Privatverkauf: Wo ist die Grenze zum gewerblichen Verkauf?
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Experten-Autor dieses Themas
Jedes Jahr kommt es für einige überraschend schnell: das Weihnachtsfest. Wussten Sie, dass das „Wir schenken uns nichts“ bei durchschnittlich 60 € jährlich liegt? Und auch das sogenannte Wichteln unter Kollegen wird vielerorts tapfer fortgesetzt. Doch wohin mit all den Dingen, für die man einfach keine Verwendung hat? Einstauben lassen? Weiterverschenken? Oft werden diese unliebsamen Gegenstände auch auf Flohmärkten oder im typischen Online-Verkauf bei Verkaufsportalen zu Geld gemacht. Keine schlechte Idee. Und noch gut gebräuchliche Dinge zu verkaufen, anstatt diese einfach wegzuwerfen, ist nicht nur lohnend für das eigene Sparschwein, man tut zugleich noch etwas für die Nachhaltigkeit. Doch auch als Privatverkäufer gibt es einiges zu beachten.
Vorsicht: Bin ich noch Privatverkäufer?
Grundsätzlich handeln Sie als ein privater Verkäufer, wenn Sie gelegentlich unterschiedliche Waren aus Ihrem privaten Besitz verkaufen. Doch der Übergang von privatem Verkauf zu einem geschäftlichen Handeln kann fließend sein, die Grenze zum gewerblichen Verkauf wird bei einigen privaten Anbietern schnell überschritten. Und das hat fatale Folgen: So sind Sie beispielsweise an das Fernabsatzrecht gebunden oder müssen dem Käufer ein Widerrufsrecht einräumen. Doch wo ist die Grenze, ab wann wird man als „gewerblich“ eingestuft?
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte hier relativ streng urteilen und eher schnell von einer gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers ausgehen. Aus verschiedenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt sich eine grobe Richtung, die zeigt, dass unter anderem bereits folgende Merkmale für gewerbliches Handeln sprechen:
Sie verkaufen regelmäßig größere Artikelmengen (hier reichen 25 Artikel im Monat).
Sie verkaufen mehrere gleichartige Waren (bereits drei gleichartige Artikel innerhalb von zwei Wochen gelten manchmal als Indiz).
Sie verkaufen oft Neuware oder Artikel in Originalverpackungen.
Ihre Angebote sehen professionell gestaltet aus.
Sie kaufen Dinge, um sie gezielt und gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Urteile, die dazu bereits ergingen, sind zum Beispiel folgende: BGH-Urteil vom 30.04.2008, I ZR 73/05, BGH-Urteil vom 04.12.2008 (I ZR 3/06), OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, 6 W 27/07 oder OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, 4 U 147/12.
Bei vielen Urteilen wird folgende Entscheidung des BGH vom 04.12.2008 (Aktenzeichen I ZR 3/06) zitiert:
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“
Privatverkauf und Gewährleistung
Sie sind sich nun sicher, dass Sie ein Privatverkäufer sind. Haben Sie trotzdem eine Gewährleistungspflicht? Die Antwort lautet: grundsätzlich ja. Auch als privater Verkäufer müssen Sie sich natürlich an das Gesetz halten, Sie schließen schließlich einen gültigen Kaufvertrag. Und Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die gesetzliche Grundlage zum Sachmangel ergibt sich aus § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Sachmangel ist demnach vor allem auch die Lieferung einer falschen Sache. Der Rechtsmangel wiederum ist in § 435 BGB genau definiert. Dort heißt es:
„Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.“
Das heißt beispielsweise, dass Sie auch unbedingt Eigentümer der zu veräußernden Ware sein müssen. Liegen Sach- oder Rechtsmängel vor, kann der Käufer Sie in die Verantwortung nehmen. Aber: Ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme bei privaten Verkäufen gibt es nicht!
