Privatverkauf: Wo ist die Grenze zum gewerblichen Verkauf?
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Experten-Autor dieses Themas
Jedes Jahr kommt es für einige überraschend schnell: das Weihnachtsfest. Wussten Sie, dass das „Wir schenken uns nichts“ bei durchschnittlich 60 € jährlich liegt? Und auch das sogenannte Wichteln unter Kollegen wird vielerorts tapfer fortgesetzt. Doch wohin mit all den Dingen, für die man einfach keine Verwendung hat? Einstauben lassen? Weiterverschenken? Oft werden diese unliebsamen Gegenstände auch auf Flohmärkten oder im typischen Online-Verkauf bei Verkaufsportalen zu Geld gemacht. Keine schlechte Idee. Und noch gut gebräuchliche Dinge zu verkaufen, anstatt diese einfach wegzuwerfen, ist nicht nur lohnend für das eigene Sparschwein, man tut zugleich noch etwas für die Nachhaltigkeit. Doch auch als Privatverkäufer gibt es einiges zu beachten.
Vorsicht: Bin ich noch Privatverkäufer?
Grundsätzlich handeln Sie als ein privater Verkäufer, wenn Sie gelegentlich unterschiedliche Waren aus Ihrem privaten Besitz verkaufen. Doch der Übergang von privatem Verkauf zu einem geschäftlichen Handeln kann fließend sein, die Grenze zum gewerblichen Verkauf wird bei einigen privaten Anbietern schnell überschritten. Und das hat fatale Folgen: So sind Sie beispielsweise an das Fernabsatzrecht gebunden oder müssen dem Käufer ein Widerrufsrecht einräumen. Doch wo ist die Grenze, ab wann wird man als „gewerblich“ eingestuft?
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte hier relativ streng urteilen und eher schnell von einer gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers ausgehen. Aus verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt sich eine grobe Richtung, die zeigt, dass unter anderem bereits folgende Merkmale für gewerbliches Handeln sprechen:
Sie verkaufen regelmäßig größere Artikelmengen (hier reichen 25 Artikel im Monat).
Sie verkaufen mehrere gleichartige Waren (bereits drei gleichartige Artikel innerhalb von zwei Wochen gelten manchmal als Indiz).
Sie verkaufen oft Neuware oder Artikel in Originalverpackungen.
Ihre Angebote sehen professionell gestaltet aus.
Sie kaufen Dinge, um sie gezielt und gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Urteile, die dazu bereits ergingen, sind zum Beispiel folgende: BGH-Urteil vom 30.04.2008, I ZR 73/05, BGH-Urteil vom 04.12.2008 (I ZR 3/06), OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, 6 W 27/07 oder OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, 4 U 147/12.
Bei vielen Urteilen wird folgende Entscheidung des BGH vom 04.12.2008 (Aktenzeichen I ZR 3/06) zitiert:
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“
Privatverkauf und Gewährleistung
Sie sind sich nun sicher, dass Sie ein Privatverkäufer sind. Haben Sie trotzdem eine Gewährleistungspflicht? Die Antwort lautet: grundsätzlich ja. Auch als privater Verkäufer müssen Sie sich natürlich an das Gesetz halten, Sie schließen schließlich einen gültigen Kaufvertrag. Und Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die gesetzliche Grundlage zum Sachmangel ergibt sich aus § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Sachmangel ist demnach vor allem auch die Lieferung einer falschen Sache. Der Rechtsmangel wiederum ist in § 435 BGB genau definiert. Dort heißt es:
„Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.“
Das heißt beispielsweise, dass Sie auch unbedingt Eigentümer der zu veräußernden Ware sein müssen. Liegen Sach- oder Rechtsmängel vor, kann der Käufer Sie in die Verantwortung nehmen. Aber: Ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme bei privaten Verkäufen gibt es nicht!
