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Nachahmung im Wettbewerbsrecht: Was ist erlaubt und was nicht?

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Nachahmung im Wettbewerbsrecht: Was ist erlaubt und was nicht?

Experten-Autorin dieses Themas

In der Welt des Wettbewerbsrechts ist die Nachahmung ein häufig diskutiertes Thema und sorgt immer wieder für Streitigkeiten und Unsicherheiten, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Unternehmen konkurrieren miteinander, um Kunden zu gewinnen und ihre Produkte oder Dienstleistungen möglichst zahlreich zu verkaufen.  

Doch wie weit darf diese Konkurrenz gehen, bevor sie vom Gesetz als unzulässig betrachtet wird? In diesem Ratgeber werden wir uns mit dem rechtlichen Konzept der Nachahmung im Kontext des Wettbewerbsrechts auseinandersetzen und die rechtlichen Grenzen des Erlaubten abstecken. 

Was versteht man unter einer Nachahmung?

Nachahmung bezieht sich auf die Praxis, die Produkte, Dienstleistungen oder andere geschäftliche Handlungen eines Mitbewerbers in ähnlicher Weise zu reproduzieren. Viele kennen dieses Phänomen zum Beispiel aus der Modebranche, in der Designklassiker einer Luxusmarke von Alltagsmodemarken nachgeahmt werden. Das Spektrum einer Nachahmung ist vielfältig und reicht von der Art des Produktdesigns, dem Produktmarketing, der ähnlichen Gestaltung von Verpackungen über die Verwendung ähnlicher Markenlogos bis hin zur Übernahme von Werbekampagnen und Produktkonzepten.  

Zum Beispiel könnte ein Unternehmen eine ähnliche Verpackung wie ein bekanntes Konkurrenzprodukt entwerfen, um Kunden anzulocken, die bereits mit dem Originalprodukt vertraut sind und deshalb auf das Verpackungsdesign im Rahmen der Kaufentscheidung reagieren. Ebenso könnte ein Unternehmen eine ähnliche Werbestrategie wie ein Mitbewerber verfolgen, um von dessen Erfolg zu profitieren. 

Ist die Nachahmung strafbar?

Ganz allgemein gilt, dass Nachahmungen im Geschäftsleben nicht strafbar sind und von der Rechtsordnung im Grundsatz toleriert werden. Produkte, die als Nachahmungen oder sogenannte „Me-too-Produkte“ bekannt sind, werden durch das Rechtssystem in vielen Fällen sogar unterstützt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass keine Verletzung von geistigem Eigentum vorliegt.  

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Rechtsprechung aus diesem Grund das Prinzip der sogenannten Nachahmungsfreiheit festgelegt, welches das Recht von Unternehmen betont, bestehende Produkte oder Dienstleistungen nachzuahmen, sofern dabei keine bestehenden Schutzrechte wie Patente, Marken oder Urheberrechte verletzt werden. Es ist daher wichtig zu verstehen, dass Nachahmung an sich nicht illegal ist, sondern vielmehr ein Teil des (erwünschten) freien Wettbewerbs, solange sie sich innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegt. 

Nachahmungsfreiheit und ihre Grenzen

Die Nachahmungsfreiheit ist ein grundlegendes Prinzip im Wettbewerbsrecht, das Unternehmen grundsätzlich erlaubt, Produkte oder Dienstleistungen anderer zu imitieren, solange dabei keine geschützten Rechte wie Markenrechte und Urheberrechte verletzt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen beispielsweise ähnliche Produkte herstellen oder ähnliche Werbestrategien verwenden können, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.  

Allerdings gibt es auch klare Grenzen für die Nachahmungsfreiheit. Wenn die Nachahmung zu Verwechslungen mit dem Originalprodukt führt oder den Eindruck erweckt, dass eine Verbindung zwischen dem nachahmenden Unternehmen und dem Originalunternehmen besteht, obwohl dies nicht der Fall ist, kann das als unzulässig betrachtet werden. In solchen Fällen kann das nachahmende Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs belangt werden. 

