Privatverkauf: Wo ist die Grenze zum gewerblichen Verkauf?
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Jedes Jahr kommt es für einige überraschend schnell: das Weihnachtsfest. Wussten Sie, dass das „Wir schenken uns nichts“ bei durchschnittlich 60 € jährlich liegt? Und auch das sogenannte Wichteln unter Kollegen wird vielerorts tapfer fortgesetzt. Doch wohin mit all den Dingen, für die man einfach keine Verwendung hat? Einstauben lassen? Weiterverschenken? Oft werden diese unliebsamen Gegenstände auch auf Flohmärkten oder im typischen Online-Verkauf bei Verkaufsportalen zu Geld gemacht. Keine schlechte Idee. Und noch gut gebräuchliche Dinge zu verkaufen, anstatt diese einfach wegzuwerfen, ist nicht nur lohnend für das eigene Sparschwein, man tut zugleich noch etwas für die Nachhaltigkeit. Doch auch als Privatverkäufer gibt es einiges zu beachten.
Vorsicht: Bin ich noch Privatverkäufer?
Grundsätzlich handeln Sie als ein privater Verkäufer, wenn Sie gelegentlich unterschiedliche Waren aus Ihrem privaten Besitz verkaufen. Doch der Übergang von privatem Verkauf zu einem geschäftlichen Handeln kann fließend sein, die Grenze zum gewerblichen Verkauf wird bei einigen privaten Anbietern schnell überschritten. Und das hat fatale Folgen: So sind Sie beispielsweise an das Fernabsatzrecht gebunden oder müssen dem Käufer ein Widerrufsrecht einräumen. Doch wo ist die Grenze, ab wann wird man als „gewerblich“ eingestuft?
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte hier relativ streng urteilen und eher schnell von einer gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers ausgehen. Aus verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt sich eine grobe Richtung, die zeigt, dass unter anderem bereits folgende Merkmale für gewerbliches Handeln sprechen:
Sie verkaufen regelmäßig größere Artikelmengen (hier reichen 25 Artikel im Monat).
Sie verkaufen mehrere gleichartige Waren (bereits drei gleichartige Artikel innerhalb von zwei Wochen gelten manchmal als Indiz).
Sie verkaufen oft Neuware oder Artikel in Originalverpackungen.
Ihre Angebote sehen professionell gestaltet aus.
Sie kaufen Dinge, um sie gezielt und gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Urteile, die dazu bereits ergingen, sind zum Beispiel folgende: BGH-Urteil vom 30.04.2008, I ZR 73/05, BGH-Urteil vom 04.12.2008 (I ZR 3/06), OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, 6 W 27/07 oder OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, 4 U 147/12.
Bei vielen Urteilen wird folgende Entscheidung des BGH vom 04.12.2008 (Aktenzeichen I ZR 3/06) zitiert:
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“
Privatverkauf und Gewährleistung
Sie sind sich nun sicher, dass Sie ein Privatverkäufer sind. Haben Sie trotzdem eine Gewährleistungspflicht? Die Antwort lautet: grundsätzlich ja. Auch als privater Verkäufer müssen Sie sich natürlich an das Gesetz halten, Sie schließen schließlich einen gültigen Kaufvertrag. Und Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die gesetzliche Grundlage zum Sachmangel ergibt sich aus § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Sachmangel ist demnach vor allem auch die Lieferung einer falschen Sache. Der Rechtsmangel wiederum ist in § 435 BGB genau definiert. Dort heißt es:
„Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.“
Das heißt beispielsweise, dass Sie auch unbedingt Eigentümer der zu veräußernden Ware sein müssen. Liegen Sach- oder Rechtsmängel vor, kann der Käufer Sie in die Verantwortung nehmen. Aber: Ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme bei privaten Verkäufen gibt es nicht!
