Mangel - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Bei einem Kauf ist der Verkäufer verpflichtet, die gekaufte Sache frei von Mängeln zu übergeben.
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet dabei zwischen Sach- und Rechtsmängeln.
- Käufer eines mangelhaften Gegenstands können sogenannte Gewährleistungsrechte geltend machen.
- Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels können dabei innerhalb von zwei Jahren bis zu 30 Jahren verjähren.
- Bei einem Verbrauchsgüterkauf muss der Verkäufer seit 2022 beweisen, dass diese im ersten Jahr mangelfrei war.
Was ist ein Mangel im Kaufrecht?
Der Kauf von Sachen ist eines der häufigsten Rechtsgeschäfte überhaupt. Der Verkäufer hat die Pflicht, dem Käufer die gewünschte Sache mangelfrei zu verschaffen, ihm zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer muss dafür den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen.
Bei der Feststellung eines Mangels spielten im Kaufrecht bisher vor allem die Vereinbarungen und die Sichtweisen von Käufer und Verkäufer eine Rolle. Infolge einer wichtigen Gesetzesänderung, die auf alle ab dem Jahr 2022 abgeschlossenen Kaufverträge anzuwenden ist, kommt es bei der Mangelfeststellung zugleich auf objektive Anforderungen an. Entscheidend ist danach insbesondere, dass sich die Kaufsache für die gewöhnliche Verwendung eignet. Hinzukommen weitere Kriterien zur Annahme eines Mangels, die § 434 BGB nennt.
Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für die Annahme eines Mangels. Insbesondere steigt dadurch das Risiko für Verkäufer, dass Käufer Mängelansprüche gegen sie geltend machen können.
Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für das Vorliegen eines Mangels?
Entscheidend für das Vorliegen eines Mangels ist regelmäßig der Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache. Der Käufer erlangt bei dieser in der Regel die tatsächliche Verfügungsgewalt, indem er die Sache oft einfach in seine Hände bekommt. Da damit die mit der Sache verbundenen Risiken der Verschlechterung oder des Verlusts auf den Käufer übergehen, fällt mit der Übergabe auch der sogenannte Gefahrübergang zusammen.
In bestimmten Fällen können Übergabe und Gefahrübergang jedoch auseinanderfallen, wie etwa bei Versendung einer Kaufsache zwischen Unternehmern. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Mangelhaftigkeit einer Sache ist die Feststellung des Gefahrübergangs von entscheidender Bedeutung.
Das heißt: Hatte der Gegenstand bei der Übergabe bereits einen Mangel, kann der Käufer regelmäßig Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ist der Mangel tatsächlich erst nach der Übergabe entstanden, entfallen dagegen regelmäßig daran geknüpfte Ansprüche. In einem Rechtsstreit kommt es deshalb vor allem darauf an, dass die damit beweisbelastete Seite das Vorliegen des Mangels auch beweisen kann.
Für Verbraucher, die eine Sache von einem Unternehmer kaufen, gelten dabei jedoch gesetzliche Erleichterungen. Für vor 2022 abgeschlossene Kaufverträge gilt bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe die Vermutung, dass diese von Anfang an mangelhaft war. Für ab 2022 abgeschlossene Kaufverträge sind es dagegen ein ganzes Jahr, innerhalb dessen die Mangelhaftigkeit bereits bei Gefahrübergang angenommen wird. Nur für lebende Tiere bleibt es beim Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
Dabei ist immer zu beachten, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung eine davon unabhängige freiwillige Garantie bestehen kann. Diese Garantie gibt statt des Verkäufers jedoch regelmäßig der Hersteller der Sache, der damit Anspruchsgegner ist. Die Garantie kann zudem, was Voraussetzungen, Geltungsdauer und Umfang betrifft, erheblich von der gesetzlichen Gewährleistung abweichen, da hier geringere gesetzliche Vorgaben gelten. Beide – Gewährleistung und Garantie – können zudem nebeneinander bestehen.
Welche Arten von Mängeln gibt es?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen Sachmängeln und Rechtsmängeln.
Sachmangel
Für seit 2022 abgeschlossene Kaufverträge gilt, dass sie frei von Sachmängeln sind, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen des § 434 BGB entsprechen. Als Sachmangel gilt danach auch die Lieferung einer falschen Sache.
