Wichtiges zum Kindesunterhalt in Kürze

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Das Wichtigste in Kürze

  • Unterhalt berechnet sich anhand Ihres bereinigten Einkommens und dem Alter des Kindes.
  • Die Unterhaltspflicht endet, wenn das Kind seine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
  • Sie müssen aktiv werden: rückwirkend gibt es in der Regel keinen Unterhalt.


Einzelfragen zum Unterhalt

Was ist das „bereinigte Einkommen“?

Im Grunde addieren Sie Ihr monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Zinsen, Mieten, Renten, etc. davon ziehen Sie berufsbedingte Aufwendungen ab, auch teilweise Altersvorsorge, Hauskredite, Versicherungen etc.

Muss ich Auskunft geben?

Ja, über die Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate zur Errechnung des bereinigten Einkommens.

Ex-Mann ist arbeitslos!

Arbeitslosigkeit schützt nicht vor Unterhaltspflicht! Wer nicht gerade krank ist oder Kinder zu betreuen hat, muss sich als Unterhaltsschuldner eine Arbeit suchen. Das Gericht geht davon aus, dass jeder zumindest den Mindestunterhalt seiner Kinder decken kann. Andernfalls muss man das Gegenteil beweisen.

Wie lange dauert die Unterhaltszahlung?

Wenn das Kind seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, erlischt die Unterhaltspflicht. Mit dem Alter hat die Dauer der Unterhaltszahlung also nichts zu tun. Anders ist es, wenn das Kind nicht mehr bedürftig sein sollte.

Unterhalt nachfordern?

Um Unterhalt für die Vergangenheit zu fordern, muss man den Schuldner rechtzeitig zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse aufgefordert oder verklagt haben. Ansonsten kann man für vergangene Zeiträume keinen Unterhalt verlangen. Anders ist dies, wenn die Unterhaltspflicht bereits festgestellt wurde. Dann können Sie sogar zwangsvollstrecken

Mehr Unterhalt nach Gehaltserhöhung?

ja, Gehaltssteigerungen führen stets zur Erhöhung des Unterhalts. Es lohnt daher, regelmäßig die Auskunft über die Vermögensverhältnisse zu verlangen.

Was ist die "Düsseldorfer Tabelle"?

Die Düsseldorfer Tabelle wird zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Sie wird regelmäßig neu veröffentlicht. Die Bedarfssätze werden hin und wieder angehoben, so dass dann höhere Unterhaltsbeträge geschuldet sind.

Brauche ich einen Anwalt?

Ja. Für "Ottonormalverbraucher" ist es oft sehr schwer, dieses Rechtsgebiet zu überblicken. Für Schuldner, aber auch für Unterhaltsberechtigte ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Vor dem Familiengericht herrscht ohnehin Anwaltszwang, so dass sie frühzeitig einen Anwalt beauftragen sollten.

Holen Sie sich Unterstützung!

Fordern Sie Unterhalt ein mit fachkundiger Unterstützung. Rufen Sie die Familienrechtler von ALBRECHT an und erhalten eine Einschätzung etwa von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

Rechtsanwalt Aaron Albrecht vertritt Familien in Belangen des Unterhalts und Scheidungen.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/blumen-glas-kuche-zuhause-4512784/; Kanzlei Albrecht

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