4.243 Anwälte für Revision | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Mayer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Mayer
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4471586389 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Franziska Mayer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 44 Bewertungen Frau Mayer ist äußerst kompetent und wir fühlen uns von ihr sehr gut vertreten. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Meyer
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer
aus 30 Bewertungen Bis jetzt alles super (13.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Jones
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Jones
Dittmar Germer Jones + Partner Rechtsanwälte mbB, Bödekerstraße 7, 30161 Hannover 6768.4912455073 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christopher Jones
aus 19 Bewertungen Schnelle Reaktion, kompaktes Wissen, freundliches Auftreten! (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Meyer
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Emphatische und kompetente Rechtsberatung seit über 22 Jahren
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marcel Meyer
aus 42 Bewertungen Herr Meyer hat mich in allen Belangen eines langwierigen Verfahrens kompetent und empathisch begleitet. Von der … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka
Anwaltskanzlei Barbara Dalpke-Polka, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2262541942 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Sallwey
Rechtsanwalt Till Sallwey
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Westendstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main 6824.9214112314 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Till Sallwey
(29.07.2022) Hr. Rechtsanwalt Sallwey hat in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren vor dem OLG eine Schadensersatzklage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer
sehr gut
Kanzlei Kai Fischer, Brüningstr. 27, 21614 Buxtehude 6706.5096459865 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 22 Bewertungen Hr. Dr. Fischer überzeugt durch seine ruhige, kompetente und freundliche Art. Er hat uns bei unserer einvernehmlichen … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dingendorf
Rechtsanwalt Thomas Dingendorf
Dr. Kukuk und Partner Rechtsanwälte, Tiergartenstraße 11, 56410 Montabaur 6755.0748128032 km
Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Dingendorf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pilling
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Pilling
LSS - Rechtsanwälte, Splieterstraße 10, 48231 Warendorf 6686.0230311138 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Pilling
aus 16 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Thomas Pilling sind sehr gut. Er hat sich sofort ein Bild gemacht um was es geht was zu tun … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
ISIK Rechtsanwälte, Hohenzollernstraße 20, 30161 Hannover 6768.5456942501 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 1.166 Bewertungen Ich habe mich über die Jahre mehrmals an Herrn Isik gewandt und bin jedesmal begeistert über seine Beratungsweise, … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Lorenz
Kanzlei Matthias B. Lorenz, Philipp-Reis-Straße 10, 63128 Dietzenbach 6838.2445082106 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Lorenz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 65 Bewertungen Herr Lorenz ist in erster Linie ein sehr, sehr freundlicher Anwalt. Man bekommt sofort Vertrauen zu Ihm. Er erklärt … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
CF-Rechtsanwälte, Würzburger Str. 100, 90766 Fürth 7003.4734794319 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle Antwort des Herrn Dr. Fuchs, kompetente Hilfe. Absolut zu empfehlen! (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Onno P. Heyken
Kanzlei Heyken, Lange Straße 28, 31558 Hagenburg 6740.0053063774 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Onno P. Heyken
Profil-Bild Rechtsanwältin Zeynep Karadeniz
Rechtsanwältin Zeynep Karadeniz
Kanzlei Obergfell, Leopoldstraße 6, 75172 Pforzheim 6894.3408961696 km
Gerechtigkeit durch starke Verteidigung – Ihre verlässliche Partnerin im Strafrecht.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Zeynep Karadeniz gerne zur Verfügung
(06.05.2024) Frau Karadeniz ist sehr kompetent, sympathisch und vertrauensvoll. Die Beratung war super informativ und professionell …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Zorn
Rechtsanwältin Katharina Zorn
Anwaltskanzlei ZORN, Blumenweg 1, 76593 Gernsbach 6878.1994301088 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katharina Zorn
(11.12.2023) Frau Rechtsanwältin Zorn hat mich in einer für mich schwierigen Situation sehr gut unterstützt. Ich hatte zu jeder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Karl-Josef Ulmen
sehr gut
Kanzlei Karl-Josef Ulmen, Schloßplatz 4, 54516 Wittlich 6720.7683596582 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Karl-Josef Ulmen bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Schnell direkt . Mein Problem wurde sofort erledigt (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Egger
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Egger
Lenzer, Grob & Egger Rechtsanwälte, Postgasse 3, 89312 Günzburg 7018.6780809485 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Egger
aus 192 Bewertungen Herr Egger stand mir jederzeit für Fragen zur Verfügung. Er ist sehr kompetent und schlagfertig. Ich bedanke mich … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schadt
Rechtsanwalt Uwe Schadt
HSJ – Hauptstadtjuristen, Esmarchstraße 11, 10407 Berlin 6975.8428392534 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Schadt
(30.10.2023) Ich bedanke mich rechtherzlich beim Rechtsanwalt Herrn schadt. Er hat mir heute sehr geholfen. Vielen vielen vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Kränzlein
Rechtsanwalt Werner Kränzlein
Kränzlein Adams Eckstein Rechtsanwälte, Nymphenburger Str. 20, 80335 München 7117.1966026314 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Kränzlein vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Müller
MÜLLER SEIDEL VOS - Rechtsanwälte Steuerberater, Breite Straße 147-151, 50667 Köln 6674.3825952727 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Steuerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Heiko Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 70 Bewertungen Vom Erstgespräch bis zum Prozessende fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Herr RA Müller informierte mich jederzeit … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger
Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger
ADVORANGE – Funk, Rechenberger & Steck GbR, Eybstraße 16, 73312 Geislingen an der Steige 6981.6539294111 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Rechenberger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Alles tipptopp (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schwalbe
Rechtsanwalt Ralf Schwalbe
Kanzlei Schwalbe, Bahnhofstraße 18, 15344 Strausberg 6999.5354066207 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Schwalbe
aus 8 Bewertungen Schnelle kompetente Hilfe bei einer unberechtigten Rückforderung des Jobcenters. Sehr zu empfehlen. (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Dipl.jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Dipl.jur.
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.222761785 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Dipl.jur.
aus 11 Bewertungen Sehr gute und kompetente Arbeit. Schnell, motiviert und immer das eine mehr als üblich. Fühlte mich menschlich gut … (05.09.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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