4.256 Anwälte für Revision | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwälte Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7a, 19053 Schwerin 6796.9763487228 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Macht unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(23.01.2020) Herr Macht hat sich viel Zeit genommen, um mein Problem konkret zu betrachten. Man hat überhaupt nicht den Eindruck, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs
Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs
Jakobs Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Wilhelm-Haverkamp-Str. 7, 48308 Senden 6660.0396261851 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mediator Herbert Jakobs ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(19.09.2023) Kompetent und hundertprozentiger Einsatz.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Selzener
Kanzlei Markus Selzener, Johannisstr. 32, 58452 Witten 6672.4986713306 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Selzener gerne zur Verfügung
(03.01.2023) Herr RA Selzener war sehr freundlich und gleich engagiert. Ich habe ihn als einen Anwalt erlebt, der all die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gerlach
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Gerlach
Gerlach | Dr. Wegner | Kempa, Stromstr. 4, 10555 Berlin 6971.1109310837 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Christian Gerlach
aus 18 Bewertungen Christian Gerlach ist einfach der beste . Anwalt mit Herz und Verstand, kann ich nur weiter empfehlen (14.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schroub
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schroub
Rechtsanwälte Brinkmann, Schroub, Starke, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2793306104 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Schroub
aus 18 Bewertungen Herr S.Schroub ist ein ausgezeichneter Anwalt und ein großer Profi in seinem Bereich! Ich hatte das Vergnügen, seine … (13.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50672 Köln 6673.6120200001 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(18.09.2022) Herr Dr. Küttner hat sich sehr schnell und umfassend in das Thema eingearbeitet und uns bald einen Erfolg in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Bumann
Rechtsanwalt Rolf Bumann
Kanzlei Rolf Bumann, Ringstr. 46, 06844 Dessau-Roßlau 6946.1226615147 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Bumann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(08.03.2022) absolut kompetent und sehr freundlich !
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Krafft
Rechtsanwalt Andreas Krafft
Kanzlei Krafft und Schneider, Büsingstr. 19, 12161 Berlin 6973.435238661 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Krafft ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Wenn jemand die 5 Sterne verdient hat, dann Herr RA Krafft. Er hat für mich monatelang ge- stritten, zahllose Briefe … (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.349534198 km
"Hart in der Sache, freundlich im Ton, sicher in sich."
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
aus 33 Bewertungen Vielen Dank für professionelle hilfe (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Michelske
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Michelske
Rechtsanwaltskanzlei Michelske, Vogelsanger Str. 348-350, 50827 Köln 6670.3718265791 km
Ihre Bedürfnisse sind unser Anliegen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Michelske bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 34 Bewertungen Alles super, gerne wieder (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Frank
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Frank
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7057635966 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Frank gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen erinnere ich mich mit großer Erleichterung und möchte nochmals danke sagen, DANKE (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Hölldobler
sehr gut
Rechtsanwalt David Hölldobler
Rechtsanwalt David Hölldobler, Hermann-Köhl-Str. 2a, 93049 Regensburg 7097.737934364 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt David Hölldobler bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 49 Bewertungen Vielen Dank für Ihre Hilfe! (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Hermes
aus 61 Bewertungen Herr Hermes hat uns schnell einen Termin eingeräumt. Kurzes Gespräch mit Schilderung des Sachverhaltes. Er hat dann … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schubert
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schubert
AFK Rechtsanwälte, Bauhofstr. 5, 91052 Erlangen 6999.3565498567 km
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Lassen Sie uns daher gemeinsam die richtige und für Sie passende Strategie verfolgen.
Sozialrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Verwaltungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Schubert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 41 Bewertungen Herr Schubert hat mich - als relativen Neuling in Rechtsangelegenheiten - freundlich und kompetent beraten. Er hatte … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Senghaus
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Senghaus
Rechtsanwälte Senghaus & Kollegen, Quadrat C 1 5, 68159 Mannheim 6846.7072835975 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Senghaus
aus 126 Bewertungen Hr. Senghaus hat mich super Vertreten bin super zufrieden tu jeder Zeit wieder . Kann ihn nur weiter empfehlen. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Brokamp
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Brokamp
Kanzlei Matissek & Brokamp, Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern 6805.3741658639 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Brokamp gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Sehr netter kompetenter Anwalt. Er hat sich viel Zeit genommen und ich wurde super beraten. (01.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert
Kanzlei Jens-Uwe Siebert, Martin-Schwantes-Straße 64, 39245 Gommern 6908.4641729213 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Siebert
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hoffmann
Rechtsanwalt Volker Hoffmann
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Volker Hoffmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(08.02.2021) Reaktionszeit hervorragend, freundlich und ausführlich. Man fühlt sich sehr gut aufgehoben.
Profil-Bild Rechtsanwalt André Scherwing
sehr gut
Rechtsanwalt André Scherwing
Kanzlei Scherwing, Schuhstr. 42-43, 38100 Braunschweig 6820.3351057873 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt André Scherwing
aus 22 Bewertungen Sehr intensive Beratung. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
Kanzlei Lange-Markić, Vom-Rath-Straße 9, 47051 Duisburg 6637.7443771767 km
Verteidigung ist Kampf. Ich kämpfe um Gerechtigkeit mit Engagement und Empathie.
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
aus 61 Bewertungen Ich meldete mich bei fr. Markic mit einem dringenden Anliegen bezüglich Bedrohungen. Diese nahm sie sehr ernst und … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Hammer
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Hammer
Rechtsanwälte Hammer & Schneiders PartmbB, Sternengasse 23, 76275 Ettlingen 6873.2062410252 km
Wer nicht kämpft hat schon verloren
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Steffen Hammer
aus 248 Bewertungen Herr Hammer zeigte ein tiefgehendes Verständnis für mein Rechtsproblem und bot umfassende fachliche Beratung. Seine … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kohrs
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kohrs
Rechtsanwälte am Westenhellweg, Westenhellweg 43, 44137 Dortmund 6676.1791716539 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kohrs ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 280 Bewertungen Sehr gute Beratung und Unterstützung, bester Anwalt (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
BIALOBRZESKI Rechtsanwälte | Steuerberatung, Neue Straße 20, 38100 Braunschweig 6820.148739431 km
- Ihr Fall ist uns wichtig!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Herr Bialobrzeski konnte den Fall durch die entsprechenden Unterlagen sowie die richtigen Fragen schnell einschätzen, … (22.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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