3.556 Anwälte für Ermittlungsverfahren | Seite 149

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Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ermittlungsverfahren
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf, Kylische Straße 54B, 06526 Sangerhausen 6910.1893670306 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ermittlungsverfahren
(15.03.2024) sehr netter und freundlicher Kontakt, umgehende und zielorientierte Kommunikation - herzlichen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Enno Düe
sehr gut
Rechtsanwalt Enno Düe
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4209830528 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtliche Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Enno Düe
aus 13 Bewertungen Mein Name ist nexhat bajrami und ich lebe seit ca 10 Jahren in Deutschland. Ich leide seit meiner Kindheit an einer … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Öznur Yilmaz-Hatko
Rechtsanwältin Öznur Yilmaz-Hatko
Rechtsanwälte Rudolf, Goldschadt und Kollegen, Gymnasiumstr. 25, 85049 Ingolstadt 7072.6474566471 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Öznur Yilmaz-Hatko ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ermittlungsverfahren gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Frau Yilmaz-Hatko hat mir nun das 3 mal geholfen in meiner Straftat, sie ist einer der besten Anwälte in Ingolstadt. … (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ermittlungsverfahren

Fragen und Antworten

  • Ermittlungsverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ermittlungsverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ermittlungsverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ermittlungsverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Ermittlungsverfahren wird aufgenommen, wenn eine Strafanzeige oder andere Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Antragsdelikte, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder einfache Körperverletzung, werden nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Dabei bezeichnet man die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens. Das bedeutet, dass grundsätzlich der Staatsanwalt über die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen entscheidet. Besonders schwerwiegende Ermittlungsmaßnahmen, wie das Abhören einer Wohnung, muss dagegen ein Ermittlungsrichter anordnen. Bei Gefahr im Verzug kann aber wiederum anderes gelten. Die wesentliche Ermittlungsarbeit findet aber regelmäßig durch die Polizei statt. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen ermittelt.

Oft beginnt die Ermittlung am Tatort, etwa in der Wohnung, in der ein Einbruch begangen wurde. In anderen Fällen beginnt sie woanders, bei Mord beispielsweise am Fundort der Leiche. Sodann folgen ggf. verschiedene Ermittlungsmaßnahmen wie Beschuldigtenvernehmung, Zeugenvernehmung, Sachverständigenvernehmung, Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme.

Oft werden im Ermittlungsverfahren auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Die erkennungsdienstliche Behandlung kann beispielsweise die Anfertigung von Fotos oder die Abnahme von Fingerabdrücken zur Wiedererkennung von Verdächtigen sein. Auch kann eine Observation, also eine Beobachtung bestimmter Personen oder Plätze, erfolgen. Bei längerfristiger Observation eines Verdächtigen muss eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Raum stehen und andere Ermittlungsmaßnahmen weniger Erfolg versprechen.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob bei Gericht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Davor hat der Beschuldigte Anspruch auf rechtliches Gehör, das heißt, er darf sich zu den Vorwürfen äußern. Er kann aber auch Schweigen und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Liegt nach dem Ermittlungsverfahren kein hinreichender Tatverdacht vor, wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Bei Vergehen, also Straftaten, auf die kein Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe steht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit oder gegen die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen einstellen bzw. vorläufig einstellen. Dazu ist aber die Zustimmung des zuständigen Strafgerichtes notwendig.

Nach einer Klageerhebung dagegen entscheidet das zuständige Strafgericht, je nach Straftat Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, im sog. Zwischenverfahren, ob es die Klage zulässt. Wenn ja, geht das Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung weiter.

(ADS)

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