710 Anwälte für Elternunterhalt | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Deichmann
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Deichmann
Deichmann, Spatzenwiesenweg 2, 61389 Schmitten 6804.3034196222 km
Schnelle und zuverlässige Termine. Frau Rechtsanwältin Annette Deichmann-Müller ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Familienrecht, im Arbeitsrecht und als Scheidungsanwalt.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annette Deichmann im Bereich Elternunterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 45 Bewertungen Nachdem ich mit meiner bisherigen Anwältin nicht zufrieden war, habe ich für meine Scheidung zu Frau Deichmann-Müller … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Petersen
Rechtsanwaltskanzlei Susanne Petersen, Hauptstr. 5, 25899 Niebüll 6588.6217642148 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Petersen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Elternunterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Fabbri
Rechtsanwältin Anne Fabbri
Fabbri & Fabbri, Christofsstraße 13, 55116 Mainz 6806.5136940786 km
Es gibt für alles eine Lösung! There is a solution for everything!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Fabbri – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Elternunterhalt
aus 6 Bewertungen Gute Beratung hat mir geholfen und werde mich nochmal an Sie wenden.Sehr schnell auf mein Anliegen geantwortet (19.11.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Vera Templer
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Vera Templer
Templer & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft, Sebastiansplatz 8, 80331 München 7119.3403322068 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Vera Templer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Elternunterhalt
aus 61 Bewertungen Ich habe es mit einer sehr arglistiger Gegenseite zu tun, die sich weder vor Lügen noch Manipulation scheut. Ich hatte … (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg
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Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg
Kanzlei für Humane Scheidung - v. Luxburg & v. Luxburg Rechtsanwälte Partnerschaft, Goethestr. 68, 80336 München 7118.5540330249 km
Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Harro Graf von Luxburg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Elternunterhalt
aus 43 Bewertungen Ich habe nach der Scheidung meine damalige rechtliche Vertretung gewechselt und mich für die Auseinandersetzung von … (14.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Köhnke
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Rechtsanwältin Stefanie Köhnke
Kanzlei Stefanie Köhnke, Aachener Str. 1212, 50859 Köln 6667.3895284832 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Elternunterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Köhnke gerne zur Verfügung
aus 57 Bewertungen Ich verließ das Beratungsgespräch mit einem positiven Gefühl. Das mir anschließend zugegangene Schreiben sowie weitere … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwälte Matyssek Kirchmann Freund, Düsseldorfer Str. 21, 40878 Ratingen 6649.7557694796 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Holger Kirchmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Elternunterhalt
(28.09.2023) Kompetente erste Information
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Anker
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Rechtsanwältin Susann Anker
Rechtsanwaltskanzlei Anker, Zschopauer Str. 107, 09126 Chemnitz 7045.2814864926 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Susann Anker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Elternunterhalt gerne behilflich
aus 33 Bewertungen Frau Anker ist eine sehr nette, freundliche Anwältin, die sich sehr um mein Anliegen bemüht und auch mit wichtigen … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Krumm
Rechtsanwältin Christa Krumm
Anwaltskanzlei Christa Krumm, Rietsweg 20, 72116 Mössingen 6948.3308294983 km
Vorrangig wird von mir für meine Mandanten eine gütliche Einigung angestrebt, um so langwierige und kostenintensive Rechtsstreite zu vermeiden.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Pferderecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christa Krumm bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Elternunterhalt
(09.01.2024) Frau Krumm ist eine top Anwältin! Top Beratung, alles top! Ich kann sie sehr empfehlen! Vielen Dank für die …
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Elternunterhalt bietet Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwältin mag.jur. Olivia Blümel
Rechtsanwältin mag.jur. Olivia Blümel
Die Ladenkanzlei, Weidenbaumsweg 6, 21029 Hamburg 6735.7128799816 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Elternunterhalt bietet Frau Rechtsanwältin mag.jur. Olivia Blümel
aus 5 Bewertungen Hat sich telefonisch gemeldet und mit mir besprochen das es ein Notar machen muss. Vielen Dank nochmal. (13.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Preus
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Rechtsanwältin Frauke Preus
Kanzlei Frauke Preus, Alexanderstr. 124, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.096273846 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Elternunterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Frauke Preus
aus 11 Bewertungen Mit nur einem Schreiben hat diese engagierte freundliche Fachanwältin einen Anspruch gegenüber einer Pflegekasse … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lange
Rechtsanwalt Thomas Lange
LANGE - OTTO Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Heinrich-Zille-Str. 1, 01219 Dresden 7082.7236945619 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Elternunterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Lange
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente und auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer
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Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer
Rechtsanwaltskanzlei Görhardt & Kohlmorgen, Hermannstr. 8, 77654 Offenburg 6869.4519292964 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Elternunterhalt
aus 34 Bewertungen Sehr umfangreiche Beratung. Zielorientiert außer- als auch vor Gericht. Immer wieder gerne. Danke für die Unterstützung (29.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Elternunterhalt

