Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Steuerhinterziehung!

Steuerhinterziehung: So können Sie den Vorwurf prüfen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Steuerhinterziehung: So können Sie den Vorwurf prüfen!

Anfang 2013 sorgte der Steuerskandal um Uli Hoeneß für großes Aufsehen. Obwohl in vielen Fällen Steuerhinterziehung keine große kriminelle Energie voraussetzt, handelt es sich dabei um kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Damit Sie sich nicht vor einer Steuerfahndung fürchten müssen, sollten Sie wissen, was genau eine Steuerhinterziehung ist. Geraten Sie dennoch ins Visier der Ermittlungsbehörden, kann Ihnen ein im Steuerrecht fachkundiger Rechtsanwalt helfen. 

Die wichtigsten Fakten

  • Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat, deren Verfolgung nach 5 Jahren verjährt.
  • Die möglichen Strafen für Steuerhinterziehung reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in einem besonders schweren Fall.
  • Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe müssen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
  • Seit Anfang 2015 gehen Steuerhinterzieher im Falle einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu 25.000 € straffrei aus. Bei höheren Beträgen muss ein Zuschlag gezahlt werden, damit von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

So gehen Sie vor

  • Wenn Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt vornehmen möchten, sollten Sie unbedingt möglichst rasch einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
  • Um einer Strafverfolgung zu entgehen, müssen Ihre Angaben fehlerfrei und vollständig sein.
  • Zudem dürfen keine Sperrgründe eingetreten sein. Das heißt u. a., die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen, ohne dass die zuständige Finanzbehörde schon von der Steuerhinterziehung weiß.
  • Eine verspätete Selbstanzeige kann sich bestenfalls strafmildernd für Sie auswirken.
  • Die hinterzogenen Steuern müssen Sie fristgerecht nachzahlen.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?

Das Hinterziehen von Steuern stellt eine Steuerstraftat dar. Es dauert fünf Jahre, bis die Strafverfolgung verjährt. Anstatt von Steuerhinterziehung kann man auch von Steuerbetrug sprechen. Die genaue Definition ist in der Abgabenordnung (AO) zu finden.

In der AO wird eine Unterscheidung zwischen leichtfertiger Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung getroffen. Während es sich bei leichtfertiger Steuerverkürzung nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, der von den Finanzbehörden nachgegangen werden kann, aber nicht muss, ist die Hinterziehung von Steuern zwingend zu verfolgen und zu ahnden.

Beim Tatbestand der Steuerhinterziehung lassen sich generell zwei unterschiedliche Fälle unterscheiden. Einerseits der Steuerbetrug durch aktives Handeln und andererseits die Steuerhinterziehung durch Unterlassen.

Unter aktivem Handeln versteht man das Tätigen unkorrekter oder unvollständiger Auskünfte gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich bedeutsame Vorgänge. Konkret kann es z. B. um falsche Angaben in der Steuererklärung gehen. Zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen kommt es, wenn steuerlich entscheidende Angaben verschwiegen werden. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie dem Finanzamt Mieteinnahmen nicht mitteilen und somit auch nicht versteuern.

In beiden Fällen müssen Sie mit der Verhängung von einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen, wenn Sie erwischt werden. Schließlich ist es illegal, Steuern zu hinterziehen oder andere Steuervorteile durch gesetzeswidrige Handlungen zu erreichen. Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass schon der Versuch und die Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar sind.

Welche Strafen drohen Steuersündern?

Als Steuersünder müssen Sie mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen drohen sogar maximal 10 Jahre Gefängnis. Wirft man Ihnen Steuerhinterziehung vor, kann es also um Ihre Existenz gehen. Für die genaue Höhe der Strafe ist dabei in erster Linie die Summe der Steuerschuld sowie der entstandene Steuerschaden ausschlaggebend.

Nach den Leitlinien des Bundesgerichtshofs teilen sich die möglichen Strafen im Einzelnen folgendermaßen auf:

Summe an hinterzogenen SteuernStrafmaßFreiheitsstrafe
Maximal 1.000 €Einstellung gegen AuflageKeine
Maximal 50.000 €GeldstrafeKeine
Maximal 100.000 €Freiheits- oder GeldstrafeBewährung möglich
Maximal 1.000.000 €Freiheits- und evtl. GeldstrafeBewährung möglich
Ab 1.000.000 €Freiheits- und evtl. GeldstrafeKeine Bewährung möglich

Bei höchstens 50.000 Euro an hinterzogenen Steuern kommt es nur zur Verhängung einer Geldstrafe. Ab 50.000 Euro liegt ein besonders schwerer Fall vor. Das heißt, Sie können eine Freiheitsstrafe erhalten. Es gibt jedoch noch die Möglichkeit, diese zur Bewährung aussetzen zu lassen. Beträgt die Summe der hinterzogenen Steuern 1.000.000 Euro oder mehr, drohen Ihnen mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe. Die Aussetzung zur Bewährung ist dann nicht mehr möglich.

