1.161 Anwälte für Einstweilige Verfügung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling
LAUSEN Rechtsanwälte, Residenzstr. 25, 80333 München 7119.1483971679 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Einstweilige Verfügung
aus 147 Bewertungen Endlich konnte mir mal jemand meine Fragen beantworten. Herr Sperling hat wirklich alle Unklarheiten ausgeräumt und … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Ambrosius LL.M.
sehr gut
Kanzlei Ambrosius, Sonnenberger Straße 100, 65193 Wiesbaden 6800.6386834706 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Ambrosius LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Einstweilige Verfügung
aus 14 Bewertungen I had the pleasure of working with a Mr. Ambrosius and have been left with a very positive impression. His response … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig
e-Commerce-Kanzlei Günnewig Rechtsanwälte, Grüner Weg 16, 52249 Eschweiler 6637.8881688962 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Einstweilige Verfügung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Doerfler
Kanzlei Markus Doerfler, Eichstätter Straße 19, 91781 Weißenburg in Bayern 7030.1023020861 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Einstweilige Verfügung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Doerfler
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Mutschke
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Mutschke
Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf 6649.0981681448 km
Es gibt immer einen Weg!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Reiserecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & MedienrechtGewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Einstweilige Verfügung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke gerne zur Verfügung
aus 526 Bewertungen Ich habe zwar eine schnelle Antwort erhalten, doch leider wurde mein Problem damit nicht gelöst. (04.02.2024)
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Rechtsanwalt Jonas Breyer
BREYER LEGAL Rechtsanwaltskanzlei, Klagenfurter Ring 2FA, 65187 Wiesbaden 6800.3506412195 km
Ich bin für Sie als Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig. Schwerpunktmäßig berate ich im Wirtschaftsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsrecht.
IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jonas Breyer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Einstweilige Verfügung
(20.05.2024) RA Breyer hat mich nicht nur schnell, sondern auch sehr professionell im Rahmen einer Vertragsprüfung beraten. Dank …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
Rechtsanwältin Jasmina Hamdi
J I H Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin 6971.6649703213 km
Damit Sie auch bekommen was Ihnen zusteht. Dafür gehen wir alle nötigen juristischen Schritte.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jasmina Hamdi bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Einstweilige Verfügung
aus 9 Bewertungen Ich habe mit Rechtsanwältin Jasmin Hamdi ausnahmslos gute Erfahrung gemacht. Sehr kompetent, freundlich und motiviert. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
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Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Einstweilige Verfügung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
aus 14 Bewertungen Ich war mit der Familie jetzt das dritte mal in 12 Jahren in der Kanzlei vertreten und ich muss sagen alle drei Fälle … (10.11.2023)
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Rechtsanwalt Steffen Batscheider
Batscheider, Gostenhofer Hauptstraße 21, 90443 Nürnberg 7011.2411811964 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Batscheider ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Einstweilige Verfügung
aus 26 Bewertungen Es gab von meiner Seite nichts zu beanstanden.. Und hat seinen Job echt gut gemacht! (17.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einstweilige Verfügung

Fragen und Antworten

  • Einstweilige Verfügung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweilige Verfügung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einstweilige Verfügung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweilige Verfügung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweilige Verfügung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die einstweilige Verfügung ist neben dem sogenannten Arrest eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes im Zivilprozessrecht. Vor allem im Wettbewerbsrecht wird die einstweilige Verfügung oft verwendet, aber auch im Presserecht oder Urheberrecht. Im Verwaltungsrecht ist einstweiliger Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung möglich.

Mit der einstweiligen Verfügung kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen einen Wettbewerbsverstoß, wie beispielsweise unzulässige Werbung oder falsche Preisangaben schnell und effektiv vorgegangen werden. Während es von der Einreichung einer Klage bis zu einem Urteil lange Zeit dauern kann, dauert es bis zur einstweiligen Verfügung gegebenenfalls nur wenige Tage.

Vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgt meist eine Abmahnung gegenüber dem Gegner mit der Forderung einer Unterlassungserklärung, um einem sofortigen Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil, bei dem der Kläger ggf. die Kosten tragen müsste, zu entgehen. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer normalen langsamen Unterlassungsklage oder zunächst einer einstweiligen Verfügung. Da sich insbesondere im Wettbewerbsrecht der Schaden schnell ausbreiten kann, wird meist das Eilverfahren gewählt und ein Hauptverfahren ggf. parallel oder später eingeleitet.

In dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist der Anspruch und die Dringlichkeit glaubhaft zu machen. Dafür können nicht nur die üblichen Beweismittel wie Zeugen, Sachverständige oder Urkunden herangezogen werden. Auch eine eidesstattliche Versicherung durch den Anspruchssteller selbst ist hier möglich.

Die Zuständigkeit für die einstweilige Verfügung liegt beim Gericht der Hauptsache, also dem Gericht, das auch über eine entsprechende reguläre Klage entscheiden würde. Nach dem UWG ist das gemäß § 13 UWG ein Landgericht, ggf. mit einer speziellen Kammer für Handelssachen oder Wettbewerbsrecht. Neben anderen Unternehmen als Mitbewerbern kann auch die Wettbewerbszentrale berechtigt sein, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Das Gericht prüft Verfügungsanspruch, also ob der geltend gemachte Anspruch nach den vorliegenden Informationen besteht, und den Verfügungsgrund, also ob eine schnelle einstweilige Verfügung notwendig ist oder ob nicht der normale Klageweg ausreicht. Das geschieht meist ohne mündliche Verhandlung und ohne dass der Gegner zur Sach- und Rechtslage überhaupt angehört wird. Wer mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechnet, kann bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen, die bei einer Entscheidung berücksichtigt wird.

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