Fragen und Antworten

  • Elternunterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Elternunterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Elternunterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Elternunterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Elternunterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Bisher war die Pflicht zum Elternunterhalt ein in der Gesellschaft unbekanntes Phänomen. Mit der wachsenden Altersarmut gewinnt jedoch der Elternunterhalt zunehmend an Bedeutung.

Der Hälfte der Bevölkerung droht Altersarmut

Immer mehr Eltern können sich aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine private Vorsorge nicht leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung und Rente reicht aber bei den meisten Eltern nicht aus, wenn sie im Alter pflegebedürftig werden. Denn ab 2030 werden mehr als die Hälfte aller Rentner aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine gesetzliche Rente unter der Armutsgrenze haben, also in Armut leben.  Ein Platz im Heim kostet mit Pflegegrad drei ca. 3000 Euro, mit Pflegegrad vier ca. 4000 Euro monatlich. Für die meisten Eltern, die sich statt für private Vorsorge für Kinder entschieden haben, unbezahlbar, da die Pflegeversicherung in diesen Fällen nur einen Bruchteil bezahlt.

Hilfe vom Sozialhilfeträger für Kinder teuer

Sicherlich springt in diesen Fällen der Sozialhilfeträger ein und kommt für die Kosten eines Pflegeheims auf.  Allerdings verlangt das Amt einen Teil der Kosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Zwar besteht für Eltern gegenüber den Kindern eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt, aber auch umgekehrt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1601 BGB, dass Verwandte, die in gerader Linie verwandt sind, einander Unterhalt zu gewähren haben. So besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht: Die Eltern schulden Kindesunterhalt und die Kinder Elternunterhalt. Folglich schulden Kinder ihren Eltern Unterhalt, unabhängig davon, ob es sich um volljährige Kinder handelt oder nicht.

Unterhaltsberechnung

Die Höhe der Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Überschuss aus dem Nettoeinkommen abzüglich des sogenannten Selbstbehalts. Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass die Kinder aufgrund der Unterhaltspflicht nicht in existenzielle Not geraten, sondern ihnen ein Einkommen über dem Existenzminimum bleibt, um ihren bisherigen Lebensstandard erhalten zu können. Der Selbstbehalt liegt in Höhe von derzeit (Stand: 2017) 1800 Euro.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen umfasst neben Lohn und Einkünften auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Wohnvorteile. Ein Wohnvorteil ist der Vorteil, der sich ergibt, wenn man ein Eigenheim bewohnt und daher keine Miete zahlen muss. Von dem hieraus ermittelten Einkommen sind Aufwendungen wie Steuern, Krankenversicherung und Kfz-Versicherung abzuziehen. Ein weiterer wichtiger Abzugsposten sind Unterhaltsleistungen für vorrangig Unterhaltsberechtigte. Vorrangig berechtigt für den Unterhalt sind die eigenen Kinder und der Ehepartner. Hat der gegenüber seinen Eltern Unterhaltspflichtige selbst Kinder oder ist gegenüber dem Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, ist der Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Dies gilt auch, wenn kein Unterhalt bezahlt wird, weil die Kinder bei dem Unterhaltspflichtigen leben und die Ehe ohne Trennung besteht. Auch dann sind vom Einkommen für Kinder die Beträge entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Auch weitere Aufwendungen für die Kinder, wie Nachhilfe-, Betreuungs- und Ausbildungskosten können abgezogen werden. In der Regel sind sämtliche Raten für Schulden grundsätzlich ebenfalls vom Einkommen abzuziehen, wie zum Beispiel die Darlehenszahlungen für einen Baukredit oder für den Kauf einer Immobilie.

