Privatverkauf: Wo ist die Grenze zum gewerblichen Verkauf?
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Experten-Autor dieses Themas
Jedes Jahr kommt es für einige überraschend schnell: das Weihnachtsfest. Wussten Sie, dass das „Wir schenken uns nichts“ bei durchschnittlich 60 € jährlich liegt? Und auch das sogenannte Wichteln unter Kollegen wird vielerorts tapfer fortgesetzt. Doch wohin mit all den Dingen, für die man einfach keine Verwendung hat? Einstauben lassen? Weiterverschenken? Oft werden diese unliebsamen Gegenstände auch auf Flohmärkten oder im typischen Online-Verkauf bei Verkaufsportalen zu Geld gemacht. Keine schlechte Idee. Und noch gut gebräuchliche Dinge zu verkaufen, anstatt diese einfach wegzuwerfen, ist nicht nur lohnend für das eigene Sparschwein, man tut zugleich noch etwas für die Nachhaltigkeit. Doch auch als Privatverkäufer gibt es einiges zu beachten.
Vorsicht: Bin ich noch Privatverkäufer?
Grundsätzlich handeln Sie als ein privater Verkäufer, wenn Sie gelegentlich unterschiedliche Waren aus Ihrem privaten Besitz verkaufen. Doch der Übergang von privatem Verkauf zu einem geschäftlichen Handeln kann fließend sein, die Grenze zum gewerblichen Verkauf wird bei einigen privaten Anbietern schnell überschritten. Und das hat fatale Folgen: So sind Sie beispielsweise an das Fernabsatzrecht gebunden oder müssen dem Käufer ein Widerrufsrecht einräumen. Doch wo ist die Grenze, ab wann wird man als „gewerblich“ eingestuft?
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte hier relativ streng urteilen und eher schnell von einer gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers ausgehen. Aus verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt sich eine grobe Richtung, die zeigt, dass unter anderem bereits folgende Merkmale für gewerbliches Handeln sprechen:
Sie verkaufen regelmäßig größere Artikelmengen (hier reichen 25 Artikel im Monat).
Sie verkaufen mehrere gleichartige Waren (bereits drei gleichartige Artikel innerhalb von zwei Wochen gelten manchmal als Indiz).
Sie verkaufen oft Neuware oder Artikel in Originalverpackungen.
Ihre Angebote sehen professionell gestaltet aus.
Sie kaufen Dinge, um sie gezielt und gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Urteile, die dazu bereits ergingen, sind zum Beispiel folgende: BGH-Urteil vom 30.04.2008, I ZR 73/05, BGH-Urteil vom 04.12.2008 (I ZR 3/06), OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, 6 W 27/07 oder OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, 4 U 147/12.
Bei vielen Urteilen wird folgende Entscheidung des BGH vom 04.12.2008 (Aktenzeichen I ZR 3/06) zitiert:
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“
Privatverkauf und Gewährleistung
Sie sind sich nun sicher, dass Sie ein Privatverkäufer sind. Haben Sie trotzdem eine Gewährleistungspflicht? Die Antwort lautet: grundsätzlich ja. Auch als privater Verkäufer müssen Sie sich natürlich an das Gesetz halten, Sie schließen schließlich einen gültigen Kaufvertrag. Und Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die gesetzliche Grundlage zum Sachmangel ergibt sich aus § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Sachmangel ist demnach vor allem auch die Lieferung einer falschen Sache. Der Rechtsmangel wiederum ist in § 435 BGB genau definiert. Dort heißt es:
„Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.“
Das heißt beispielsweise, dass Sie auch unbedingt Eigentümer der zu veräußernden Ware sein müssen. Liegen Sach- oder Rechtsmängel vor, kann der Käufer Sie in die Verantwortung nehmen. Aber: Ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme bei privaten Verkäufen gibt es nicht!
