1.546 Anwälte für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht | Seite 65

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Rechtsanwalt Dr. Michael Hoog
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hoog, Kölner Str. 356, 40227 Düsseldorf 6651.8510236385 km
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Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Hoog unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 19 Bewertungen Sehr guter Kanzlei sehr freundlich kann nur vom Herzen empfehlen mir hat’s sehr gut geholfen mit Erfolg . (24.04.2024)
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Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Andreas Steger, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, Österreich 7412.0786316427 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Andreas Steger L.L.M.
(18.03.2022) Hr. Mag. Steger hat mich bei der Erbringung einer offenen Schuld rechtlich unterstützt und beraten - diese erfolgte, …
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Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
Kanzlei Sheqiri, Goppertsweiler Halde 2, 88099 Neukirch 7029.9796110686 km
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten die Ruhe zu bewahren. Wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. (Mahatma Gandhi)
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Frau Rechtsanwältin Njomza Sheqiri im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwältin Sabine Hippel
Kanzlei Sabine Hippel, Marienstraße 26, 32049 Herford 6718.326249035 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Hippel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
(01.02.2024) Äußerst kompetente und sehr freundliche Fachanwältin was Medizinrechtsfragen angeht. Ohne ihre Hilfe hätte ich die mir …
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Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Sulzmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
(29.08.2023) Herr Rechtsanwalt Sulzmann hat mir nach einem Unfall bei der Schadenabwicklung schnell und vor allem fachlich sehr …
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Rechtsanwalt Dirk Stein
Rechtsanwälte Wittenberg und Kollegen, Drususallee 16-18, 41460 Neuss 6644.9101048708 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Stein gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Dirk Stein hat mich in einer Verkehrsrechtlichen Angelegenheit vertreten und hat diese zu meiner … (29.04.2024)
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Rechtsanwältin Nicola Fleischmann
Kanzlei Nicola Fleischmann, Sophienstr. 2, 80333 München 7118.4402479572 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicola Fleischmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
(23.12.2021) Ich habe mich bei Frau Fleischmann sowohl fachlich, als auch empathisch sehr wohl und aufgehoben gefühlt. Ich kann …
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Rechtsanwalt Christian Schilling
SCHILLING Rechtsanwaltskanzlei, Hessenring 107, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.7806740164 km
Durchsetzungsstark und zuverlässig. Prozesserfahren.
Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Herr Rechtsanwalt Christian Schilling ist Ihr Ansprechpartner für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 99 Bewertungen Ein Schreiben genügte und wir hörten nichts mehr von der unbetechtigten Forderung. (08.03.2024)
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Rechtsanwalt Stephan Röding
Windmann Rechtsanwälte, Mindener Straße 72, 32049 Herford 6718.1418601857 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Röding
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Rechtsanwalt Tim Röde
Kanzlei WAR, Königstor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
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Herr Rechtsanwalt Tim Röde - Ihr juristischer Beistand im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Rechtstipps von Anwälten für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Fragen und Antworten

  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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In den §§ 823 ff. BGB und in vielen anderen Vorschriften wird geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet ist, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter Schadensersatz versteht man folglich den Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens, der einer Person durch einen Schädiger oder einen zum Ausgleich Verpflichteten entstanden ist. Materieller Schaden ist dabei ein Vermögensschaden, immaterieller Schaden ist dagegen ein Schaden, der nicht Vermögensschaden, d.h. grundsätzlich nicht in Geld zu messen ist. Schadensersatz für immaterielle Schäden wird gemäß § 253 Abs. 1 BGB nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Ausnahmefällen gewährt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Verletzung des Körpers, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung (Schmerzensgeld), § 253 Abs. 2 BGB
  • die Verletzung Verbots der geschlechtsspezifischen Benachteiligung durch Arbeitgeber, § 611a Abs. 2 BGB
  • nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Pauschalreisen, § 651f Abs. 2 BGB
  • schuldhafte Urheberrechtsverletzung, § 97 Abs. 2 UrhG

Daneben gewährt der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Verletzten nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Bekanntestes Beispiel sind hier Bilder und Berichterstattung der Regenbogenpresse über Prominente, die zu weitgehend in deren Privatsphäre eingreifen.