Privatverkauf: Ausschluss der Gewährleistung
Dass Sie als Privatverkäufer grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht haben, steht nun außer Frage. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung. Und wie bei allen grundsätzlichen Dingen, gibt es auch bei der Gewährleistungspflicht Ausnahmen: Sie können Ihre Ware auch unter Ausschluss der Gewährleistungsverpflichtung verkaufen, indem Sie dies explizit so vereinbaren.
Hier kommt es auf die ganz genaue Formulierung an. Wahrscheinlich kennen Sie die beliebten und zugleich dennoch relativ wirkungslosen Klauseln wie „Nach aktuellem EU-Recht weise ich darauf hin, dass dies ein Privatverkauf ist. Es besteht kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme.“ Eine Garantie ist ohnehin die freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Und die Pflicht der Rücknahme bei einem Privatverkäufer gibt es nicht. Ebenso ist ein Garantieausschluss nicht gleichzeitig ein Gewährleistungsausschluss, sondern etwas völlig anderes. Auch das immer wieder gern verwendete „gekauft wie gesehen“ beim privaten Autoverkauf sagt noch lange nichts über nicht sichtbare Mängel aus und ist deshalb kein rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss. Denn wenn der Käufer im Anschluss an den Kauf verdeckte Mängel feststellt, hat man auch als Privatverkäufer der Gewährleistungspflicht nachzukommen. Wenn Sie eine Haftung für Mängel ausschließen möchten, lautet eine einfache und rechtssichere Formulierung Ihrer Klausel: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) aus.“
Ein Gewährleistungsausschluss bzw. Ausschluss der Sachmängelhaftung kann aber dennoch völlig unwirksam sein. Dies ist zum Beispiel bei einer arglistigen Täuschung (§§ 123, 444 BGB) der Fall. Täuscht der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst, weiß oder rechnet der Verkäufer mit einem Mangel oder nimmt er billigend in Kauf, dass der Käufer den Mangel nicht kennt, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, der Gewährleistungsausschluss ist in so einem Fall nicht wirksam.
Steuern bei einem Privatverkauf
Ist ein Privatverkauf steuerpflichtig? Nein, grundsätzlich ist der private Verkauf von klassischen Waren des täglichen Gebrauchs nicht steuerpflichtig. Zu diesen Waren zählen zum Beispiel Bekleidung, Möbel, Bücher, Haushaltsgegenstände oder ein gebrauchter Pkw. Möchten Sie jedoch Wertgegenstände veräußern, die nicht zu den üblichen Gebrauchsgegenständen gehören, sieht es etwas anders aus. Solche Wertgegenstände sind beispielsweise:
hochwertiger Schmuck
Oldtimer
Antiquitäten
Edelmetalle
Kunstwerke
Hier muss die sogenannte Spekulationsfrist (§ 23 Einkommensteuergesetz) beachtet werden. Das bedeutet: Wenn Sie einen Wertgegenstand erwerben und diesen innerhalb eines Jahres wieder verkaufen und dabei mehr als 600 € Gewinn erzielen, muss dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden. Anderenfalls könnte es passieren, dass das Finanzamt Ihre Gewinne schätzt. Darauf folgt nicht selten eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung. Hilfreich für die Steuerfahnder ist dabei die Suchmaschine „Xpider“. Dem Bundeszentralamt für Steuern wird dabei angezeigt, wer über einen längeren Zeitraum oft oder viel Ware verkauft, auch wenn die Verkäufer dabei Pseudonyme benutzen. Weil „Xpider“ gleichzeitig Querverbindungen zu den Daten der Behörden herstellt, kommen die Fahnder schnell auf die Verkäufer – selbst dann, wenn diese ein Pseudonym benutzen. Und oft hilft den Beamten auch schon ein kleiner „Hinweis“ eines Nachbarn …
Ab 2023: Verstärkte Meldepflichten für Verkaufsplattformen
Ab 01.01.2023 treten neue Meldepflichten in Kraft, die (natürlich) für noch mehr Steuertransparenz sorgen. Die Rede ist von der neuen Richtlinie „DAC7“. Darin geht es um die Ausweitung der Meldepflicht für digitale Plattformen (EU-Richtlinie 2011/16/EU), die zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich beitragen soll.