Illegale Nachahmung: Verwechslungsgefahr führt zur Unzulässigkeit

Eine Nachahmung ist dann unzulässig, wenn sie zu Verwechslungen mit dem Originalprodukt führt oder den Eindruck erweckt, dass eine Verbindung zwischen dem nachahmenden Unternehmen und dem Originalunternehmen besteht, obwohl dies nicht der Fall ist. 

Liegt ein Fall der rechtlich unzulässigen Nachahmung vor, kann das nachahmende Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs zivilrechtlich belangt werden. Unlauterer Wettbewerb bezieht sich auf Praktiken, die gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs verstoßen, und kann verschiedene Formen annehmen, darunter irreführende Werbung, Rufausbeutung oder eben die illegale Nachahmung. 

So schützen sich Unternehmer vor unzulässiger Nachahmung

Um sich vor unzulässiger Nachahmung zu schützen, können Unternehmer proaktiv vorgehen, indem sie ihre intellektuellen Eigentumsrechte durch Registrierungen wie Marken-, Patent-, Urheber- und Designschutz stärken. Diese Registrierungen geben den Inhabern das ausschließliche Recht, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden und Dritten die Nachahmung zu untersagen. Zudem ist es für einen effektiven Nachahmungsschutz ratsam, stets eine klare Dokumentation über die Entwicklung und die Merkmale der eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu führen, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise vorlegen zu können.  

Darüber hinaus können regelmäßige professionelle Marktüberwachungen dabei helfen, potenzielle Verstöße von Konkurrenzunternehmen frühzeitig zu erkennen und rechtlich dagegen vorzugehen, bevor ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entsteht oder sich ausweitet. Auf diese Weise sichern sich Unternehmer ab und minimieren das Risiko, dass ihre Innovationen und ihr Geschäftswert durch unlauteren Wettbewerb wie illegale Nachahmung beeinträchtigt werden. 

Darum ist die Nachahmung eine Bereicherung für den Wettbewerb

Die Nachahmung spielt eine wichtige Rolle im dynamischen Umfeld des Marktwettbewerbs, da sie zu Innovation und Verbesserung führen kann. Während die Fähigkeit, bestehende Produkte oder Dienstleistungen nachzuahmen, Unternehmen dazu anregt, bestehende Angebote zu verbessern und weiterzuentwickeln, stellt sie auch eine Herausforderung für Originalhersteller dar, sich durch einzigartige Merkmale und überlegene Qualität zu differenzieren.  

Jedoch wird die Grenze des Erlaubten schnell erreicht, wenn die Nachahmung zu einer direkten Verwechslungsgefahr führt oder spezifische geschützte Merkmale eines Produkts kopiert werden, die dessen Alleinstellungsmerkmal ausmachen. In solchen Fällen können Gerichte eingreifen, um den unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und die Rechte der Originalhersteller zu schützen. Daher ist es für Unternehmen essenziell, sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die potenziellen Risiken der Nachahmung genau zu verstehen, um effektiv auf dem Markt agieren zu können. 

Fazit: Nachahmung ist nicht per se illegal

Die Frage der Nachahmung im Wettbewerbsrecht ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Produkte oder Dienstleistungen, der Ähnlichkeit zwischen den Produkten, dem Verhalten des nachahmenden Unternehmens und den rechtlichen Schutzmaßnahmen, die das Originalunternehmen ergriffen hat. Während die Nachahmungsfreiheit ein wichtiges Schutzgut im Wettbewerbsrecht ist, gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um eine faire und transparente Geschäftsumgebung für alle Mitbewerber im freien Markt zu gewährleisten. Unternehmen sollten sich daher bewusst sein, wie sie ihre Rechte und ihr geistiges Eigentum schützen können, um sich vor unzulässiger Nachahmung durch Konkurrenten, so gut es geht, abzusichern und im Falle von Verstößen umgehend reagieren und gegensteuern zu können. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Georgii

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