3.887 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 7

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Loebensteinstraße 26, 30175 Hannover 6768.9360961812 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
aus 25 Bewertungen Without her help, I wouldn't be able to work as a teacher in Germany. (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Dein
Dein ADVOGADOS, Rua Castilho 1 5º Esq., 1250-066 Lissabon, Portugal 6157.3088500872 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cristina Dein für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
(11.04.2024) Übersichtliche Beratung am Telefon
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Rechtsanwalt Tilo Feßmann
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Tilo Feßmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
(25.02.2015) Die Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen, ich bin schon seit 1995 bei Herrn Festland und wurde immer gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Look-Steinborn
Rechtsanwältin Claudia Look-Steinborn
Kanzlei Claudia Look-Steinborn, Erich-Klausener-Str. 58, 47802 Krefeld 6630.2691559004 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Look-Steinborn
(07.10.2021) Durch die Unterstützung von Frau Look-Steinborn konnten wir eine ungerechtfertigte Erbschaftssteuerforderung …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Simone Lenenbach
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Simone Lenenbach
Lenenbach Rechtsanwälte Partnerschaft, Wilhelmstr. 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Simone Lenenbach ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Koenigshaus
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Koenigshaus
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3327778258 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich Erbengemeinschaft bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Koenigshaus
aus 50 Bewertungen Herr Koenigshaus betreute mich bei meinem Ausstieg aus einem Großkonzern aussergerichtlich. Mit sehr viel … (04.12.2020)
Profil-Bild Avvocato Davide Cuocolo LL.M.
sehr gut
Avvocato Davide Cuocolo LL.M.
Cuocolo Avvocati| Die Kanzlei für italienisches Recht in Karlsruhe | München | Mailand | Neapel | Palermo, Blumenstr. 6, 76133 Karlsruhe 6868.7346575279 km
Beratung in sämtlichen Bereichen des italienischen Rechts!
Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Rechtsanwalt Herr Avvocato Davide Cuocolo LL.M.
aus 24 Bewertungen - Unkomplizierte Terminvergabe, geduldige Unterstützung bei der ZOOM Installation. - Umfassende Beantwortung meiner … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
Anwaltskanzlei Lippke, Könneritzstr. 53, 04229 Leipzig 6981.335374472 km
Mit Kompetenz und Engagement zum Erfolg
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kai Malte Lippke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 168 Bewertungen Herr Lippke hat mich sowohl bei der Einholung einer Löschungsbewilligung (DSL Bank) als auch bei der späteren … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Bauer
Rechtsanwalt Rudolf Bauer
Rechtsanwaltskanzlei Rudolf Bauer, Herrenstr. 26, 66763 Dillingen/Saar 6743.9128615289 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rudolf Bauer
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Vogt
Rechtsanwalt Thomas Vogt
Kanzlei Thomas Vogt, Aubündt 36, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7046.67231569 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Vogt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wollstadt
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Wollstadt
Herrmann & Mey Rechtsanwälte, Obere Hauptstr. 52, 85354 Freising 7114.1787389799 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Wollstadt
aus 11 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Wollstadt hat uns in der Erbsache kompetent und mit viel Verhandlungsgeschick vertreten. … (20.02.2024)
Profil-Bild Thomas Weiß
D r. W e n t z e l & W e i ß Rechtsanwälte • Notar • Fachanwälte, Oststr. 6, 58452 Witten 6672.5359215402 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Rechtsanwalt Herr Thomas Weiß
(20.11.2022) Herr Weiß, den ich schon aus einem anderen Verfahren kannte, hat auch hier ruhig und ausführlich sowie verständlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike C. Lawin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
(24.07.2023) Ich habe mit Frau Lawin eine sehr gute Erfahrung gemacht, sie hat meine Interessen voll und ganz vertretenen auch vor …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Nehls
Kanzlei Christine Nehls, Pfarrer-Sickinger-Weg 48, 85579 Neubiberg 7127.8305859721 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Nehls unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Schulz
Rechtsanwalt Christian Schulz, Salzbergstr. 2, 38855 Wernigerode 6859.5228989086 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Schulz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld
Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld
von Gronefeld & Kollegen, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.6308009614 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Antoinette von Gronefeld
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heller
Rechtsanwältin Claudia Heller
Kanzlei Claudia Heller, Königstr. 17, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.2133926589 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Heller
(09.05.2021) Jederzeit wieder. Ich habe mich telefonisch über das Erbbrecht sehr gut beraten gefühlt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stamm
Anwaltskanzlei Thomas Stamm, Johannisstr. 12, 07743 Jena 6958.3226848263 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Stamm vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Simon
sehr gut
Kanzlei Benjamin Simon, Frankfurter Str. 5, 35781 Weilburg 6780.0654014227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Benjamin Simon
aus 49 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Schnell in seiner Arbeit. Immer nett und kompetent. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 14 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Egbert Degner & Kollegen, Auwiesenstr. 30, 72770 Reutlingen 6946.8938233246 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
(20.09.2022) Es gibt nichts negatives zu sagen Bin voll und ganz zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schaal
Rechtsanwalt Martin Schaal
Kanzlei Schaal - Söder Rechtsanwälte Fachanwälte Mediatoren, Hochstr. 6, 87527 Sonthofen 7073.3951033198 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Schaal gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Petry bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.