Privatverkauf: Ausschluss der Gewährleistung
Dass Sie als Privatverkäufer grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht haben, steht nun außer Frage. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung. Und wie bei allen grundsätzlichen Dingen, gibt es auch bei der Gewährleistungspflicht Ausnahmen: Sie können Ihre Ware auch unter Ausschluss der Gewährleistungsverpflichtung verkaufen, indem Sie dies explizit so vereinbaren.
Hier kommt es auf die ganz genaue Formulierung an. Wahrscheinlich kennen Sie die beliebten und zugleich dennoch relativ wirkungslosen Klauseln wie „Nach aktuellem EU-Recht weise ich darauf hin, dass dies ein Privatverkauf ist. Es besteht kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme.“ Eine Garantie ist ohnehin die freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Und die Pflicht der Rücknahme bei einem Privatverkäufer gibt es nicht. Ebenso ist ein Garantieausschluss nicht gleichzeitig ein Gewährleistungsausschluss, sondern etwas völlig anderes. Auch das immer wieder gern verwendete „gekauft wie gesehen“ beim privaten Autoverkauf sagt noch lange nichts über nicht sichtbare Mängel aus und ist deshalb kein rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss. Denn wenn der Käufer im Anschluss an den Kauf verdeckte Mängel feststellt, hat man auch als Privatverkäufer der Gewährleistungspflicht nachzukommen. Wenn Sie eine Haftung für Mängel ausschließen möchten, lautet eine einfache und rechtssichere Formulierung Ihrer Klausel: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) aus.“
Ein Gewährleistungsausschluss bzw. Ausschluss der Sachmängelhaftung kann aber dennoch völlig unwirksam sein. Dies ist zum Beispiel bei einer arglistigen Täuschung (§§ 123, 444 BGB) der Fall. Täuscht der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst, weiß oder rechnet der Verkäufer mit einem Mangel oder nimmt er billigend in Kauf, dass der Käufer den Mangel nicht kennt, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, der Gewährleistungsausschluss ist in so einem Fall nicht wirksam.
Steuern bei einem Privatverkauf
Ist ein Privatverkauf steuerpflichtig? Nein, grundsätzlich ist der private Verkauf von klassischen Waren des täglichen Gebrauchs nicht steuerpflichtig. Zu diesen Waren zählen zum Beispiel Bekleidung, Möbel, Bücher, Haushaltsgegenstände oder ein gebrauchter Pkw. Möchten Sie jedoch Wertgegenstände veräußern, die nicht zu den üblichen Gebrauchsgegenständen gehören, sieht es etwas anders aus. Solche Wertgegenstände sind beispielsweise:
hochwertiger Schmuck
Oldtimer
Antiquitäten
Edelmetalle
Kunstwerke
Hier muss die sogenannte Spekulationsfrist (§ 23 Einkommensteuergesetz) beachtet werden. Das bedeutet: Wenn Sie einen Wertgegenstand erwerben und diesen innerhalb eines Jahres wieder verkaufen und dabei mehr als 600 € Gewinn erzielen, muss dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden. Anderenfalls könnte es passieren, dass das Finanzamt Ihre Gewinne schätzt. Darauf folgt nicht selten eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung. Hilfreich für die Steuerfahnder ist dabei die Suchmaschine „Xpider“. Dem Bundeszentralamt für Steuern wird dabei angezeigt, wer über einen längeren Zeitraum oft oder viel Ware verkauft, auch wenn die Verkäufer dabei Pseudonyme benutzen. Weil „Xpider“ gleichzeitig Querverbindungen zu den Daten der Behörden herstellt, kommen die Fahnder schnell auf die Verkäufer – selbst dann, wenn diese ein Pseudonym benutzen. Und oft hilft den Beamten auch schon ein kleiner „Hinweis“ eines Nachbarn …
Ab 2023: Verstärkte Meldepflichten für Verkaufsplattformen
Ab 01.01.2023 treten neue Meldepflichten in Kraft, die (natürlich) für noch mehr Steuertransparenz sorgen. Die Rede ist von der neuen Richtlinie „DAC7“. Darin geht es um die Ausweitung der Meldepflicht für digitale Plattformen (EU-Richtlinie 2011/16/EU), die zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich beitragen soll.
