Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – was nun?

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Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – was nun?

– Ruhe bewahren!

Kühlen Kopf bewahren! Nur eine wirksame Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis! Nicht jede Kündigung ist wirksam und gegen unwirksame Kündigungen sollten Sie sich wehren!

– Nichts unterschreiben!

Sie sind nicht verpflichtet, den Erhalt der Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Es ist auch nicht ratsam, voreilig einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, ohne vorher einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert zu haben. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber in diesem Fall um eine Bedenkzeit.

– Schnell handeln!

Sie müssen schnell handeln. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden. In diesem Fall genügt zur Fristwahrung eine Mitteilung unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes, wenn die persönliche Meldung nach Terminvereinbarung nachgeholt wird. Ansonsten ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen hierfür Urlaub zu gewähren.
Bei einer fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigung droht Ihnen eine Sperrzeit von 12 Wochen, d.h. Sie können für diese Zeit Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen hat.

– 3 Wochen-Frist beachten!

Sie müssen die Klagefrist beim Arbeitsgericht beachten. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam und Ihr Arbeitsverhältnis beendet. In Ausnahmefällen kann die Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht?


Diese Hinweise können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich vorsorglich an einen Rechtsanwalt wenden.
Rechtsanwältin Griessl ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus dem gesamten Bundesgebiet und den unterschiedlichsten Branchen.


Vania Griessl

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Zertifizierte Beraterin für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)


Louisenstraße 59

61348  Bad Homburg vor der Höhe


Tel:       +49 61729819332

Fax:      +49 61729819323

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E-Mail: V.Griessl@outlook.de

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Stichworte: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kündigung erhalten, Kündigungsschutzklage, fristlose Kündigung


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