich für den schlimmsten Fall absichern. Viele Vermieter wollen ein Sicherheitsnetz ziehen und den Schaden im schlimmsten Fall so gering wie möglich halten. Wie hoch darf die Mietersicherheit sein?
Höhe der Kaution
Die Höhe der Kaution ist gesetzlich geregelt. Der Vermieter darf nicht mehr als drei Kaltmieten verlangen. Der Mieter muss diese Summe auch nicht auf einen Schlag bezahlen. Vielmehr darf der Mieter diese Summe in drei Raten abzahlen. Die erste Rate ist in diesem Fall zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren beiden Raten sind in den Folgemonaten fällig. Die Sicherheit kann auch durch eine Bürgschaft oder ein Sparbuch erfüllt werden. Darf sich der Vermieter an der Kaution bedienen?
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen aufbewahren. Der Vermieter darf sich in der Regel auch nicht im laufenden Mietverhältnis einfach an der Kaution bedienen. Am Ende eines Mietverhältnisses sieht es jedoch anders aus. Sollte am Ende der Mieter dem Vermieter eine gewisse Summe schulden, dann darf sich dieser möglicherweise an der Kaution bedienen. Aber! Es gibt auch eine Pflicht zur Rückzahlung der Kaution.
Rückzahlung der Kaution
Der Vermieter muss die Kaution in voller Höhe zurückzahlen, wenn der Sicherungszweck weggefallen ist. Dies ist der Fall, wenn keine Schulden mehr beim Vermieter bestehen. Der Vermieter darf jedoch bis zu sechs Monate mit der Auszahlung warten. In dieser Zeit kann und soll der Vermieter prüfen, ob Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen.
Bei Zweifel Hilfe holen
Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrer Kautionszahlung alles ordnungsgemäß gelaufen ist? In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen.
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