Privatverkauf: Ausschluss der Gewährleistung
Dass Sie als Privatverkäufer grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht haben, steht nun außer Frage. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung. Und wie bei allen grundsätzlichen Dingen, gibt es auch bei der Gewährleistungspflicht Ausnahmen: Sie können Ihre Ware auch unter Ausschluss der Gewährleistungsverpflichtung verkaufen, indem Sie dies explizit so vereinbaren.
Hier kommt es auf die ganz genaue Formulierung an. Wahrscheinlich kennen Sie die beliebten und zugleich dennoch relativ wirkungslosen Klauseln wie „Nach aktuellem EU-Recht weise ich darauf hin, dass dies ein Privatverkauf ist. Es besteht kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme.“ Eine Garantie ist ohnehin die freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Und die Pflicht der Rücknahme bei einem Privatverkäufer gibt es nicht. Ebenso ist ein Garantieausschluss nicht gleichzeitig ein Gewährleistungsausschluss, sondern etwas völlig anderes. Auch das immer wieder gern verwendete „gekauft wie gesehen“ beim privaten Autoverkauf sagt noch lange nichts über nicht sichtbare Mängel aus und ist deshalb kein rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss. Denn wenn der Käufer im Anschluss an den Kauf verdeckte Mängel feststellt, hat man auch als Privatverkäufer der Gewährleistungspflicht nachzukommen. Wenn Sie eine Haftung für Mängel ausschließen möchten, lautet eine einfache und rechtssichere Formulierung Ihrer Klausel: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) aus.“
Ein Gewährleistungsausschluss bzw. Ausschluss der Sachmängelhaftung kann aber dennoch völlig unwirksam sein. Dies ist zum Beispiel bei einer arglistigen Täuschung (§§ 123, 444 BGB) der Fall. Täuscht der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst, weiß oder rechnet der Verkäufer mit einem Mangel oder nimmt er billigend in Kauf, dass der Käufer den Mangel nicht kennt, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, der Gewährleistungsausschluss ist in so einem Fall nicht wirksam.
Steuern bei einem Privatverkauf
Ist ein Privatverkauf steuerpflichtig? Nein, grundsätzlich ist der private Verkauf von klassischen Waren des täglichen Gebrauchs nicht steuerpflichtig. Zu diesen Waren zählen zum Beispiel Bekleidung, Möbel, Bücher, Haushaltsgegenstände oder ein gebrauchter Pkw. Möchten Sie jedoch Wertgegenstände veräußern, die nicht zu den üblichen Gebrauchsgegenständen gehören, sieht es etwas anders aus. Solche Wertgegenstände sind beispielsweise:
hochwertiger Schmuck
Oldtimer
Antiquitäten
Edelmetalle
Kunstwerke
Hier muss die sogenannte Spekulationsfrist (§ 23 Einkommensteuergesetz) beachtet werden. Das bedeutet: Wenn Sie einen Wertgegenstand erwerben und diesen innerhalb eines Jahres wieder verkaufen und dabei mehr als 600 € Gewinn erzielen, muss dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden. Anderenfalls könnte es passieren, dass das Finanzamt Ihre Gewinne schätzt. Darauf folgt nicht selten eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung. Hilfreich für die Steuerfahnder ist dabei die Suchmaschine „Xpider“. Dem Bundeszentralamt für Steuern wird dabei angezeigt, wer über einen längeren Zeitraum oft oder viel Ware verkauft, auch wenn die Verkäufer dabei Pseudonyme benutzen. Weil „Xpider“ gleichzeitig Querverbindungen zu den Daten der Behörden herstellt, kommen die Fahnder schnell auf die Verkäufer – selbst dann, wenn diese ein Pseudonym benutzen. Und oft hilft den Beamten auch schon ein kleiner „Hinweis“ eines Nachbarn …
Ab 2023: Verstärkte Meldepflichten für Verkaufsplattformen
Ab 01.01.2023 treten neue Meldepflichten in Kraft, die (natürlich) für noch mehr Steuertransparenz sorgen. Die Rede ist von der neuen Richtlinie „DAC7“. Darin geht es um die Ausweitung der Meldepflicht für digitale Plattformen (EU-Richtlinie 2011/16/EU), die zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich beitragen soll.
