612 Anwälte für Ablehnungsbescheid | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Sommer
Anwaltskanzlei Sommer, Ratzeburger Allee 2a, 23564 Lübeck 6743.9760219594 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Vergaberecht • Verwaltungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Frau Rechtsanwältin Maike Sommer
aus 7 Bewertungen Sehr nettes und unkompliziertes Gespräch mit klarer plausibler Handlungsempfehlung. Hier spürt man die Fachkompetenz … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50672 Köln 6673.6120200001 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ablehnungsbescheid
(18.09.2022) Herr Dr. Küttner hat sich sehr schnell und umfassend in das Thema eingearbeitet und uns bald einen Erfolg in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Haak
Rechtsanwalt Sven Haak
Bach • Wandner • Haak Rechtsanwälte, Domplatz 30, 99084 Erfurt 6921.9178940575 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Haak ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ablehnungsbescheid
aus 7 Bewertungen Rechtsanwalt Sven Haak ist ein sehr guter Rechtsanwalt. Er kennt sich auf seinen Rechtsgebieten aus und damit gewinnt … (06.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingolf Schulz
Heidecke, Schulz & Partner Rechtsanwälte, Gerlachstraße 25, 14480 Potsdam 6967.8758603212 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ingolf Schulz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ablehnungsbescheid
(10.06.2022) Der Fall konnte durch ein Telefonat beigelegt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
sehr gut
Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
Kanzlei Karl Joachim Hemeyer, Mühlstr. 14, 72074 Tübingen 6937.8277730475 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ablehnungsbescheid
aus 32 Bewertungen Seit 20 Jahr bin ich bei ihm. Der ist ein sehr kompetenter Anwalt. Alles was er für mich verteidigt hat, habe ich es … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Bedenk
sehr gut
Rechtsanwalt Achim Bedenk
Bedenk & Dr. Heun | Rechtsanwälte PartG, Mehringdamm 42, 10961 Berlin 6975.4906666389 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt Achim Bedenk
aus 34 Bewertungen Herr RA Bedenk hat ein ausführliches Beratungsgespräch mit anschließender rechtlicher Vertretung seiner Mandatin im … (19.08.2022)
Profil-Bild Avocat associé Frank Wies
Avocat associé Frank Wies
Wies & Hertzog, 11, rue Jean Pierre Beicht, 1226 Luxemburg, Luxemburg 6691.0259132195 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Herr Avocat associé Frank Wies ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 6 Bewertungen ausgezeichnet (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Bass
Rechtsanwalt Patrick Bass
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Hertha-Lindner-Straße 10-12, 01067 Dresden 7079.4363803062 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Bass ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ablehnungsbescheid
aus 7 Bewertungen Ich hatte Haus durchsuchung und verfahren wegen Drogenhandel, obwohl die gar keine Drogen gefunden hatten. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Heike Titze ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ablehnungsbescheid
(15.11.2022) Frau Tietze hat eine offene Art, erklärt alles verständlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Jonuleit
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Jonuleit
Rechtsanwaltskanzlei Jonuleit, Bernauer Straße 56, 16515 Oranienburg 6952.1693256094 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marko Jonuleit ist Ihr Ansprechpartner für Ablehnungsbescheid
aus 18 Bewertungen Ein herausragender Anwalt! Kompetent, schnell und erfolgreich! Aus meiner Nebenkostenabrechnung hat er deutlich mehr … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 22 Bewertungen Frau Dr. Sponholz hat uns erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid für unsere Wunschschule … (18.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ablehnungsbescheid

Fragen und Antworten

  • Ablehnungsbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ablehnungsbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ablehnungsbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ablehnungsbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Ablehnungsbescheid ist die übliche Form, in der eine Behörde den Antrag oder auch ein sonst geäußertes Begehren ablehnt. Bescheid bezeichnet vor allem das körperliche Schriftstück, wird aber weitgehend synonym mit der inhaltlichen Entscheidung verwendet, also dem hinter dem Bescheid stehenden ablehnenden Verwaltungsakt.

Behörde entscheidet über Anträge per Bescheid

Im Verwaltungsrecht beginnt ein Verfahren von Amts wegen oder mit einem Antrag bei der zuständigen Behörde. Beantragt wird in der Regel, dass die Behörde in irgendeiner Form tätig wird, beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Rente gewährt, eine Baugenehmigung oder Gaststättenkonzession ausstellt, oder dass eine Hochschule den Bewerber mittels Immatrikulation zum Studium zulässt.

Wie die behördliche Entscheidung ausfällt, also ob die beantragte Leistung gewährt oder abgelehnt wird, richtet sich nach den speziellen Gesetzen. Kommt die Behörde danach zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller sein Wunsch nicht erfüllt werden kann, erlässt sie einen Ablehnungsbescheid. Die Form des Ablehnungsbescheides ist für das allgemeine Verwaltungsrecht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Im Sozialrecht gilt stattdessen das Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch und im Steuerrecht die Abgabenordnung (AO).

Entscheidungsinhalt nach Fachgesetzen

Inhaltlich entscheiden die Behörden nach den einschlägigen Fachgesetzen. Dabei ist dieses sogenannte besondere Verwaltungsrecht weitgehend Ländersache und so je nach Bundesland verschieden. So regelt beispielsweise für Bayern Artikel 72 der Bayerischen Bauordnung, wann eine Baugenehmigung mittels Ablehnungsbescheid versagt werden darf.

Bundesweit einheitlich sind die Gesetze in der Sozialversicherung. Ob z. B. die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld zahlen kann, richtet sich nach dem SGB III, für Hartz IV gilt das SGB II. Über die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) entscheidet die Integrationsbehörde nach dem SGB IX. Eine beantragte Rente prüft die Rentenversicherung nach dem SGB IV. Liegen die dort geregelten Voraussetzungen nicht vor, ergeht der Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsbehörde.

Rechtsbehelf gegen Ablehnungsbescheide

Gegen Ablehnungsbescheide kann regelmäßig mit einer Klage vorgegangen werden. Häufig muss aber vor Zulässigkeit der Klage gegen einen Ablehnungsbescheid erst ein sogenanntes Vorverfahren mittels Einspruch bzw. Widerspruch durchgeführt werden. Welche Rechtsbehelfe statthaft sind, lässt sich der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen, die jeder schriftliche Ablehnungsbescheid enthalten sollte. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die sich ebenfalls aus der Belehrung ergibt.

Beim Widerspruchsverfahren bzw. Einspruchsverfahren ergeht erneut ein Bescheid. Der wird unabhängig von seinem materiellen Inhalt üblicherweise allerdings nicht mehr als Ablehnungsbescheid bezeichnet, sondern insoweit neutral als Widerspruchsbescheid bzw. Einspruchsbescheid.

Soweit mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen wird, entscheidet dieses über den Ablehnungsbescheid in der Form, die er ggf. durch einen Widerspruchsbescheid gefunden hat, per Urteil bzw. durch Beschluss.

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