Die Betreiber von Vermittlungsplattformen in der EU und auch in Drittstaaten sowie die Verkäufer auf diesen Plattformen wie beispielsweise bei Ebay, Airbnb, Amazon oder Uber müssen noch mehr und noch detailliertere Informationen von Kunden/Verkäufern (unter anderem Vor- und Nachname, Anschrift, sämtliche Verkaufsvorgänge und Umsätze) sammeln und der zuständigen Finanzbehörde übermitteln.
Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. Waren und Dienstleistungen jeder Art, die kommerziell auf digitalen Plattformen vertrieben werden, stehen also im Fokus des Fiskus. Wer bisher seine Einkünfte aus Unkenntnis oder auch ganz bewusst verschwiegen hat, sollte spätestens ab 01.01.2023 sehr wachsam sein – die Steuerbehörden sind es nämlich in jedem Fall.
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Rechtstipps zu "Privatverkauf" | Seite 4
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31.01.2023 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„Die Kanzlei Schroeder mahnt im Auftrag von Ernst Westphal e. K. einen Verkäufer bei eBay ab, weil dieser angeblich als Privatverkäufer auftrete, obwohl er nach Ansicht der Abmahnenden …“ Weiterlesen
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14.09.2021 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… Bremen über die Internetplattform „ebay Kleinanzeigen“ angeboten hat. Unzulässig sind insoweit auch Privatverkäufe. So wird in Punkt 10.3 der ATGB formuliert, dass der private Weiterverkauf zwar erlaubt …“ Weiterlesen
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23.08.2021 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… angegebenen Mobilfunknummer die Anzeigen zugeordnet werden konnten. Die ermittelten Angebote sollen unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt geschaltet worden sein. Tatsächlich aber aufgrund …“ Weiterlesen
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13.08.2021 Rechtsanwalt Christian Schilling„… überhaupt wirksam ist. Selbst beim Privatverkauf greift ein Gewährleistungsausschluss nicht, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung verletzt wird oder der Verkäufer den konkreten Mangel kannte.“ Weiterlesen
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03.04.2022 Rechtsanwalt Christian Schilling„… , da hier die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden kann, was auch häufig passiert. Dann haftet der Privatverkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel, also solche, die ihm bekannt waren. Haben …“ Weiterlesen
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04.08.2021 Rechtsanwalt Stefan Loebisch„… Fahrzeugverkäufers: Bei zukünftigen Privatverkäufen muss der Unterlassungsschuldner die Vertragsstrafe dann nicht zahlen, wenn er "durch Vorlage von Kaufverträgen, Steuerbescheiden u. ä. den Nachweis …“ Weiterlesen
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27.07.2021 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… einen Privatverkauf handelt oder nicht. § 14 MarkenG bietet dem Markeninhaber regelmäßig nur Schutz, wenn ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Dies ist bei Privatverkäufen aber häufig gerade …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Behauptung richte, der Abgemahnte sei als Privatverkäufer tätig. Dieses Verhalten sei unlauter gem. § 3 Abs. 3 UWG i.V. m. Nr. 23 Anhang zum UWG (sog. „schwarze Liste“). Vorab: Haben Sie eine Abmahnung …“ Weiterlesen
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08.07.2021 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„… . Das Automobilunternehmen hat kein Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist also rechtskräftig. Schadensersatz ist deutlich höher als Erlös bei Privatverkauf Damit wird Audi zum wiederholten Male zu einer Zahlung …“ Weiterlesen
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08.07.2021 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„Bis vor Änderung des UWG im Dezember 2020 wurden Privatverkäufer im Internet auf Handelsplattformen wie eBay.de, etsy, vinted, amazon, eBay-Kleinanzeigen und vielen mehr abgemahnt. Abgemahnt wurden …“ Weiterlesen