Für vor 2022 abgeschlossene Kaufverträge kam es dagen vor allem darauf an, dass die gekaufte Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne entsprechende Vereinbarung kam es auf die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, eine entsprechenden gleichartigen Sachen übliche Beschaffenheit und die gewöhnliche Verwendbarkeit an.
Künftig kommt es dadurch auch entscheidend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also vor dem Jahr 2022 oder im Jahr 2022, für die Annahme eines Mangels an.
Besondere Bedeutung für das Schicksal von Rechten bei Mängeln können handelsrechtliche Regeln haben. Bei einem Kauf, der Käufer und Verkäufer ein Handelsgeschäft darstellt, muss der Käufer die Ware in Augenschein nehmen und auftretende Mängel unverzüglich gegenüber dem Verkäufer rügen. Andernfalls kann er Mängelansprüche verlieren.
Rechtsmangel
Anders als beim Sachmangel bleibt es beim Rechtsmangel bei derselben Rechtslage für ab 2022 geschlossene Kaufverträge wie zuvor. Eine Sache hat gemäß § 435 BGB keinen Rechtsmangel, wenn Dritte bezüglich der Sache keine Rechte geltend machen können oder nur solche, die der Käufer im Kaufvertrag übernommen hat. Rechte eines Dritten, die einen Rechtsmangel darstellen können, sind Eigentumsrechte Dritter an der Kaufsache, wenn der Verkäufer nicht deren Alleineigentümer ist.
Als Rechtsmangel gelten auch im Grundbuch eingetragene Rechte, die nicht bestehen. Beispiele für entsprechende Rechtsmängel sind Belastungen eines Grundstücks wie etwa ein Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Pfandrechte oder Reallasten.
Meine Kaufsache ist mangelhaft: Welche Rechte habe ich als Käufer?
An das Vorhandensein eines Mangels knüpfen sich verschiedene Rechte und Ansprüche insbesondere des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
Recht auf Nacherfüllung
Haben Sie eine mangelhafte Sache gekauft, ist der Anspruch auf Nacherfüllung vorrangig gegenüber den anderen Gewährleistungsrechten in Form des Rücktritts vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Der Käufer soll dadurch die Chance erhalten, den Kaufvertrag noch zu erfüllen.
Käufer können nach ihrer Wahl im Rahmen der Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Mangel im Rahmen einer angemessenen Frist beseitigt durch Nachbesserung mittels Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung einer mangelfreien Sache. Die Fristsetztung kann entbehrlich sein, wenn insbesondere die zum Rücktrigg genannten Gründe vorliegen.
Recht zum Rücktritt
Der Vorrang der Nacherfüllung kann einem Rücktritt entgegenstehen. Falls die
- Frist zur Nacherfüllung ergebnislos verstrichen ist,
- die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen gilt,
- die Nacherfüllung für den Verkäufer unmöglich ist,
- für den Verkäufer mit unzumutbaren Kosten verbunden ist oder
- der Verkäufer diese ernsthaft und ausdrücklich verweigert, kann der Käufer jedoch den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und weitere Gewährleistungsrechte geltend machen.
Die gegenseitig empfangenen Leistungen sind dann zurückzugeben. Neben dem Rücktritt können auch Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
Recht zur Minderung
Wenn Sie Ihre gekaufte Sache trotz Mangel behalten wollen, können Sie statt eines Rücktritts vom Kaufvertrag auch eine Minderung des Kaufpreises geltend machen.
Um wie viel der Kaufpreis gemindert wird, wird durch Vergleich des Werts der Sache bei angenommener Mangelfreiheit im Vergleich zum wirklichen Wert ermittelt.
Schadensersatz
Ein Mangel kann auch zusätzliche Schadensersatzansprüche begründen. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ersatzbeschaffung einer mangelfreien Sache für den Käufer mit höheren Kosten verbunden ist.
Entscheidend dafür ist, dass der Verkäufer die den mangelhafte Lieferung oder gegebenenfalls die ungenügende Nacherfüllung zu vertreten hat, weil diese zum Beispiel nicht fristgerecht erfolgt ist.
