Neue Wege in der Vermögensnachfolge: Dieses BGH-Urteil zur Grundstücksschenkung sollten Sie kennen!
- 3 Minuten Lesezeit
Von den Rechtsanwälten Maximilian Graf von Montgelas* & Dr. Christian Ruso* Fachanwalt für Steuerrecht*
Mit seinem wegweisenden Urteil vom 28. November 2023 (Az. X ZR 11/21) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Neuerung in der Vermögensnachfolge ermöglicht.
Sachverhalt
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Schenkung eines Grundstücks unter einer besonderen Auflage geprüft: Der Beschenkte wurde verpflichtet, das übertragene Grundstück spätestens bei seinem eigenen Tod an seine Kinder weiterzugeben.
Hintergrund der Entscheidung
Verträge über den Nachlass eines noch lebenden Dritten (gemäß § 311b Abs. 4 BGB) oder die Übertragung künftigen Vermögens (gemäß § 311b Abs. 2 BGB) sind ungültig.
Verpflichtet sich jemand, eine letztwillige Verfügung zu erstellen, aufzuheben oder nicht zu erstellen, beschränkt ihn das (gemäß § 2302 BGB). Dieses Gesetz verbietet schuldrechtliche Verträge, die den Erblasser in seiner Testierfreiheit einschränken.
Was hat der BGH entscheiden?
Auflagen, die den Beschenkten dazu verpflichten, den geschenkten Gegenstand spätestens bei seinem Tod unentgeltlich auf einen Dritten zu übertragen, fallen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht automatisch unter § 2302 BGB. Solche Bindungen gelten vielmehr nur für Verfügungen von Todes wegen, nicht jedoch für Lebendgeschäfte.
Wenn der Erblasser diese Verpflichtung vor seinem Tod nicht erfüllt, betrifft sie die Erben des Beschenkten. Denn gemäß §§ 1922 und 1967 BGB tritt der Erbe nicht nur in die Rechte, sondern auch in die Pflichten des Erblassers ein. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat, aber nicht erfüllt hat.
Welche Optionen sind nach dem Urteil möglich?
Diese Entscheidung des BGH hat insbesondere für Erblasser mit Immobilienvermögen weitreichende Konsequenzen. Sie eröffnet eine neue Dimension der Vermögensübertragung und ermöglicht eine innovative Nachlassplanung. Durch die Verpflichtung des Beschenkten, die Immobilie nach seinem Tod auf die nächste Generation zu übertragen, wird der langfristige Erhalt von Familienvermögen gefördert.
Die Bedeutung dieses Urteils liegt nicht nur in der rechtlichen Anerkennung dieser besonderen Form der Schenkung, sondern auch in der praktischen Umsetzung für die Nachlassplanung.
Was ist bei der Schenkung von Grundstücken zu beachten?
Die Wahl der richtigen Gestaltungsmöglichkeit der Vermögensnachfolge sollte jedoch sorgfältig überlegt werden. Traditionelle Methoden, wie testamentarische Verfügungen oder Schenkungen, werden zwar häufig angewandt, können aber unter Umständen nicht alle spezifischen Bedürfnisse einer Familie oder die langfristigen Ziele für das Familienvermögen erfüllen.
Lohnt sich die Gründung einer privaten Stiftung?
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Errichtung einer Stiftung eine äußerst attraktive Alternative darstellen kann. Eine Stiftung bietet nicht nur Flexibilität und langfristige Stabilität, sondern auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensnachfolge. Mit der Errichtung einer Stiftung können Erblasser sicherstellen, dass ihr Vermögen über Generationen hinweg im Sinne ihrer Werte und Ziele erhalten bleibt.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge und hilft Ihnen, die für Sie und Ihre Familie optimale Lösung zu finden.
* Dr. Christian Ruso ist Rechtsanwalt und Partner bei LFR Wirtschaftsanwälte. Er leitet das Referat für Erb- und Unternehmensnachfolge. Maximilian Graf von Montgelas ist Rechtsanwalt bei LFR Wirtschaftsanwälte und Mitarbeiter des Referates mit Schwerpunkt Stiftungsrecht*
Über #LFR Wirtschaftsanwälte
LFR Wirtschaftsanwälte sind Ihr verlässlicher Partner für Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Seit über zwei Jahrzehnten stehen unsere Anwälte an der Seite von Unternehmern, Stiftern und vermögenden Privatpersonen. Wir bieten umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten der Vermögensnachfolge. Dabei übernehmen wir nicht nur Aufgaben im Stiftungsmanagement und Ämter in Stiftungsgremien, sondern agieren auch als Beirat und Testamentsvollstrecker. Zusätzlich unterstützen wir Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte sowie Testamentsvollstrecker bei Erbauseinandersetzungen und in Erbschaftskonflikten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise für eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung Ihrer Vermögensangelegenheiten.
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