In welcher Art und Weise der Schadensersatz zu leisten ist regeln die §§ 249 ff. BGB. Grundsätzlich soll die Schadensersatzleistung die entstandenen Nachteile wieder ausgleichen. Der Gesetzgeber geht dabei von der sogenannten Naturalrestitution aus, d.h. dass der Schädiger genau den Zustand wieder herstellen soll, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde § 249 BGB. Nur wenn eine Wiederherstellung unmöglich ist, darf gemäß § 251 BGB eine Entschädigung in Geld erfolgen.

Ausnahme: Bei Verletzung einer Person darf stets Geldersatz gefordert werden, ebenso bei Beschädigung einer Sache für die (fiktiven) Reparaturkosten.

In allen anderen Fällen kann der Gläubiger jedoch gemäß §250 BGB eine Frist zur Wiederherstellung setzen. Läuft sie erfolglos ab, weil der Schuldner nicht fristgerecht den früheren Zustand wiederhergestellt hat, hat der Gläubiger statt dessen nun auch den Anspruch auf Schadensersatz in Geld.

Die Höhe des Ausgleichs erfolgt nach den Grundsätzen der sogenannten Differenzhypothese. Dabei wird ganz einfach ein Abgleich zwischen der hypothetischen Vermögenslage, die ohne das schädigende Ereignis bestünde und der tatsächlichen Vermögenslage nach dem Eintritt des Schadens verglichen. Die daraus entstandene Differenz bezeichnet man juristisch dann als Schaden. Schaden ist somit jede Einbuße, die jemand durch ein bestimmtes Ereignis erleidet.

Ob jemand einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen kann, muss in zwei Schritten geprüft werden:
In einem ersten Schritt ist zunächst ist zu klären, ob und aus welchem Grund jemand überhaupt einen Anspruch gegen eine andere Person haben könnte. Dazu müssen alle Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung erfüllt sein, die zum Schadensersatz berechtigen. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Frage des Verschuldens - also die Frage, ob der Schädiger durch sein Verhalten den Schaden verursacht hat und ob er dies verschuldet hat (z.B. durch Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz). Entscheidend ist also, welche Anforderung an die Sorgfaltspflichten des Schädigers zu stellen waren und ob er sie schuldhaft verletzt hat.

Rechtsverletzungen die zum Schadensersatz berechtigen sind beispielsweise:

  • Sachschaden
  • Personenschaden (d.h. Körperverletzungen, Krankheiten, Behinderungen ...)
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung (Verletzung der Privat- und Intimsphäre, Beleidigung, Verleumdung ...)
  • Beeinträchtigungen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (z.B. durch wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz, Zerstörung der Gewerberäume ...)
  • Verletzung vertraglicher Rechte, insbesondere Nichterfüllung des Vertrages und Verletzung von Schutz- und Nebenpflichten
  • Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis gemäß § 280 BGB
  • Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten (/culpa in contrahendo = c.i.c.) gemäß § 311 Abs. 2 BGB
  • Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung, beim Kaufvertrag gemäß § 437 Nr. 3 BGB und beim Werkvertrag gemäß § 637 Nr. 4 BGB

In einem zweiten Schritt wird danach überprüft, wie hoch der Schaden eigentlich ist. Dies geschieht, indem die Gesichtspunkte der Differenzhypothese dann auf die einzelnen Schadensersatzpositionen übertragen werden.

Die wichtigsten Schadensersatzpositionen sind:

  • Schmerzensgeld
  • Pflegekosten
  • Mehrbedingte Aufwendungen
  • Verdienstausfall
  • Entgangener Gewinn
  • Unterhaltsschaden
  • Sachschaden
  • Nutzungsausfall
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung
  • Verzugsschaden
  • Zinsen
  • Rechtsanwaltskosten

Ein einziger Schadenslfall kann neben einem Anspruch auf Schadensersatz wegen materieller Schäden auch noch einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen immaterieller Schäden auslösen.

Beispiel: Ein Autounfall mit Verletzten. Der Unfallverursacher muss den Sachschaden am fremden Fahrzeug (materieller Schaden) ersetzen, die Kosten für ärztliche Behandlung ersetzen (materieller Schaden) und den verletzten Unfallopfern je nach Schwere ihrer Verletzungen auch Schmerzensgeld zahlen (immaterieller Schaden).

(WEI)

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