Privatverkauf: Ausschluss der Gewährleistung
Dass Sie als Privatverkäufer grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht haben, steht nun außer Frage. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung. Und wie bei allen grundsätzlichen Dingen, gibt es auch bei der Gewährleistungspflicht Ausnahmen: Sie können Ihre Ware auch unter Ausschluss der Gewährleistungsverpflichtung verkaufen, indem Sie dies explizit so vereinbaren.
Hier kommt es auf die ganz genaue Formulierung an. Wahrscheinlich kennen Sie die beliebten und zugleich dennoch relativ wirkungslosen Klauseln wie „Nach aktuellem EU-Recht weise ich darauf hin, dass dies ein Privatverkauf ist. Es besteht kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme.“ Eine Garantie ist ohnehin die freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Und die Pflicht der Rücknahme bei einem Privatverkäufer gibt es nicht. Ebenso ist ein Garantieausschluss nicht gleichzeitig ein Gewährleistungsausschluss, sondern etwas völlig anderes. Auch das immer wieder gern verwendete „gekauft wie gesehen“ beim privaten Autoverkauf sagt noch lange nichts über nicht sichtbare Mängel aus und ist deshalb kein rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss. Denn wenn der Käufer im Anschluss an den Kauf verdeckte Mängel feststellt, hat man auch als Privatverkäufer der Gewährleistungspflicht nachzukommen. Wenn Sie eine Haftung für Mängel ausschließen möchten, lautet eine einfache und rechtssichere Formulierung Ihrer Klausel: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) aus.“
Ein Gewährleistungsausschluss bzw. Ausschluss der Sachmängelhaftung kann aber dennoch völlig unwirksam sein. Dies ist zum Beispiel bei einer arglistigen Täuschung (§§ 123, 444 BGB) der Fall. Täuscht der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst, weiß oder rechnet der Verkäufer mit einem Mangel oder nimmt er billigend in Kauf, dass der Käufer den Mangel nicht kennt, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, der Gewährleistungsausschluss ist in so einem Fall nicht wirksam.
Steuern bei einem Privatverkauf
Ist ein Privatverkauf steuerpflichtig? Nein, grundsätzlich ist der private Verkauf von klassischen Waren des täglichen Gebrauchs nicht steuerpflichtig. Zu diesen Waren zählen zum Beispiel Bekleidung, Möbel, Bücher, Haushaltsgegenstände oder ein gebrauchter Pkw. Möchten Sie jedoch Wertgegenstände veräußern, die nicht zu den üblichen Gebrauchsgegenständen gehören, sieht es etwas anders aus. Solche Wertgegenstände sind beispielsweise:
hochwertiger Schmuck
Oldtimer
Antiquitäten
Edelmetalle
Kunstwerke
Hier muss die sogenannte Spekulationsfrist (§ 23 Einkommensteuergesetz) beachtet werden. Das bedeutet: Wenn Sie einen Wertgegenstand erwerben und diesen innerhalb eines Jahres wieder verkaufen und dabei mehr als 600 € Gewinn erzielen, muss dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ angegeben werden. Anderenfalls könnte es passieren, dass das Finanzamt Ihre Gewinne schätzt. Darauf folgt nicht selten eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung. Hilfreich für die Steuerfahnder ist dabei die Suchmaschine „Xpider“. Dem Bundeszentralamt für Steuern wird dabei angezeigt, wer über einen längeren Zeitraum oft oder viel Ware verkauft, auch wenn die Verkäufer dabei Pseudonyme benutzen. Weil „Xpider“ gleichzeitig Querverbindungen zu den Daten der Behörden herstellt, kommen die Fahnder schnell auf die Verkäufer – selbst dann, wenn diese ein Pseudonym benutzen. Und oft hilft den Beamten auch schon ein kleiner „Hinweis“ eines Nachbarn …
Ab 2023: Verstärkte Meldepflichten für Verkaufsplattformen
Ab 01.01.2023 treten neue Meldepflichten in Kraft, die (natürlich) für noch mehr Steuertransparenz sorgen. Die Rede ist von der neuen Richtlinie „DAC7“. Darin geht es um die Ausweitung der Meldepflicht für digitale Plattformen (EU-Richtlinie 2011/16/EU), die zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich beitragen soll.