Die Betreiber von Vermittlungsplattformen in der EU und auch in Drittstaaten sowie die Verkäufer auf diesen Plattformen wie beispielsweise bei Ebay, Airbnb, Amazon oder Uber müssen noch mehr und noch detailliertere Informationen von Kunden/Verkäufern (unter anderem Vor- und Nachname, Anschrift, sämtliche Verkaufsvorgänge und Umsätze) sammeln und der zuständigen Finanzbehörde übermitteln.
Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. Waren und Dienstleistungen jeder Art, die kommerziell auf digitalen Plattformen vertrieben werden, stehen also im Fokus des Fiskus. Wer bisher seine Einkünfte aus Unkenntnis oder auch ganz bewusst verschwiegen hat, sollte spätestens ab 01.01.2023 sehr wachsam sein – die Steuerbehörden sind es nämlich in jedem Fall.
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Rechtstipps zu "Privatverkauf" | Seite 3
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08.07.2022 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… . Dem Abgemahnten wird vorgeworfen gleichartige Produkte bei Eba angeboten zu haben und hierbei als Privatverkäufer aufzutreten, obwohl es sich aufgrund des Umfangs des Angebots um ein gewerbliches Angebot …“ Weiterlesen
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21.05.2024 Rechtsanwalt Oliver Eiben„… , wird die eBay-typische Floskel „Privatverkauf, keine Gewährleistung“ unwahr. Laut der Studie wirkt sich der unseriöse scheinprivate Handel nicht nur durch den unberechtigten Wettbewerbsvorteil folgenschwer …“ Weiterlesen
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28.06.2022 Rechtsanwalt Christian Schilling„… Oberlandesgericht, Urteil vom 29. Januar 2009 – 5 U 54/08). Angabe „sehr guter Wartungszustand“ bei einer Motoryacht Auch in diesem Fall lag ein Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss vor. Der Verkäufer hatte …“ Weiterlesen
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09.06.2022 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… wird vorgeworfen über die Plattform www.mobile.de unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt Verkaufsanzeigen für mehrere Fahrzeuge geschaltet zu haben. Ihr Handeln sei aufgrund der Vielzahl …“ Weiterlesen
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27.05.2022 Rechtsanwalt Christian Schilling„… passiert. Dann haftet der Privatverkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel, also solche, die ihm bekannt waren. Gibt es ein Rückgabe -oder Umtauschrecht beim Bootskauf? Viele Käufer …“ Weiterlesen
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19.05.2022 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… , die auch für andere Verkäufer derartige Abmahnungen ausspricht. Wie bereits berichtet bietet die MissionDirect eCommerce GmbH Tonträger zum Kauf anbietet. Die Angebote richten sich an Privatverkäufer …“ Weiterlesen
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21.05.2024 Rechtsanwalt Oliver Eiben„Privatverkauf oder gewerblich? Scheinprivaten Händlern das Handwerk legen. Scheinprivate Händler auf eBay, eBay Kleinanzeigen oder Facebook machen Ihnen als Online-Händler die Preise kaputt …“ Weiterlesen
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27.04.2022 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… aus Kiel vertreten. Die MissionDirect eCommerce GmbH aus Berlin ist nach eigenen Angaben Händlerin, die unter anderen auf Ebay Tonträger zum Kauf anbietet. Die Angebote richten sich an Privatverkäufer …“ Weiterlesen
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21.04.2022 Rechtsanwalt Johannes Richard„Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der Kanzlei Schoeder für die MissionDirect eCommerce GmbH wegen Privatverkauf bei eBay zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden …“ Weiterlesen
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14.04.2022 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… als bei professionellen Online-Shops, ist es bei Privatverkäufen über beispielsweise Ebay Kleinanzeigen schwer, herauszufinden, mit wem genau man über einen Verkauf verhandelt. Genau diese Anonymität …“ Weiterlesen
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06.04.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… als Privatverkäufer bei ebay angemeldet, anhand der Bewertungen sei allerdings ersichtlich, dass man in Wirklichkeit gewerblich handle. Somit bestehe auch eine Registrierungspflicht nach § 9 I VerpackG …“ Weiterlesen
