Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Nachehelicher Unterhalt!

Nachehelicher Unterhalt: Prüfen Sie Ihren Anspruch!

  • 5 Minuten Lesezeit
Nachehelicher Unterhalt: Prüfen Sie Ihren Anspruch!

Nach einer Scheidung sollten beide Ex-Ehepartner ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann trotzdem ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Prüfen Sie jetzt, ob in Ihrem Fall ein Unterhaltsanspruch vorliegt!

Die wichtigsten Fakten

  • Nachehelicher Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
  • Er kommt nur unter strengen Voraussetzungen infrage.
  • Ein Anspruch besteht z. B. bei Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes.
  • Daneben sind Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt, Erwerbslosigkeitsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Aufstockungsunterhalt möglich.
  • Die Berechnung orientiert sich am Einkommen des Ex-Ehegatten.

So gehen Sie vor

  1. Gesamtjahreseinkommen berechnen.
  2. Bereinigtes Monatsnettoeinkommen ermitteln.
  3. Differenz der Nettoeinkommen beider Partner errechnen.
  4. Aus der Differenz wird im Einzelfall die Höhe des Unterhalts berechnet.

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Beim nachehelichen Unterhalt handelt es sich um eine Unterhaltszahlung, die nach der Scheidung zu leisten ist. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung sind beide Ex-Ehegatten grundsätzlich dazu verpflichtet, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es deshalb strenge Voraussetzungen.

Wann bekommt man nachehelichen Unterhalt?

Da nach der Scheidung jeder in der Lage sein sollte, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, reicht etwa ein geringes Einkommen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht aus. Jeder Ex-Partner muss sich um einen Arbeitsplatz bemühen, mit dem er seinen eigenen Unterhalt bestreiten kann.

Aus diesem Grund kommt nachehelicher Unterhalt nur infrage, wenn einer der Ex-Ehepartner aus triftigen Gründen nicht imstande ist, für sich zu sorgen. Diese Bedürftigkeit muss er auch beweisen. Zudem muss der andere Ex-Partner leistungsfähig sein.

Es gibt keine festen Grenzen dafür, wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist. Grundsätzlich gilt: Ein Anspruch kommt so lange infrage, wie der Bedürftige auf die finanzielle Hilfe angewiesen ist und die Unterhaltsvoraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

Die Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch sind gesetzlich in den §§ 1570–1576 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt:

Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB)

Betreut einer der Ex-Partner nach rechtskräftiger Scheidung ein gemeinsames Kind unter drei Jahren, hat er oder sie einen Unterhaltsanspruch. Dafür müssen keine weiteren Voraussetzungen vorliegen. Man spricht auch vom Betreuungsunterhalt.

Alter (§ 1571 BGB)

Ist ein geschiedener Ehegatter aus Altersgründen nicht mehr in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, hat er ebenfalls einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Diese Voraussetzung muss entweder zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegen oder sobald die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes unter drei Jahren endet.

Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)

Kann einem der Ex-Ehegatten aufgrund einer Krankheit, eines Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen bzw. körperlichen Kräfte keine Erwerbstätigkeit mehr zugemutet werden, hat dieser einen nachehelichen Unterhaltsanspruch.

Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB)

Geschiedene Ehegatten können auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn sie weder ein gemeinsames Kind betreuen noch zu alt oder krank für eine Arbeit sind. Sollten sie trotz ausreichender Bemühungen unverschuldet keine Arbeit finden, kommt ein Anspruch wegen Erwerbslosigkeit in Betracht.

Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Der Ex-Mann oder die Ex-Frau kann unter bestimmten Voraussetzungen Aufstockungsunterhalt verlangen. Dieser kommt infrage, wenn man den Lebensunterhalt vom eigenen Einkommen nicht bestreiten kann. In dem Fall wird die Differenz der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten errechnet. Meist erhält der Bedürftige dann 3/7 dieser Differenz als Unterhalt.

Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)

Hat ein Ex-Partner während der Ehe eine Ausbildung abgebrochen bzw. nicht aufgenommen, steht ihm nach der Scheidung ein Ausgleich dieser ehebedingten Nachteile zu. Er hat dann Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, um eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zu finanzieren.

Billigkeitsgründe (§ 1576 BGB)

Ist keine der genannten Voraussetzungen erfüllt, kommt in manchen Fällen dennoch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt infrage. Das ist der Fall, wenn der Betroffene aus anderen schwerwiegenden Gründen keine Arbeit aufnehmen kann und es deshalb grob unbillig wäre, ihm keinen Unterhalt zu zahlen. Ob solche Billigkeitsgründe vorliegen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Beispiele sind etwa:

  • Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes oder eines Pflegekindes
  • Betreuung von Enkelkindern
  • Pflege naher Angehöriger des Verpflichteten
  • Unterhaltsberechtigter arbeitete jahrelang im Betrieb des Unterhaltsverpflichteten mit

Wann ist nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen?