Schwiegerkind indirekt betroffen

Schwiegerkinder, also zum Beispiel der Ehegatte der Tochter des pflegebedürftigen Elternteils, dürfen nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Allerdings wird das Einkommen des Schwiegerkinds bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht des Kindes berücksichtigt. Aber auch für das Schwiegerkind wird ein Selbstbehalt berücksichtigt. Der anrechenbare Selbstbehalt für das Schwiegerkind liegt derzeit (Stand: 2017) bei 1440 Euro. Das heißt, verheiratete Kinder müssen dann Elternunterhalt bezahlen, wenn das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten den erhöhten Selbstbehalt in Höhe von 3240 Euro übersteigt. Allerdings ist von diesem Betrag der Überschuss für den Elternunterhalt nur im Verhältnis des Einkommens des unterhaltspflichtigen Kindes zu bezahlen. Macht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen vom Gesamteinkommen der Ehepartner ein Viertel aus, dann darf von dem Überschuss maximal ein Viertel als Unterhalt verlangt werden. Verdient zum Beispiel der Unterhaltspflichtige 1000 Euro und der Ehegatte 3000 Euro und machen sie lediglich den Selbstbehalt geltend, verbleibt ein Überschuss in Höhe von (4000 minus 3240 sind) 760 Euro. Von diesem Überschuss darf aber der Anteil des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht angetastet werden. Dieser beträgt in diesem Fall drei Viertel  (3000 Euro von insgesamt 4000 Euro) des Gesamteinkommens. Folglich kann der Sozialhilfeträger in diesem Fall nur die Zahlung eines Viertels vom Überschuss verlangen, also (760 geteilt durch 4 sind) 190 Euro. Wäre das Kind in diesem Fall geschieden oder nicht verheiratet, müsste es nichts zahlen.

Schonvermögen geltend machen

Zudem darf das Amt nicht auf das sogenannte Schonvermögen der Kinder zugreifen. Zu dem Schonvermögen zählt eine Rücklage in Höhe von fünf Prozent des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge sowie ein angemessenes Fahrzeug und eine angemessene selbstbewohnte Immobilie. Jeder, der seine eigene angemessene Wohnung oder sein eigenes angemessenes Haus bewohnt, kann dieses als Schonvermögen geltend machen. Bei Barvermögen reicht ein einfaches Sparkonto für die Altersvorsorge zur Berücksichtigung als Schonvermögen aus. Besondere Anlagen wie eine oft unter diesen Umständen unrentable Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge müssen nicht gebildet werden. Als Schonvermögen werden auch Rücklagen für Sanierungsarbeiten am Haus anerkannt.

Erst das Vermögen der Eltern

Allerdings werden die Kinder erst zur Kasse gebeten, wenn das Vermögen der Eltern verbraucht ist, also das gesamte Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Schmuck und zuletzt Haus und Hof. Um zu verhindern, dass das lebenslang angesparte Erbe der Eltern vom Sozialamt vereinnahmt wird, werden oft Vermögen und Grundstücke an die Kinder übertragen. Allerdings sind diese Maßnahmen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Eltern meistens schon zu spät: Das Sozialamt kann sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre rückwirkend zurückfordern.

Jedoch verlangt das Amt üblicherweise nicht die Herausgabe eines Hauses, wenn dieses an ein Kind verschenkt wurde, sondern die Zahlung von Wertersatz bzw. das Kind kann die Pflicht zur Herausgabe der Immobilie durch Bezahlung von Wertersatz abwenden. Der Wert eines Hauses kann aber gemindert sein, wenn dem pflegebedürftigen Elternteil zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wurde. Auch besteht die Möglichkeit, die Übertragung nicht nur als Schenkung zu gestalten, sondern andere Gegenleistungen zu vereinbaren. Denn die Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe entsteht nur bei Schenkungen. Hat der Unterhaltspflichtige mit dem pflegebedürftigen Elternteil für die Übertragung von Vermögen oder einer Immobilie als Gegenleistung zum Beispiel vereinbart, die Eltern zu versorgen und zu verpflegen, liegt zumindest keine reine Schenkung mehr vor.

Großelternunterhalt

Es besteht auch die Möglichkeit, als Enkel von den Großeltern auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen zu werden. Voraussetzung ist, dass die Großeltern kein Vermögen und Einkommen haben und die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu bezahlen. Allerdings haben in diesen Fällen die Sozialhilfeträger keine Möglichkeit, selbst den Unterhalt von den Enkeln für die Erstattung der Kosten des Pflegeheims einzufordern. Anders als gegenüber den Eltern gehen die Unterhaltsansprüche der Großeltern nicht auf das Amt über, wenn es für die Kosten im Pflegeheim aufkommt. Allerdings können theoretisch die Großeltern die Enkel auf Leistung von Unterhalt verklagen, damit diese die Kosten für das Pflegeheim bezahlen. Für den Erhalt des Platzes im Pflegeheim ist dies jedoch nicht erforderlich, da der Sozialhilfeträger auch so verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.

(FMA)

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