4.256 Anwälte für Revision | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Temporale
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Temporale
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Temporale
aus 14 Bewertungen Sehr freundlicher, bemühter und kompetenter Rechtsanwalt. Kann man jederzeit weiter empfehlen. (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
Kanzlei Alexandra Seidenkranz, Kaiserstr. 2, 53721 Siegburg 6697.9366772883 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Frau Seidenkranz kenne ich schon länger und bin daher froh das sie mich vertreten hat. Durch meine Erkrankung hat sie … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Kanzlei Ludmilla Melcher LL.M., Mönkebergstr. 65, 33619 Bielefeld 6710.9437046708 km
Strafverteidigung aus Leidenschaft! Fachkompetenz | Kampfgeist | Menschlichkeit
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
(10.02.2024) Frau Melcher hat bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen gestellt, so dass das Verfahren in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Zeth
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Zeth
Kanzlei Adrian Zeth, Weiherhausstraße 8b, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.3585144749 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Zeth ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Aufklärung über die Komplexität des Falles (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kiunka
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Kanzlei Kiunka, Reichenberger Str. 33, 33605 Bielefeld 6718.9565776584 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kiunka ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 54 Bewertungen Ich wurde toll vereidigt von Herrn Rechtsanwalt Kiunka! Nachdem die Sache von der Presse aufgegriffen wurde, war es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda Dornbach
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dornbach, Nürnberger Straße 31a, 01187 Dresden 7080.0515549617 km
Ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung des Strafprozesses und locke Sie nicht mit illusionierten Vorstellungen, die nicht zu erfüllen, aber teuer zu bezahlen sind.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ricarda Dornbach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Hervorragende Anwältin, fachlich sehr kompetent, immer erreichbar, sehr freundlich und dem Mandanten zugewandt. Eine … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
sehr gut
Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
zur Nieden Rechtsanwalt & Fachanwalt, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg 6719.5958822225 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 52 Bewertungen Ich war mit einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit bei Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden. Nicht nur dass Herr zur … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Bardenheier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Bardenheier, Stresemannstr. 40, 08523 Plauen 7016.5820985979 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Bardenheier bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Sehr schnelle und fachlich kompetente Beratung bei einer Frage zum Arbeitsrecht. Es konnte alles zügig geklärt und zur … (10.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Üretmen, Königstr. 56, 33098 Paderborn 6743.5894787404 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 40 Bewertungen Frau Üretmen hat sich viel Zeit genommen trotz, dass sie kurzfristig "nur" unsere Vertretung vor Ort … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt 6671.4348801207 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Dürpisch gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich bin mit der Vertretung durch Herrn Dürpisch in einem Fahrerlaubnisverfahren sehr zufrieden. Mein Problem wurde … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Johannsen
sehr gut
Kanzlei Christoph Johannsen, Zeltnerstraße 3, 90443 Nürnberg 7011.6732482633 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Johannsen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Ich hatte das Glück, von Herrn Johannsen als meinen Rechtsanwalt in einem Strafrechtsfall vertreten zu werden, und ich … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maritta Runde
Rechtsanwältin Maritta Runde
Anwaltskanzlei Maritta Runde, Feldstr. 69a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.5867057993 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Maritta Runde
(06.05.2021) Eine TOP-Anwaltskanzlei. Ich kann die Kanzlei aufjedenfall weiterempfehlen.Einem wird zugehört und man geht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wegener
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Wegener
Kanzlei Volker Wegener, Essenweinstr. 4-6, 90443 Nürnberg 7011.719516035 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Wegener vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 64 Bewertungen Toller Anwalt. Habe ihm voll vertraut und er hat Recht behalten. Bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Am Ende wird alles GUT. Wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Benjamin Schütz LL.M.
aus 180 Bewertungen Zuvorkommend und kompetent. Jede Frage wurde im Detail beantwortet. Absolut empfehlenswert! (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denice Kleinhofer
sehr gut
Rechtsanwältin Denice Kleinhofer
lohmeier.partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad-Adenauer-Ring 20, 49074 Osnabrück 6672.84314196 km
Meine Pflicht ist es, meine Mandantinnen und Mandanten vor ungerechtfertigten Strafen zu schützen. Dafür setze ich mich unnachgiebig ein.
Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Denice Kleinhofer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Nach einer enttäuschenden Erfahrung mit einem anderen Anwalt bin ich auf Empfehlung zu Frau Kleinhofer gewechselt - … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Delhey
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Rechtsanwalt Michael Delhey
Anwaltskanzlei Südstadt, Gibitzenhofstraße 69, 90443 Nürnberg 7011.938736452 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Delhey vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Betrug durch unterschlagenes Fahrzeug *Mir wurde ein geliehenes Fahrzeug mit perfekt gefälschten Papieren verkauft.* … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor
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DR. GREGOR Anwaltskanzlei, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2644410115 km
Fachanwalt Agrarrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Herr Dr. Gregor hat sich zeitnah, kompetent und empathisch um mein Anliegen gekümmert. Er hat mir die rechtliche … (30.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Gammersbach
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Kanzlei Kira Gammersbach, Hofsteder Straße 174, 44809 Bochum 6661.3689480006 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kira Gammersbach vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 25 Bewertungen Frau RAin Gammersbach hat uns nach einem Pferdekauf auf einer Pferdeauktion super vertreten und klar gewonnen . Wir … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Bessler
Kanzlei Dr. Bessler, Lange Straße 54, 70174 Stuttgart 6930.4663160987 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Bessler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(02.05.2021) Herr Dr. Bessler ist ein sehr kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt, der mir zur Seite stand, als mein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ettlinger
Kanzlei Rausch • Meder • Münchmeier, Gotengasse 7, 97070 Würzburg 6921.2632539112 km
Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füg' auch keinem andern zu. Für mich ist ein ehrlicher, offener Umgang wichtig.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Markus Ettlinger
(20.02.2024) Mit meinem rechtlichen Anliegen habe ich mich bei Herrn Ettlinger sehr gut aufgehoben gefühlt. Er nimmt sich nicht nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Silja Maul
Rechtsanwältin Dr. Silja Maul
Dr. Maul Janson-Czermak Eska Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Böcklinstr. 42, 68163 Mannheim 6850.0399759191 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Silja Maul
(13.07.2020) Sehr freundlich und hilfsbereit war sehr zufrieden

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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