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05.07.2021 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„… der vom Kläger gefahrenen Kilometer. Entschädigung deutlich höher als bei Privatverkauf Das Positive ist, wie in so gut wie allen ähnlich gelagerten Fällen, dass die von Audi zu zahlende Entschädigung …“ Weiterlesen
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12.07.2021 Rechtsanwalt Kristian Borkert„… verhalte, da er auf eBay Waren als Privatverkäufer verkauft, obwohl er eigentlich Unternehmer sei. Als Gegenstandswert hat sie 15.000 € aufgerufen. Das Gericht signalisierte jedoch, dass mein Mandant weder …“ Weiterlesen
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31.08.2023 Rechtsanwalt Christian Heß„… . Es stellt sich also die Frage, wann man noch Privatverkäufer ist, und ab wann man schon als gewerblicher Händler gilt. Dazu kommen weitere Fragen: Wie funktioniert das mit dem Vertragsschluss? Muss …“ Weiterlesen
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21.05.2021 Rechtsanwalt Robin Tafel„… hätten beim Online-Verkauf der PKW angegeben, als Privatverkäufer aufzutreten. Tatsächlich läge aber angesichts der Anzahl der zum Verkauf angebotenen Wagen ein gewerbliches Handeln vor. In vergangenen …“ Weiterlesen
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18.05.2021 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe die Auskunft! Privatverkauf? Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc …“ Weiterlesen
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06.05.2021 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… diesem und dem Käufer. Bei gebrauchten Fahrzeugen darf die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt und bei Privatverkäufen ganz ausgeschlossen werden. Man sollte bei einem Schaden das Fahrzeug …“ Weiterlesen
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26.04.2021 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt habe, tatsächlich aber aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen sei. Demzufolge habe sie als Anbieterin …“ Weiterlesen
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12.05.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… Thomas Krim. Vertreten wird Ernst Westphal e.K. durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel. Abgemahnt werden ebenfalls Ebay Verkäufer, die als Privatverkäufer agieren von denen der Abmahner …“ Weiterlesen
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02.04.2021 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)Der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels - Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V. (kurz: APHV e.V.) mahnt Briefmarkenhänder ab Zum Hintergrund Der APHV vertritt die Interessen von … Weiterlesen
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01.04.2021 Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.„… um die Verfolgung von Unterlassungsansprüchen gegen unseren Mandanten. Dieser löste seine private Whisky-Sammlung auf und bot diese als Privatverkäufer auf eBay an. Die Hiddemann & Weiss GbR …“ Weiterlesen
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23.03.2021 Rechtsanwalt Timm Drouven„… fairen Wettbewerb e.V. wirf dem Abgemahnten vor, Verkaufsangebote von Kraftfahrzeugen als Privatverkäufer geschaltet zu haben, obwohl seine Tätigkeit als gewerbliches Handeln einzuordnen sei. Dies sei …“ Weiterlesen
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09.02.2021 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt habe, tatsächlich aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen sei. Forderung: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung …“ Weiterlesen
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05.02.2021 Rechtsanwältin Lisa Adler-Malm„… , was im Privatverkauf unter Umständen durchaus möglich ist. Der Frage, ob also der Verkäufer ein Unternehmer im Sinne der Vorschrift des § 14 BGB ist, kommt demnach große Bedeutung zu. Für die Einordnung …“ Weiterlesen
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30.05.2022 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„Klageverfahren bringt Mandanten ein Plus von fast 27.000 Euro gegenüber Privatverkauf 05.02.2021 - Dass bei einem Neuwagen der Wertverlust schon mit dem Überqueren der Hofeinfahrt des Autohändlers …“ Weiterlesen