Die Betreiber von Vermittlungsplattformen in der EU und auch in Drittstaaten sowie die Verkäufer auf diesen Plattformen wie beispielsweise bei Ebay, Airbnb, Amazon oder Uber müssen noch mehr und noch detailliertere Informationen von Kunden/Verkäufern (unter anderem Vor- und Nachname, Anschrift, sämtliche Verkaufsvorgänge und Umsätze) sammeln und der zuständigen Finanzbehörde übermitteln.
Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. Waren und Dienstleistungen jeder Art, die kommerziell auf digitalen Plattformen vertrieben werden, stehen also im Fokus des Fiskus. Wer bisher seine Einkünfte aus Unkenntnis oder auch ganz bewusst verschwiegen hat, sollte spätestens ab 01.01.2023 sehr wachsam sein – die Steuerbehörden sind es nämlich in jedem Fall.
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Rechtstipps zu "Privatverkauf" | Seite 5
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01.02.2021 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… wird vorgeworfen, dass sie die Autos als Privatverkäufer anbieten, obwohl sie eigentlich gewerbliche Verkäufer sind. Als gewerbliche Verkäufer haben Informations- und Belehrungspflichten einzuhalten …“ Weiterlesen
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23.10.2023 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… Online-Privatverkauf . Hier können abweichende Regelungen getroffen werden. Nicht selten trägt so der Empfänger das Versandrisiko und der Verkäufer haftet nicht, wenn er nachweisen …“ Weiterlesen
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11.12.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… Verstöße abmahnen, u.a. (Schein) Privatverkauf fehlende Grundpreisangaben fehlende Pflichtinformationen fehlender, anklickbarer Link auf die OS-Plattform fehlende Datenschutzerklärung Gefordert …“ Weiterlesen
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11.12.2020 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… des Vertriebs von e-Zigaretten, Zubehör und Liquids werden seit einiger Zeit verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt: Zum einen gehen gewerbliche Anbieter zunehmend gegen Privatverkäufer vor, die sehr …“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… wird, gewerblich zu handeln und sich dabei als Privatverkäufer auszugeben. Dadurch würden diverse Informationspflichten gegenüber Verbrauchern missachtet (Widerrufsbelehrung, Impressum etc.). Dieses Verhalten sei …“ Weiterlesen
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27.11.2020 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… als Privatverkäufer auf eBay.de angemeldet haben und als solche tätig geworden sein, jedoch in Wahrheit einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen („Scheinprivate Verkäufer“). Zudem stünden die Verkäufer …“ Weiterlesen
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20.11.2020 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… mir zur Bearbeitung vor. Die Abmahnung enthält wie in der Vergangenheit bereits berichtet den Vorwurf des gewerblichen Handelns unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes. In diesem Fall …“ Weiterlesen
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13.11.2020 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… € auf. Was ist zu tun? Wichtig ist, dass Sie sich klarmachen sollten, dass eine Kennzeichnung als „privater Verkäufer“ grundsätzlich nicht ausreicht, um auch rechtlich als Privatverkäufer dazustehen …“ Weiterlesen
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12.11.2020 Rechtsanwalt Timm Drouven„… . Da die behauptete Markenverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt sein müsste, ist immer auch zu prüfen, ob der Verkaufsauftritt den Bereich eines Privatverkaufs bereits verlassen hat. Grundsätzlich …“ Weiterlesen
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09.11.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„Abmahnung Privatverkäufer und scheinprivate Händler: In den letzten Jahren häufen Sie Angebote von Schein-Privat-Verkäufern. Hierbei handelt es sich um gewerblicher Anbieter, die z.B. ebay …“ Weiterlesen
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26.10.2020 Rechtsanwalt Johannes Richard„… verkauft, dass er im Rechtssinne eigentlich Gewerbetreibender ist. Der umfangreiche Privatverkauf bei eBay ist nach unserer Erfahrung ein durchaus häufiges Abmahnthema. Falsche Informationen …“ Weiterlesen
