Wann macht eine Teilungsanordnung in einer letztwilligen Verfügung Sinn?
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Eine Teilungsanordnung im Testament ist ein wesentliches Instrument im deutschen Erbrecht, um den Nachlass des Erblassers gemäß seinen Wünschen aufzuteilen. Dies ist in den §§ 2048 bis 2057a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Nach § 2048 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, durch Testament eine Anordnung zu treffen, wie sein Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden soll. Diese Teilungsanordnung ist für die Erben bindend. Sie ermöglicht eine spezifische Zuweisung von Nachlassgegenständen an bestimmte Erben, was bei der gesetzlichen Erbfolge nicht der Fall ist.
Es mag überraschen, dass ein Erblasser anordnen kann, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll (§ 2048 S. 2 BGB).
Die Teilungsanordnung dient der Klarheit und kann Streitigkeiten unter den Erben vorbeugen. Sie kann sich auf einzelne Nachlassgegenstände oder auf den gesamten Nachlass beziehen. Z.B. kann der Erblasser auch anordnen, dass ein Erbe seinen Erbteil in bestimmter Art zu nutzen hat, zum Beispiel ein Haus nicht zu verkaufen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Teilungsanordnung die Erbquote nicht verändert. Die Erbquoten, die durch das Testament oder die gesetzliche Erbfolge bestimmt sind, bleiben bestehen (§§ 1922 ff. BGB). Die Teilungsanordnung legt lediglich fest, welcher Erbe welchen konkreten Gegenstand aus dem Nachlass erhält.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Teilungsanordnung Ausgleichspflichten nach sich ziehen kann. § 2055 BGB regelt, dass ein Erbe, der einen höherwertigen Nachlassgegenstand erhält, unter Umständen Ausgleichszahlungen an die anderen Erben leisten muss, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.
Die Teilungsanordnung muss klar und eindeutig sein. Unklare Anordnungen können zu Auslegungsproblemen führen und letztendlich gerichtlich geklärt werden müssen.
Zusammengefasst ermöglicht die Teilungsanordnung eine individuelle und gezielte Verteilung des Nachlasses, die den Wünschen des Erblassers entspricht und gleichzeitig dazu beitragen kann, Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Auch bei dieser Gestaltung bieten sich Möglichkeiten, steuermindernd zu agieren.
Die Hinzuziehung erfahrener rechtlicher und steuerlicher Berater ist zu empfehlen.
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