In § 1579 BGB ist geregelt, unter welchen Umständen kein nachehelicher Unterhalt verlangt werden kann oder der Unterhalt gekürzt wird. Dazu gehören folgende Fälle:

  • Die Ehe war nur von kurzer Dauer (unter zwei Jahre).
  • Der Unterhaltsberechtigte lebt bereits in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat eine Straftat gegen den Unterhaltspflichtigen begangen.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, z. B. durch Verschwendung seines Vermögens oder Abbruch einer Ausbildung.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten mutwillig hinweggesetzt, z. B. durch heimlichen Verbrauch des ehelichen Vermögens.
  • Der Unterhaltsberechtigte hat seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, vor der Trennung über einen längeren Zeitraum grob verletzt.
  • Es liegt ein anderes schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten vor.

Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?

Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts erfolgt immer individuell im Einzelfall. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Pauschalbeträge, wie es etwa beim Kindesunterhalt der Fall ist.

Ausgangspunkt: Bruttoeinkommen

Für eine grobe Einschätzung kann das Bruttoeinkommen der beiden Ex-Ehegatten hergenommen werden. Dazu zählen nicht nur Lohn und Gehalt von Arbeitnehmern. Hinzugerechnet werden auch Posten wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Sachleistungen des Arbeitgebers, z. B. ein Dienstwagen. Auch Abfindungen, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten, Steuererstattungen oder BAföG zählen zum Bruttoeinkommen.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Anhand des Bruttoeinkommens wird das bereinigte Nettoeinkommen errechnet. Das bedeutet, dass vom Bruttoeinkommen zunächst Steuern und Sozialversicherungsbeiträge subtrahiert werden. Außerdem können folgende Positionen abgezogen werden:

  • Versicherungsprämien
  • Grundsteuer für Immobilien
  • private Altersvorsorgeleistungen
  • berufsbedingte Aufwendungen (5 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 150 Euro)
  • bei Selbstständigen und Freiberuflern ohne Sozialversicherungspflicht ca. 20 Prozent des Bruttoeinkommens
  • Fortbildungskosten
  • Unterhaltszahlungen gegenüber vorrangig berechtigten Kindern

Berechnung

Es wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ex-Ehepartner ermittelt. Anhand dieser Differenz bestimmt sich schließlich der nacheheliche Unterhalt. In der Regel erhält der Unterhaltsberechtigte 3/7 des Differenzbetrags, der Unterhaltspflichtige darf 4/7 behalten.

Nachehelicher Unterhalt vs. Trennungsunterhalt

Nicht zu verwechseln ist der nacheheliche Unterhalt mit dem Trennungsunterhalt. Im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt, der erst nach rechtskräftiger Scheidung und unter strengen Bedingungen gezahlt wird, besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Trennungsdatum bis zur Scheidung. Besondere Voraussetzungen gibt es dafür nicht; der Trennungsunterhalt muss bei Vorliegen eines Anspruchs immer gezahlt werden und kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Begriff „Ehegattenunterhalt“ ist ein Überbegriff, der sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt umschließt.

Familienrecht - ehegattenunterhalt-1
Foto(s): ©Fotolia/Marco2811

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Nachehelicher Unterhalt?

