3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Wanner
Rechtsanwältin Katja Wanner
Wanner Rechtsanwälte, Olgastrasse 31, 73728 Esslingen am Neckar 6942.0947799992 km
Wir kümmern uns um Ihr gutes Recht
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Wanner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Lindner
Rechtsanwaltskanzlei Christiane Lindner, August-Bebel-Str. 26/53, 14482 Potsdam 6965.8904424779 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Lindner
(26.10.2016) Frau Lindner, Sie sind klasse! Ich habe Ihre Hilfe erneut beansprucht und bin sehr froh darüber. Sie sind immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt
Kanzlei Posselt, Bürgermeister-Aurnhammer-Str 9, 86199 Augsburg 7062.7952494285 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Helly Posselt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0666380745 km
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen kommt durch eine gelebte persönliche Wertschätzung zustande.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 86 Bewertungen Herr Fischer ist ein sehr angenehmer und sehr guter Anwalt. Er betreut mich bei meinem Scheidungsverfahren, … (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Kübler
Rechtsanwalt Bert Kübler
Kanzlei Bert Kübler, Kleine Kartengasse 17, 09456 Annaberg-Buchholz 7064.0867789409 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Bert Kübler ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(14.06.2022) Bei Herrn Kübler fühlt man sich sehr gut aufgehoben und kompetent beraten. Die Vertrauens -und Wohlfühlbasis wird …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt
Anwaltskanzlei Pferdehirt, Minzstr. 2a, 41466 Neuss 6646.3544532166 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Vom Betreuungsgericht wurde ich als Betreuer meines Bruders genannt. Ohne die RA Frau Pferdehirt hätte ich die Aufgabe … (12.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lang
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Martin Lang, Habacher Str. 1, 81377 München 7116.4503959947 km
Fachanwalt Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Lang
aus 31 Bewertungen Herr Lang hat mir am Telefon sehr schnell und kompetent weitergeholfen- Rückruf erfolgte sehr schnell, was für mich … (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falko Maiwald
sehr gut
Rechtsanwalt Falko Maiwald
BSK Rechtsanwälte, Hospitalstr. 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Falko Maiwald
aus 35 Bewertungen Super schnelle Antwort, freundlich und sympathisch am Telefon und nicht aufdringlich. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer
sehr gut
Kanzlei Jürgen D. Schwarzer, Kästrich 9, 55232 Alzey 6810.650801085 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen D. Schwarzer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 32 Bewertungen Alles super gelaufen! (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwaltskanzlei Christoph Brede, Kupferdreher Str. 145, 45257 Essen 6659.1856821683 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D. ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwälte Göppel & Müller, Käthe-Kollwitz-Str. 1c, 99734 Nordhausen 6878.7831633358 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Müller gerne zur Verfügung
(25.03.2023) Zeitnaher Termin Umfangreiche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
Sylvia Smehyl Rechtsanwältin Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Breitwies 11, 86465 Welden 7043.1763573267 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sylvia Smehyl MBA
aus 9 Bewertungen RAin. Smehyl bei den Beratungsgespräch Zeit und hört zu. Die Beratung ist sehr gut. Sie erfahren gleich was alles auf … (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Engberding
sehr gut
Holger Engberding Rechtsanwaltskanzlei, Kronenstraße 56, 40217 Düsseldorf 6649.558550862 km
Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Holger Engberding hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 71 Bewertungen Herr Engberding wurde mir nach der Trennung von meiner Ehefrau im Bekanntenkreis empfohlen. Er hat mir sehr geholfen … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schneider
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Schneider
Rechtsanwälte Sakson & Schneider, Urbanstraße 53, 70182 Stuttgart 6931.4525329687 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Schneider
aus 16 Bewertungen Frau Schneider ist eine sehr engagierte, professionelle und sehr sympathische Anwältin. Hohe Fachkompetenz und immer … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Jeschonowski
sehr gut
Kanzlei Jeschonowski, Marktstr. 53, 41334 Nettetal 6614.1034814144 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Reiner Jeschonowski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 106 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Vielen lieben Dank für die gute Beratung und die Unterstützung. Kann ich Kanzlei Jeschonowski … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schwab
sehr gut
Kanzlei Schwab, Ginnheimer Landstr. 3, 60487 Frankfurt am Main 6822.6848280225 km
Mit eingehender Beratung zum Verständnis der Rechtslage und Erfolg versprechenden Entscheidungen
Arzthaftungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Schwab gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Sehr ausführliche und verständliche Information. Neutrale Beratung hinsichtlich Risikoabwägung. Guter Zuhörer und … (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Wagner
Rechtsanwälte Wagner & Ames-Wagner, Parkstraße 31, 66606 Sankt Wendel 6766.0836817715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Vincent Wagner
aus 17 Bewertungen Gute und schnelle Auffassungsgabe. Identifikation mit dem Thema. Gute Strukturierte Vorgehensweise Rundum zufrieden (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Alexandra Hunstig
Rechtsanwältin & Notarin Alexandra Hunstig
AH | legal Anwalts- und Notarkanzlei, Thulboden 38, 23774 Heiligenhafen 6733.0672033593 km
Familienrechtliche Herausforderungen müssen professionell und schnell gelöst werden damit wieder Ruhe in Ihr Leben einkehrt!
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Recht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin & Notarin Alexandra Hunstig ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 5 Bewertungen Frau Alexandra Hunstig ist eine Rechtsanwältin sowie Notarin die sehr professionell und mit klarer Zielstrebigkeit … (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Christian Fast
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Christian Fast
Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht, Pulheimer Straße 19, 50321 Brühl 6675.634830768 km
Vererben - Erben - Stiften
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dennis Christian Fast
aus 10 Bewertungen Ich kann Herrn Fast als Anwalt im Erbrecht wirklich nur empfehlen! Er hat mich in einer komplexen und verwirrenden … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Senad Albani M.A.
Rechtsanwalt Senad Albani M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Albani, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main 6824.2355436505 km
Zivilrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Senad Albani M.A. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(25.06.2024) Sehr gut!
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Rumpel
Rechtsanwältin Franziska Rumpel
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9728374926 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Franziska Rumpel
aus 7 Bewertungen Frau Rumpel hat mich in dieser nicht ganz einfachen und eindeutigen Angelegenheit bestens beraten und vertreten. Im … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Kanzlei Wilhelm van Eckert, Grüntenstr. 17, 87527 Sonthofen 7073.1660796055 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Mathieu
Rechtsanwalt Marcel Mathieu
Mathieu Rechtsanwälte, Markt 11, 52349 Düren 6652.6684613685 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Mathieu im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(12.02.2024) Nach einem ersten Telefonat und einem durch Krankheit abgesagten Termin, keinerlei Erreichbarkeit mehr. Kein Rückruf, …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Volker Starken
SIMON & SCHUBERT Rechtsanwälte & Notare, Meinardusstr. 4, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6636.9250219523 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Starken ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(01.11.2019) Hervorragende Beratung, faire Abrechnung, sehr gerne wieder!

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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