Verjährungsfristen der Mängelansprüche
Im Kaufrecht gibt es keine einheitlichen Verjährungsfristen. Je nachdem, worin der Mangel liegt oder was von diesem betroffen ist, verjähren die Mängelansprüche in der Regel unterschiedlich in 30, fünf oder zwei Jahren. Während die Verjährungsfrist bei Grundstücken mit deren Übergabe beginnt, läuft die Verjährung bei anderen Sachen erst mit deren Ablieferung. Allerdings sind von der Verjährungsdauer Abweichungen nach oben und nach unten möglich.
Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge gilt nämlich, dass Gewährleistungsansprüche zukünftig nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels verjähren. Tritt der Mangel also kurz vor Ablauf der Verjährung nach zwei Jahren auf, verlängert sich die Verjährungsfrist entsprechend um zwei Monate. Die Verjährung kann daher im äußersten Fall erst nach zwei Jahren und zwei Monaten eintreten.
Bei gebrauchen Sachen können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte zudem vertraglich ausschließen. Unternehmerische Verkäufer, wie insbesondere Händler, können die Verjährung beim Verkauf gebrauchter Sachen immerhin von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Für ab 2022 abgeschlossene Kaufverträge gelten für die wirksame Vereinbarung jedoch höhere Anforderungen. Ist der Käufer ein Verbraucher, muss der unternehmerisch handelnde Verkäufer ihn ausführlich über diese Verjährungsverkürzung informieren. Sie muss insbesondere im Kaufvertrag gesondert vereinbart werden. Eine Klausel in den AGB genügt dafür deshalb nicht mehr. Ist die Verkürzung infolge unzureichender Vereinbarung unwirksam, gilt die übliche Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt dagegen die längere regelmäßige Verjährungsfrist von bis zu vier Jahren nach den §§ 195, 199 BGB.
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Rechtstipps zu "Mangel" | Seite 249
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06.04.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , das außerdem erhebliche Mängel aufwies: Der Putz rieselte von den Wänden, die Zimmer waren schmutzig und voller Kakerlaken. Noch vor Ort reichte die Familie eine Liste über die Mängel beim Reiseveranstalter …“ Weiterlesen
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06.04.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… den nicht im Vertrag aufgeführten Mitbewohner als Zeugen, z.B. für Mängel, fehlende Treppenhausreinigung, o.ä., zur Verfügung. Steht der Partner im Mietvertrag, scheidet es als Zeuge aus. Tipp für Mieter …“ Weiterlesen
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25.03.2010 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… Sachmängel nach § 434 BGB. Auch eine anpreisende Internetanzeige rechtfertigte keine andere Entscheidung im gerichtlichen Verfahren, da der Kläger mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen …“ Weiterlesen
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25.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… worden. Es liegen erhebliche Mängel in der Wohnung vor (Wasserschäden an der Decke durch den Mieter der darüber liegenden Wohnung, feuchte Wände o.ä.). Hier muss der Vermieter zunächst …“ Weiterlesen
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22.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Bei Streitigkeiten im Mietverhältnis hat man zudem den nicht im Vertrag aufgeführten Mitbewohner als Zeugen, z.B. für Mängel, fehlende Treppenhausreinigung, o. ä., zur Verfügung. Steht der Partner …“ Weiterlesen
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19.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Höhe nach nicht auf drei Nettomonatskaltmieten begrenzen, ist diese als unbegrenzte Bürgschaft zumindest kraft Gesetz auf drei Monatskaltmieten beschränkt, unter Umständen mangels hinreichender …“ Weiterlesen
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19.03.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… zur Entsorgung anstehenden und bereits im Müll befindlichen Sache. Mangels Vorliegens eines der gesetzlich abschließend aufgezählten Zulassungsgründe hat das Landesarbeitsgericht die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.“ Weiterlesen
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16.03.2010 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… unschädlich. Nach der Rechtsprechung weist die Wohnung jedoch dann einen Mangel auf, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche um mehr als 10 % zu Lasten des Mieters abweicht …“ Weiterlesen
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16.03.2010 Rechtsanwalt Marc Oliver Giel„… und der Verbraucher „der Dumme" ist, der mangels Durchhaltevermögen und/oder Wissen um eine evtl. fehlende Berechtigung der Forderung zahlt und die Streitkassen der sich ständig neu erfindenden Firmen …“ Weiterlesen