Die Betreiber von Vermittlungsplattformen in der EU und auch in Drittstaaten sowie die Verkäufer auf diesen Plattformen wie beispielsweise bei Ebay, Airbnb, Amazon oder Uber müssen noch mehr und noch detailliertere Informationen von Kunden/Verkäufern (unter anderem Vor- und Nachname, Anschrift, sämtliche Verkaufsvorgänge und Umsätze) sammeln und der zuständigen Finanzbehörde übermitteln.
Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. Waren und Dienstleistungen jeder Art, die kommerziell auf digitalen Plattformen vertrieben werden, stehen also im Fokus des Fiskus. Wer bisher seine Einkünfte aus Unkenntnis oder auch ganz bewusst verschwiegen hat, sollte spätestens ab 01.01.2023 sehr wachsam sein – die Steuerbehörden sind es nämlich in jedem Fall.
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Rechtstipps zu "Privatverkauf" | Seite 2
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10.08.2023 Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider LL.M. Eur.„Die Abmahnung von Nintendo durch die renommierte Kanzlei Nordemann wegen des Verkaufs von RCMloadern hat in der Online-Verkaufsgemeinschaft für Aufsehen gesorgt. Viele Händler und Privatverkäufer …“ Weiterlesen
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12.07.2023 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… , ob ein Verkäufer auf eBay schon als gewerblicher Weiterverkäufer oder noch als Privatverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage …“ Weiterlesen
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01.08.2023 Rechtsanwalt Kai Harzheim„… €) bis 1.054,10 € (bei 12.000 €) auf Sie zu. Abmahnung Wettbewerbsrecht (z.B. Irreführende Handlungen, Garantiewerbung oder Privatverkauf) Im Wettbewerbsrecht sind die Gerichte sich nicht so ganz einig. Einige …“ Weiterlesen
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20.04.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… oder Ähnliches zum, Kauf anbieten. Den abgemahnten Verkäufern wird vorgeworfen, dass sie sich als Privatverkäufe r ausgeben, obwohl ausweislich der Anzahl der Verkäufe und Angebote ein gewerbliches Handeln …“ Weiterlesen
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06.04.2023 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… ist. Dem Adressaten der Abmahnung wird gewerbliches Handeln unter dem Deckmantel von Privatverkäufen vorgeworfen. Konkret sei die Anzahl der angebotenen Artikel, sowie deren Kennzeichnung als Neuwaren …“ Weiterlesen
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23.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… Verkäufern wird vorgeworfen, dass Sie ebenfalls vergleichbare Produkte namentlich "Konstruktionsspielzeug" anbieten und dabei fälschlich behaupten Sie seien Privatverkäufer. Dies stimme aber nicht. So …“ Weiterlesen
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06.04.2023 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… https://schuh-werk24.de vertreibe. Dem Adressaten der Abmahnung wird gewerbliches Handeln unter dem Deckmantel von Privatverkäufen vorgeworfen. Konkret sei die Anzahl der angebotenen Artikel, sowie …“ Weiterlesen
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01.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… , dass er ebenfalls vergleichbare Produkte namentlich "Socken" anbietet und daberi fälschlichbehauptet er sei Privatverkäufer. Dies stimme aber nicht So soll eine Auswertung der Handelsaktivitäten ergeben haben …“ Weiterlesen
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28.02.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… Privatverkäufer. Dies sei aber falsch. So habe eine Auswertung der Handelsaktivitäten ergeben, dass ein gewerbliches Handeln vorliege. Dies ergäbe sich anhand der Bewertungen, der Verkaufsaktivität …“ Weiterlesen
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06.12.2023 Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück„… der verkauften Artikel sowie des Gesamtverkaufswerts: Privatverkäufer müssen Ihre Verkäufe erst melden, wenn sie mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen oder der Verkaufswert insgesamt 2.000 Euro …“ Weiterlesen
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08.02.2023 Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.„… bei Verdacht auf Steuerbetrug. Nun sind die Betreiber ex lege dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren, die Privatverkäufer anhand von Rahmenbedingungen zu überprüfen …“ Weiterlesen