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04.04.2022 Rechtsanwalt Dr. Stephan SchenkHaben Sie auch Sie eine Mission Direct eCommerce GmbH erhalten, da sie angeblich Waren im gewerblichen umfang anbieten? Vertreten wird die Mission Direct eCommerce GmbH durch Herrn Rechtsanwalt Lutz S … Weiterlesen
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04.11.2023 Rechtsanwalt Christian Schilling„… kann, was auch häufig passiert. Dann haftet der Privatverkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel, also solche, die ihm bekannt waren. Gibt es ein Rückgabe -oder Umtauschrecht beim Motorradkauf …“ Weiterlesen
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24.03.2022 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… wird dabei als privat geführt. Ein entsprechendes Beispiel Angebot liegt der Abmahnung anbei. Rechtsanwalt Schröder führt in seinem Schreiben weiter aus, dass die Aussage des Privatverkauf nicht zuträfe …“ Weiterlesen
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22.09.2022 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… von Kraftfahrzeugen unter dem vermeintlichen Deckmantel eines Privatverkaufes. Aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge sei das Handeln meines Mandanten als gewerblich einzustufen. Demzufolge seien …“ Weiterlesen
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15.03.2022 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… MissionDirect eCommerce GmbH ist der Auffassung, dass ein gewerbliches Handeln vorliegen würde, obwohl der Verkäufer als Privatverkäufer angemeldet ist. Hierdurch würde der Verkäufer unlauter …“ Weiterlesen
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25.04.2024 Rechtsanwalt Robin Tafel„… . In den Abmahnungen lautete jeweils der Vorwurf, unsere Mandanten hätten beim Online-Verkauf der PKW angegeben, als Privatverkäufer aufzutreten. Tatsächlich läge aber angesichts der Anzahl der zum Verkauf angebotenen …“ Weiterlesen
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07.01.2022 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… es in der Abmahnung. Diese Angebote seien jeweils als Privatverkäufer erstellt und veröffentlicht worden, obwohl angesichts des Umfangs der Verkaufstätigkeit inzwischen ein gewerbliches Handeln vorliegen würde …“ Weiterlesen
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20.12.2021 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… . Erst wenn die Nachbesserung gescheitert ist oder gar nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Ausschluss der Gewährleistung ist nur dann möglich, ein Privatverkauf vorliegt …“ Weiterlesen
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13.12.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… ist um die Stadionbesucher zu schützen. Privatverkäufe sind nach den ATGB in der Regel unzulässig ( Nr. 10.2 und 10.3 der ATGB ). Ein ausschließliches Verbot gibt es diesbezüglich allerdings …“ Weiterlesen
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10.12.2021 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… , dass er dort als Privatverkäufer handelt, obwohl er nach Art und Umfang als gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren ist. Beanstandet wird, im Einzelnenn, dass der Verkäufer nicht auf das Widerrufsrecht …“ Weiterlesen
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01.12.2021 Rechtsanwalt Johannes Richard„Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung des Verbandes Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wegen umfangreichen Privatverkauf von Fahrzeugen zur Prüfung vorgelegt …“ Weiterlesen
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31.01.2023 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… , sich im Internet als Privatverkäufer ausgegeben zu haben, obwohl das Verkaufsverhalten nach Ansicht des Abmahnenden ein gewerbliches Ausmaß habe. Dies stelle eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne …“ Weiterlesen
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31.01.2023 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„Die Kanzlei Schroeder mahnt im Auftrag von Ernst Westphal e. K. einen Verkäufer bei eBay ab, weil dieser angeblich als Privatverkäufer auftrete, obwohl er nach Ansicht der Abmahnenden …“ Weiterlesen