Welche Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe kann es geben?

Die konkrete Strafe wird jedoch nicht immer schematisch nach den dargestellten Staffelungen verhängt. Im Bereich des Steuerstrafrechts müssen in jedem Einzelfall alle in Betracht kommenden Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe Berücksichtigung finden.

Folgende Strafmilderungsgründe existieren u. a.:

  • Es liegen persönliche Faktoren wie Krankheit oder Alter vor.
  • Die Steuerhinterziehung erfolgte nicht aus Eigennutz, sondern für ein Unternehmen.
  • Der Täter war bis zur Tat stets steuerehrlich.
  • Die Steuerhinterziehung hat sich über keinen langen Zeitraum erstreckt.
  • Der Täter hat von sich aus aufgehört, Steuern zu hinterziehen.
  • Die hinterzogenen Steuern wurden vom Täter sofort nachgezahlt.
  • Der Täter hat sich an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligt.
  • Derzeit kommt der Täter seinen steuerlichen Pflichten nach.

Milderungsgründe können z. B. in einem besonders schweren Fall dafür ausschlaggebend sein, dass auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen Sie verzichtet wird.

Es kommen aber auch folgende Strafschärfungsgründe in Betracht:

  • Die Steuerhinterziehung geschah allein aus Eigennutz.
  • Der Täter hat andere Personen wie seine Angestellten in die Steuerhinterziehung verwickelt.
  • Persönliche Faktoren wie großes steuerliches Vorwissen liegen vor.
  • Der Täter hat systematisch Steuern hinterzogen und den Betrug auf Dauer angelegt.
  • Es handelt sich um einen einschlägig vorbestraften Täter.
  • Der Täter hat Beweismittel vernichtet oder die Aufklärung der Tat auf andere Weise erschwert.
  • Obwohl er schon erwischt wurde, verhält sich der Täter weiterhin nicht ordnungsgemäß.

Liegen Schärfungsgründe vor, so kann es passieren, dass Sie beispielsweise in einem besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhalten.

In welchen Fällen wirkt eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung strafbefreiend?

Bei vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung haben Sie die Möglichkeit der Selbstanzeige. Seit dem 01.01.2015 bleibt der Steuerbetrug im Falle einer Selbstanzeige generell nur noch bis zu einem hinterzogenen Betrag von 25.000 € straffrei. Bei höheren Summen kann auf eine Strafverfolgung nur bei Zahlung eines Zuschlags verzichtet werden. Dieser beträgt bei mehr als 25.000 € 10 %, ab 100.000 € 15 % und 20 % bei über einer Million Euro.

Wenn die zuständige Finanzbehörde jedoch schon von der Steuerhinterziehung erfahren hat oder Sie im Rahmen der Anzeige falsche Angaben gemacht haben, kann die Selbstanzeige gar nicht mehr zur Strafbefreiung führen. In diesem Fall kann es durch sie nur noch zu einer Strafmilderung kommen.

Ob die zuständigen Behörden bereits über Ihren Steuerbetrug Bescheid wissen, ist für Sie u. a. daran zu erkennen, dass

  • Sie von der Finanzbehörde eine Prüfungsanordnung erhalten haben.
  • Sie über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder Strafverfahrens in Kenntnis gesetzt wurden.
  • Steuerprüfer oder die Steuerfahndung zur Prüfung oder Ermittlung des Steuerdelikts bei Ihnen vorstellig geworden sind.

Die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiende Wirkung haben, wenn Sie die hinterzogenen Steuern nachzahlen. Laut Abgabenordnung sind diese zudem mit 6 % für jedes volle Jahr zu verzinsen. Das Finanzamt gewährt Ihnen eine Nachzahlungsfrist, die je nach Einzelfall zwischen vier Wochen und sechs Monaten liegt. Diese Frist ist auf jeden Fall einzuhalten.

Wie hat sich die Anzahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung entwickelt?

Durch den prominenten Fall des Uli Hoeneß kam es zwischenzeitlich auch zu mehr Selbstanzeigen wegen Steuerbetrug. Es lohnt sich daher, einen Blick auf deren genaue Anzahl in Deutschland zwischen 2010 und 2015 zu werfen:

Anzahl der Selbstanzeigen wegen Steuerbetrug in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt
Foto(s): ©Pixabay/4711018

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Steuerhinterziehung?

Rechtstipps zu "Steuerhinterziehung"