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26.01.2023 Rechtsanwalt Robin Tafel„… sowie die Gleichartigkeit der Angebote zu dieser Bewertung. Trotz dessen bezeichnet sich die abgemahnte Person als Privatverkäufer und vermittele den Marktteilnehmern alleine daher bereits …“ Weiterlesen
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25.01.2023 Rechtsanwalt Johannes Richard„… , erspart all diese Kosten und Probleme mit Kunden. Es versteht sich von selbst, dass diese Privatverkäufer Waren sehr viel günstiger anbieten können als rechtskonforme gewerbliche Verkäufer. Dies führt …“ Weiterlesen
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20.02.2023 Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt„Neues EU-Steuergesetz 2023: Ebay und Co. übermitteln Daten von Privatverkäufern an Finanzbehörden Sehen Sie hierzu gerne auch meine Beiträge Galileo/ ProSiebenSat.1 Media, 11.01.2023 WDR 1LIVE, Ebay …“ Weiterlesen
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05.01.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… sind Ebay Verkäufer die vergleichbare Produkte anbieten. Dem abgemahnten Ebay Verkäufern wird vorgeworfen, dass sie sich als Privatverkäufer ausgeben, ob ausweislich der Anzahl der Verkäufe und Angebote …“ Weiterlesen
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15.12.2022 Rechtsanwalt Benjamin Kranepuhl„… vor, der die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auslösen kann. Je nachdem, ob es sich um einen Privatverkauf (Verkauf zwischen zwei Privatpersonen) oder einen Verbrauchsgüterkauf (Verkauf zwischen …“ Weiterlesen
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18.11.2022 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter„… in einem gesonderten Dokument von der Verkürzung der Verjährungsfrist in Kenntnis setzen. Bei einem Kauf vom Privatverkäufer ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich. Die Haftung auf Schadenersatz wegen …“ Weiterlesen
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08.11.2022 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… mit dem Anbieten von Neuwaren aus dem Bereich Modellfahrzeuge vorgeworfen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er „unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes“ ausweislich der Anzahl seiner Verkäufe …“ Weiterlesen
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26.10.2022 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… Prüfung vor. Die Abmahnung vom 12.10.2022 enthält den bekannten Vorwurf, dass Verkaufsangebote von Kraftfahrzeugen unter dem vermeintlichen Deckmantel eines Privatverkaufes geschaltet worden …“ Weiterlesen
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22.09.2022 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… von einem gewerblichen Handeln auszugehen: Anzahl der Verkaufsangebote von Neuwaren Zugehörigkeit bzw. Zeitraum der Verkäufe Anzahl der Bewertungen Das Handeln des Abgemahnten „unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes …“ Weiterlesen
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05.09.2022 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… gegen Informationspflichten geändert hatte, beschränken sich Abmahnungen gegenüber Privatverkäufern bei ebay nunmehr oftmals auf den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter …“ Weiterlesen
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01.09.2022 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… mehrerer Mandanten, insbesondere Unternehmen (z.B. für Ernst Westphal, Mission Direct eCommerce GmbH etc.), Wettbewerbsverletzungen durch unerlaubte Privatverkäufe auf eBay ab, obwohl vermeintlich …“ Weiterlesen
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30.08.2022 Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla„… sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Auch steuerrechtlich kann ein als Privatverkauf getarnter gewerblicher Handel Probleme verursachen, insbesondere wenn es zur Versteuerung kommt …“ Weiterlesen
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25.08.2022 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… Umfang verkauft, sich aber bei Ebay als Privatverkäufer präsentiert. Vertreten wird die Mission Direct eCommerce GmbH weiterhin durch die Kanzlei Schröder aus Kiel. Rechtsanwalt Schröder führt …“ Weiterlesen