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12.03.2010 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Die Verkäuferin antwortete, dass ihr die Mängel nicht bekannt seien, und bat den Käufer, ihr das Fahrzeug nochmals zur Prüfung vorzustellen. Dem kam …“ Weiterlesen
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05.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , von den Wänden bröckelte der Putz und Kakerlaken zählten ebenfalls zu den Hotelgästen. Die erbosten Urlauber reichten noch auf Djerba eine Liste über die Mängel beim Reisebüro ein. Wieder zu Hause angekommen …“ Weiterlesen
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04.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ausgesetzt zu sein, ohne dafür selbst einen Anlass gegeben zu haben. Hinzu kommt, dass mangels einer Benachrichtigungspflicht und einem nachträglichem Rechtsschutz beim Bürger das diffuse Gefühl …“ Weiterlesen
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02.03.2010 Rechtsanwalt Moritz Sandkühler„… der „Sachverständige" gerade nicht öffentlich bestellt und vereidigt gewesen sein soll. Es wird weiter über erhebliche Mängel in einem Gutachten berichtet. Auch sollen die Zeitangaben (angeblicher …“ Weiterlesen
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26.02.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… sei. Ein Mitarbeiter erklärte sein Interesse und wollte Ansprüche aus dem Schreiben einklagen - ohne Erfolg. Das Erfurter Gericht befand die Vereinbarung gemäß § 125 BGB mangels Unterzeichnung …“ Weiterlesen
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25.02.2010 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen und/oder der Verkäufer hat eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes abgegeben, die den Mangel betrifft …“ Weiterlesen
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19.02.2010 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„In einer Entscheidung vom 17.02.2010 hat der BGH festgestellt, dass ein Mieter auch dann noch, wenn er einen Mangel der gemieteten Wohnung jahrelang klaglos erduldet hat, die Beseitigung …“ Weiterlesen
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18.02.2010 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„… , der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen und/oder der Verkäufer hat eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes abgegeben, die den Mangel betrifft". Mit der Behauptung …“ Weiterlesen
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15.02.2010 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„… - und Wadenbein gebrochen. Die Klage blieb endgültig auch beim BGH erfolglos. Eine Haftung des Beklagten scheidet mangels Verschulden aus. Der Kläger hat nicht nachweisen können, dass sich der Beklagte …“ Weiterlesen
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05.02.2010 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… im fraglichen Zeitraum weitere Zahlungen an den Gläubiger erbracht. Zu den genauen Zeitpunkten und Beträgen könne er als Insolvenzverwalter jedoch mangels vollständiger Geschäftsunterlagen des Schuldners keine …“ Weiterlesen
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05.02.2010 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… eingestellt werden. Es muss dann ein Zurückbehaltungsrecht und die Behinderung mangels Zahlung angezeigt werden. Hilfreich ist, den Kunden aufzusuchen und den Grund für die Zahlungsverzögerung …“ Weiterlesen
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29.01.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… . Da mangels einer Regelungslücke auch eine ergänzende Vertragsauslegung laut BGH nicht in Betracht kam, wurde die Revision des Leasingnehmers zurückgewiesen ( Urteil v. 18.11.2009, Az.: VIII ZR 347/08 …“ Weiterlesen
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22.01.2010 Rechtsanwalt Uwe Klatt„… er dadurch nur eine zügige Entscheidung der Beklagten über ihre Leistungspflicht. Damit erklärt das OLG Köln implizit, dass mangels Vorlage solcher Unterlagen die geforderte Rente auch nicht fällig würde. III …“ Weiterlesen
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21.01.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… der Justiz, wenn ein nächtlicher Eildienst fehlt. Dieser Mangel dürfe nicht zu Lasten eines Verdächtigen gehen, der das verfassungsmäßige Recht auf Unverletzlichkeit von Wohnung und Privatsphäre …“ Weiterlesen
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19.01.2010 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„Dem Urteil lag dabei folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Betreiber eines Getränkehandels zahlte die Miete für seine Gewerberäume bereits seit Ende 2002 wegen diverser Mängel des Mietobjekts nur …“ Weiterlesen