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22.10.2020 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… . Die Kennzeichnung als „privater Verkäufer“ reicht grundsätzlich nicht aus, um auch rechtlich als Privatverkäufer dazustehen. Ein als „privater Verkäufer“ gekennzeichneter Verkäufer kann je nach Umfang …“ Weiterlesen
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21.10.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Fahrzeuge im Jahr veräußert." Daher agiere unser Mandant am Markt tatsächlich als Unternehmer gem. § 14 BGB, trete aber als Verbraucher (= Privatverkäufer) gem. § 13 BGB auf. Durch das Unterlassen …“ Weiterlesen
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13.10.2020 Rechtsanwalt Timm Drouven„… sind Äußerungen im Internet, nach welchen eine Obergrenze von bspw. 10 Angeboten pro Monat sicher als Privatverkauf zu werten ist (Wer bspw. 2 Rolls Royce pro Monat verkauft, handelt …“ Weiterlesen
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17.08.2020 Rechtsanwalt Timm Drouven„… Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig;“ Darüber hinaus fehlen bei Verkäufern, die sich fälschlicherweise als Privatverkäufer …“ Weiterlesen
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22.07.2020 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… , aber auch Privatverkäufer, wegen Unlauteren Wettbewerbs/ Unterlassungsanspruch ab. Beliebte Suchgebiete sind die Shopseiten oder diverse Verkaufsplattformen, wie eBay. Mit der anwaltlichen Abmahnung werden primär …“ Weiterlesen
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20.07.2020 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… bei Privatverkäufen? Immer wieder werden Abmahnungen gegenüber privaten Anbietern auf der Handelsplattform eBay ausgeprochen. Vielen Anbietern ist nicht bewusst, dass Sie gegen wettbewerbsrechtliche Regeln …“ Weiterlesen
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02.07.2020 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… -Streitschlichtungsplattform Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € Gewerbliches Handeln bei Privatverkäufen? Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform …“ Weiterlesen
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01.07.2020 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… dem Anbieter vor, sich als Privatverkäufer ausgegeben zu haben, obwohl er in Wirklichkeit Gebrauchtwagen im gewerblichen Umfang veräußert habe. Der Verband wies in der Abmahnung daraufhin …“ Weiterlesen
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08.06.2020 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… , dass er sich trotz des gewerblichen Handelns selbst als Privatverkäufer bezeichnet, um sich bewusst den gesetzlichen Anforderungen zu entziehen, denen gewerbliche Verkäufer unterliegen. Dies sind etwa …“ Weiterlesen
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25.05.2020 Rechtsanwalt Felix Fehrenbach„… Durchsetzung von Schadensersatz gegenüber der Audi AG ist nicht nur bei Neuwagenkauf möglich, sondern auch bei Kauf des manipulierten Pkw als Gebrauchtwagen von einem Händler oder Privatverkäufer …“ Weiterlesen
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06.05.2020 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… grundsätzlich nicht aus, um auch rechtlich als Privatverkäufer dazustehen. Ein als „privater Verkäufer“ gekennzeichneter Verkäufer kann je nach Umfang und Art seiner Verkaufstätigkeit als gewerblicher …“ Weiterlesen
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29.04.2020 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… der Vorwurf zugrunde unter dem Deckmantel von Privatverkäufen tatsächlich im gewerblichen Umfange Kraftfahrzeuge angeboten zu haben. Die Problematik besteht darin, dass der unzulässige Eindruck …“ Weiterlesen
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27.04.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… und bieten ihre bunten Masken online zum Verkauf an. Dabei handeln Sie oft als (vermeintliche) „Privatverkäufer“ und genau hier drohen nun Abmahnungen. Denn schnell ist die Schwelle zum gewerblichen …“ Weiterlesen