1.274 Anwälte für Abstandfläche | Seite 54

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Herzogspitalstrasse 11 3 OG, 80331 München 7118.707557571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Abstandfläche
(02.06.2023) Sebastian Kutzner ist ein professioneller und menschlicher Anwalt, der mir freundlich, unkompliziert und fachlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Josef Köstler
Rechtsanwalt Franz-Josef Köstler
Rechtsanwaltskanzlei Franz-Josef Köstler, Kochkellerstraße 4, 92224 Amberg 7060.1523935917 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Franz-Josef Köstler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Abstandfläche
(13.12.2021) Sie haben mir das Leben gerettet.Danke!!!!!!

Fragen und Antworten

  • Abstandfläche: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abstandfläche sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abstandfläche: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abstandfläche umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abstandfläche und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Abstandfläche ist ein Begriff aus dem Baurecht. Als Abstandfläche wird der Bereich eines Grundstücks bezeichnet, der in der Regel nicht bebaut werden darf. Unter welchen Voraussetzungen Abstandsflächen einzuhalten sind und wann eine der verschiedenen Ausnahmen greift, findet sich stets in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Denn die Zuständigkeit, das Bauordnungsrecht zu regeln, liegt bei den Ländern.

Die Abstandfläche soll verhindern, dass Immobilien zu nahe nebeneinander gebaut werden. Denn mit den Abstandsflächen soll für ausreichende Belüftung, Belichtung und für Brandschutz sowie Immissionsschutz gesorgt werden. Außerdem könnte eine zu geringe Abstandfläche einen Nachbarschaftsstreit auslösen, wenn die beiden Häuser zu nahe beieinanderstehen und so die Privatsphäre der Bewohner beeinträchtigt wird. Schnell kann das Grillen eines Nachbarn in seinem Garten zu einer ständigen Geruchsbelästigung oder sein Musizieren zur Lärmbelästigung werden. Um einen Streit mit dem Grundstücksnachbar und der zuständigen Behörde zu vermeiden, sollte der Bauherr rechtzeitig - also noch bevor er den Bauantrag bei der Behörde einreicht - die Abstandfläche bei der Planung seines Hauses berücksichtigen.

Wie groß die Abstandfläche ist, ist abhängig von der Neigung der Dachfläche, der Größe der Gebäudefassade und der Art des Nutzungsgebietes (z. B. Wohngebiet). Würde also z. B. die Außenwandhöhe eines Hauses mit Flachdach in einem Wohngebiet acht Meter betragen, so müsste der Bauherr einen Grenzabstand von mindestens acht Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Eine Grenzbebauung innerhalb dieser Fläche ist daher in der Regel nicht zulässig. Die Abstandfläche vergrößert sich aber, wenn das Dach eine Neigung von mehr als 45 Prozent hat, kann sich dagegen verringern, wenn das Haus in einem Industriegebiet gebaut wird. Der Bauherr muss jedoch stets einen Mindestabstand von drei Metern einhalten. Eine Bebauung direkt an der Grundstücksgrenze ist also selbst dann nicht zulässig, wenn das Haus niedriger als drei Meter ist. Anderes gilt nur, wenn in einer städtebaulichen Satzung kleinere Abstandsflächen zugelassen wurden oder eine gesetzlich zugelassene Ausnahme greift. So dürfen etwa Garagen oder deren Nebenräume innerhalb der Abstandfläche errichtet werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Abstandfläche in der Regel auf dem eigenen Grundstück befinden muss. Es ist unter anderem aber möglich, dass sich die Abstandsflächen bis zur Mitte von öffentlichen Straßen oder anderen öffentlichen Flächen erstrecken. Außerdem kann sich ein Nachbar damit einverstanden erklären, dass sich die Abstandsfläche vollständig oder zum Teil auf seinem Grundstück befindet. Eine derartige Übernahme der Abstandsflächen ist eine Baulast, muss im Grundbuch niedergeschrieben werden und kann einen Wertverlust des Grundstücks nach sich ziehen. Schließlich gilt die Abstandsflächenübernahme - und damit ein Verbot der Grenzbebauung - auch für denjenigen, der das belastete Grundstück erwirbt.

Die Baubehörde wird die Baugenehmigung grundsätzlich nicht erteilen, wenn die Abstandfläche nicht eingehalten wird. Wurde die Baugenehmigung jedoch erteilt, obwohl der Bauherr den Mindestabstand nicht eingehalten hat, kann der Nachbar den Bescheid - einen Verwaltungsakt - anfechten, indem er Klage vor Gericht einreicht, sog. Anfechtungsklage. War der Nachbar ursprünglich aber mit den geplanten Baumaßnahmen einverstanden und hat schriftlich seine Zustimmung erteilt, wird er vor Gericht mit einer Anfechtung der Baugenehmigung keine Chance haben.

Übrigens: Wer an seinem Haus eine bauliche Änderung oder eine Nutzungsänderung plant, muss dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen auch in Zukunft eingehalten werden. Anderenfalls kann es z. B. passieren, dass er den bisher geltenden Bestandsschutz verliert. Wer Probleme wegen eines Fehlers bei der Festlegung der Abstandfläche bekommen hat, kann sich jedoch jederzeit an einen erfahrenen Bauanwalt wenden.

(VOI)

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