Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema privater Darlehensvertrag!

Privater Darlehensvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Privater Darlehensvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Wenn Sie sich für eine Anschaffung bei Familienmitgliedern oder Freunden Geld leihen möchten oder Sie der Verleiher des Geldes sind, sollten Sie sich an das Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ erinnern – und einen privaten Darlehensvertrag aufsetzen!

Die wichtigsten Fakten

  • Leihen Sie (sich von) Freunden oder Familienmitgliedern Geld, sollten Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen.
  • Halten Sie Höhe, Konditionen, Sicherheiten und Raten fest.
  • Der private Darlehensvertrag kann auch von einem Rechtsanwalt geprüft und von einem Notar beurkundet werden.

Welche Angaben sollte der private Darlehensvertrag enthalten?

Wer Freunden oder Familienmitgliedern in finanzieller Not mit einem Privatkredit hilft, sollte einen privaten Darlehensvertrag mit folgenden Angaben verfassen:

  • Angaben zum Darlehensgeber (Name, Adresse etc.)
  • Angaben zum Darlehensnehmer (Name, Adresse etc.)
  • Darlehenssumme
  • Darlehensdauer / Laufzeit
  • Zinsen
  • Rückzahlungsart (z. B. in monatlichen Raten)
  • Verzug / Verzugszinsen
  • Sicherheiten
  • Schuldanerkenntnis (Notariell beurkundet)
  • Kündigung

Das Darlehen sollte immer für eine bestimmte Laufzeit (z. B. 5 Jahre) gewährt werden. Wird die Dauer des Darlehensvertrags nicht festgelegt, muss er gekündigt werden, bevor der Darlehensgeber die Rückzahlung verlangen kann. Auch sollten die Vertragsparteien regeln, ob bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gezahlt werden sollen. Nach dem Gesetz liegt der regelmäßige, jährliche Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Beachten Sie als Darlehensgeber, dass Zinseinkünfte einkommenssteuerpflichtig sind.

Welche Sicherheiten können vereinbart werden?

Gerade bei hohen Darlehnssummen sollten die Vertragspartner über entsprechende Sicherheiten nachdenken, z. B. über eine Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung. Bei höheren Darlehenssummen sollten Sie ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung vereinbaren. Dieses Schuldanerkenntnis muss von einem Notar notariell beurkundet werden. Es ermöglicht dem Gläubiger, ohne Weiteres auf das Vermögen des Schuldners zugreifen zu können, und ist vollstreckbar.

Musterbeispiel

Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen

zwischen

 

Name, Vorname

Straße, Hausnr.

PLZ, Wohnort

(nachfolgend „Darlehensgeber“ genannt)

und

 

Name, Vorname

Straße, Hausnr.

PLZ, Wohnort

(nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt)

 

1. Darlehensbetrag und Darlehenszweck

Zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer / Darlehensgeberin wird die Bereitstellung eines Darlehens in Höhe von [Betrag einfügen] Euro vereinbart.


2. Auszahlung

Der Darlehensbetrag wurde am [Datum einfügen] auf das folgende Konto des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmer überwiesen:

[Angaben der Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN und BIC) des Darlehensnehmer einfügen]


3. Vertragsgrundlage

Grundlage dieses Vertrages ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmerin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


4. Tilgung

Tilgungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers/der Darlehensgeberin zu

überweisen:

[Angaben der Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN und BIC) des Darlehensgeber einfügen]

Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von [Betrag einfügen] Euro zurückzuzahlen.

5. Zinssatz und Zinszahlung

Das Darlehen ist mit [Zinssatz einfügen] % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres fällig und auf das unter Punkt 4. bezeichnete Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

Kommt der Darlehensnehmer/die Darlehensnehmerin mit der Zinszahlung in Verzug, erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, für die Zeit des Verzuges um [Zinssatz einfügen] % p.a.

6. Laufzeit und Kündigung

Das Darlehen wird für die Dauer von [Laufzeit einfügen] Jahren gewährt. Ist der Darlehensnehmer mit seiner Zahlungsverpflichtung mit mehr als drei Monaten in Verzug, so kann der Darlehensgeber das Darlehen fristlos kündigen und den Darlehensrest nebst aufgelaufenen Zinsen sofort fällig stellen.

7. Sicherheiten / Notarielles Schuldanerkenntnis

Der Darlehensnehmer/Die Darlehensnehmerin gewährt dem Darlehensgeber/der Darlehensgeberin folgende Sicherheiten oder überträgt ihm/ihr sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen:

[Sicherheiten auflisten, inklusive deren Wert]

Der Kreditnehmer hat dem Kreditgeber vor Auszahlung des Kredites ein notarielles Schuldanerkenntnis zukommen zu lassen. Dies schließt eine Vollstreckungsunterwerfung in Höhe des Darlehens ein. Das Schuldanerkenntnis liegt dem Darlehensgeber im Original vor

8. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

9. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

________________________________________________________________

Ort, Datum + Unterschrift Darlehensgeber

 

________________________________________________________________

Ort, Datum + Unterschrift Darlehensnehmer

Foto(s): ©Pexels/Tima Miroshnichenko, ©Pixabay/WolfBlur

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema privater Darlehensvertrag?

Rechtstipps zu "privater Darlehensvertrag"