Rechtstipps zu "Nachehelicher Unterhalt" | Seite 3

  • 08.07.2022 Rechtsanwältin Annette Deichmann
    „… Angelegenheiten, Vermögen, Unterhalt einig sind. Auch bei kinderloser Ehe empfiehlt sich gegebenenfalls der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung in welcher alle wesentlichen Punkte für …“ Weiterlesen
  • 31.10.2023 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
    „… Rentenansprüche. Unter Umständen erhält ein bedürftiger Ex-Gatte auch nachehelichen UNTERHALT. All dies kann man schon vorab durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsvereinbarung regeln. Hinsichtlich …“ Weiterlesen
  • 23.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… Sie beispielsweise verabredet, dass Sie nachehelichen Unterhalt bekommen oder umgekehrt zugestanden, Unterhalt zu zahlen, kann es zum Problem werden, wenn die Absprache dann doch nicht eingehalten …“ Weiterlesen
  • 18.05.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… oder namentlich in den Papieren verzeichnet ist. Soweit Sie die Fahrzeugpapiere in Ihrem Besitz haben und einen rechtlich begründeten Anspruch gegen den Ehepartner haben, z.B. Anspruch auf Unterhalt, dürfen …“ Weiterlesen
  • 07.04.2022 Rechtsanwältin Helicia H. Herman
    „Es gibt sie doch noch - die Lebensstandardgarantie nach der Ehe §1569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt eindeutig: „Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt …“ Weiterlesen
  • 17.03.2022 Rechtsanwältin Hanna Grade
    „… den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt wechselseitig ausgeschlossen. Die Ehefrau habe einem solchen Ausschluss nur zugestimmt, da ihr von dem Ehemann bewusst …“ Weiterlesen
  • 10.03.2022 Rechtsanwältin Caroline Schleiminger
    „Die Untrhaltstatbestände des nachehelichen Unterhalt Ausbildungsunterhalt Nachehelichen Unterhalt kann ein Ehegatte dann fordern, wenn dieser nach der Scheidung eine Ausbildung beginnt oder fortsetzt …“ Weiterlesen
  • 09.03.2022 Rechtsanwältin Caroline Schleiminger
    „Sofern bis zur Scheidung Trennungsunterhalt gezahlt wurde, muss nach der Scheidung ein eigenständiger Unterhaltsanspruch neu geltend gemacht werden, nämlich der sogenannte nacheheliche Unterhalt …“ Weiterlesen
  • 07.03.2022 Rechtsanwältin Chrysanthi Fouloglidou
    „… . In einem Idealfall sollten die Punkte Umgang des nicht betreuenden Elternteils, Unterhalt, also Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und/oder nachehelicher Unterhalt sowie Fragen um den Hausrat und die Ehewohnung …“ Weiterlesen
  • 09.02.2022 Rechtsanwältin Ebru Esmer-Yildiz
    „… Trennungsunterhalt. Die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt werden in einem gesonderten Artikel vorgetragen. Vom Trennungsunterhalt ist der nacheheliche Unterhalt (geregelt in §§ 1570 ff. BGB …“ Weiterlesen
  • 27.01.2022 Rechtsanwalt Holger T. Weismantel
    „… beabsichtigen die Ehe zu schließen, in diesem Zusammenhang soll der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung der Ehe ausgeschlossen werden, ferner soll weitestgehend auf nachehelichen Unterhalt …“ Weiterlesen
  • 31.03.2022 Rechtsanwältin Asli Molla Salim
    „… Trennungsunterhalt einfordern. Was ist Trennungsunterhalt? Trennungsunterhalt wird während der Trennung, jedoch noch bestehenden Ehe, gezahlt. Der Trennungsunterhalt ist von dem nachehelichen Unterhalt …“ Weiterlesen
  • 04.01.2022 Rechtsanwältin Annette Kunz
    „… . Ein gänzlicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, kann ebenfalls unwirksam sein. Im Rahmen der Scheidung wird vom Gericht automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt …“ Weiterlesen
  • 21.12.2021 Rechtsanwalt Frank Simon
    „… . Gilt die auch nach der Scheidung? Vorsicht, diese Vereinbarung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Bis zur gerichtlichen Klärung des nachehelichen Unterhalts kann eine zeitliche Lücke ohne …“ Weiterlesen
  • 26.11.2021 Maître Margot Felgenträger
    „… Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat und keine Vermögensauseinandersetzung stattzufinden hat, kann u.U. diese Art von Scheidung von Personen innerhalb der Mitgliedstaaten gewählt werden …“ Weiterlesen
  • 12.11.2021 Rechtsanwalt Claus Centorbi
    „… auch den Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und den nachehelichen Unterhalt, beantworten Fragen zum Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich.“ Weiterlesen
  • 11.10.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. In einer Unterhaltsvereinbarung (Unterhaltsvertrag) regeln Sie, dass der jeweilige Anspruch besteht und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden …“ Weiterlesen
  • 30.09.2021 Rechtsanwältin Sandra Nakonz
    „… der Grundsatz der ehelichen Solidarität, dass auch nach der Scheidung für eine bestimmte Dauer, unter Umständen sogar bis zum Renteneintritt nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Ein weiterer …“ Weiterlesen
  • 21.09.2021 Rechtsanwältin Stefanie Groothuismink
    „… kann, dass dieser eine Arbeitsstelle annimmt. Diese finanzielle Unterstützung wird auch oft als nachehelicher Unterhalt bezeichnet. Bei der Berechnung des Partnerunterhalts spielt die Dauer der Ehe eine große Rolle …“ Weiterlesen
  • 08.09.2021 Rechtsanwältin Simone Sperling
    „… zur persönlichen Kommunikation kann es zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Als streitige Folgesachen können im Scheidungsverfahren z.B. Regelungen zum Kindesunterhalt, zum nachehelichen …“ Weiterlesen
  • 12.08.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen
    „Trennt sich ein Ehepaar, besteht bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung löst der nacheheliche Unterhalt …“ Weiterlesen
  • 27.07.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen
    „… der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586 b Abs. 1 S. 1 BGB. Die Höhe ist jedoch begrenzt und geht nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil …“ Weiterlesen
  • 08.07.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen
    „… , da der Gesetzgeber mit der Ehescheidung auch Fragen zur Existenz verknüpft sieht, wie zum Beispiel der Zugewinnausgleich, ein Versorgungsausgleich sowie die Regelung über nachehelichen Unterhalt, ggf …“ Weiterlesen
  • 01.07.2021 Rechtsanwältin Jutta Beukenberg
    „… sind. Wenn keine weiteren Folgesachen, wie nachehelicher Unterhalt oder Zugewinn mit anhängig gemacht werden, kann die Scheidung ausgesprochen werden, wenn alle Auskünfte der Rententräger vorliegen …“ Weiterlesen