5.794 Anwälte für Kündigungsschutz | Seite 242

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Brenner
Rechtsanwalt Thomas Brenner
Kanzlei Thomas Brenner, Brunnenstr. 10, 95444 Bayreuth 7013.9083554633 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kündigungsschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Brenner
(11.10.2023) Herr Brenner hilft einem immer, auch wenn es kurzfristig ist, weil der Job in Gefahr ist. Er meldet sich bei mir und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal
sehr gut
Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal
RHL Anwaltskanzlei, Taunusstr. 44, 65183 Wiesbaden 6799.8443223266 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kündigungsschutz bietet Frau Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal
aus 20 Bewertungen Ich wurde sehr gut vertreten. In der für mich sehr belastenden Situation, könnte ich mich immer auf Fr. Hengstler … (01.03.2023)
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Rechtsanwalt Florian Hödl
Anwaltskanzlei F. Hödl München, Hermann-Lingg-Str. 3a, 80336 München 7117.7008111877 km
Recht gestalten. Erfolg sichern.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Datenschutzrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Hödl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kündigungsschutz
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sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Bayer
Rechtsanwaltskanzlei Bayer, Ludwigkai 7, 97072 Würzburg 6921.7699644448 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kündigungsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Bayer gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Er ist ein sehr guter Anwalt. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bork
Rechtsanwalt Christoph Bork
Kanzlei BORK, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum 6665.3687769229 km
Mit Fachkompetenz, Engagement und Empathie zusammen an das Ziel kommen
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Bork ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kündigungsschutz
aus 6 Bewertungen Immer gut betreut worden. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Justus Eikel
sehr gut
Rechtsanwalt Justus Eikel
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Bahnhofstraße 32, 33102 Paderborn 6743.3363044797 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Justus Eikel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kündigungsschutz
aus 18 Bewertungen Ich wurde in meiner Ausbildung fristlos gekündigt zu unrecht. Der Herr Eikel hat mich bei diesem Anliegen gut beraten … (15.03.2024)
Profil-Bild Avvocato Dr. (IT) Avv. Francesco Golinelli
GOLINELLI, Hirschgartenallee 45, 80639 München 7113.8990868755 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kündigungsschutz beantwortet Rechtsanwalt Herr Avvocato Dr. (IT) Avv. Francesco Golinelli
(03.07.2021) Geduld und Kompetenz
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bergert
Rechtsanwältin Christina Bergert
BERGERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz 7147.837744777 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Bergert – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Kündigungsschutz
(29.09.2020) Frau Berger hat umgehend geantwortet ist aber auf anderem Rechtsgebieten als dem gewünschten aktiv -muss akzeptiert …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hatem Ferjani
sehr gut
Rechtsanwalt Hatem Ferjani
Anwaltskanzlei Hatem Ferjani, Oststr. 98, 40210 Düsseldorf 6649.7313225184 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Migrationsrecht
Im Bereich Kündigungsschutz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hatem Ferjani
aus 16 Bewertungen Er ist ein intelligenter und ernsthafter Mensch in seiner Arbeit. Ich empfehle ihn Ihnen (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kündigungsschutz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kündigungsschutz

Fragen und Antworten

  • Kündigungsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kündigungsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kündigungsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kündigungsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kündigungsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Allgemein versteht man unter dem Kündigungsschutz alle Vorschriften, die den Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung seines Arbeitsvertrages schützen. Grundlage ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aufgrund seiner gegenüber dem Arbeitgeber meist wirtschaftlich unterlegenen Position und seiner finanziellen Abhängigkeit ihm gegenüber. Denn grundsätzlich ist das Arbeitseinkommen die Grundlage für das Bestreiten der Lebenshaltungskosten. Um dieses Ungleichgewicht abzuschwächen, gibt es zahlreiche Schutzgesetze zugunsten von Arbeitnehmern. Das bekannteste heute ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das gemäß § 23 seinen Schutzbereich derzeit auf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern erstreckt. Neben gesetzlichen Regelungen können Schutzbestimmungen zugunsten des Arbeitnehmers auch im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden.
 
Aufgrund des Kündigungsschutzes bedarf die Kündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und ist an bestimmte Fristen gebunden. Einerseits gelten bestimmte Fristen bis wann der Arbeitgeber die Kündigung erklären kann, so etwa die Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der Pflichtverletzung bei der fristlosen Kündigung. Andererseits sind gesetzliche Mindestfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erklärung der Kündigung vorgesehen, z.B. in § 622 BGB.
Die Besonderheit des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht liegt außerdem darin, dass jede Kündigung "sozial gerechtfertigt" sein muss. Das heißt der Arbeitgeber muss die Kündigung auf bestimmte zulässige Kündigungsgründe stützen, die etwa im KschG verankert sind.
Es genügt also nie der bloße Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag zu beenden. Zusätzlich muss die Kündigung durch einen zulässiger Kündigungsgrund sozial gerechtfertigt sein.
Der Kündigungsschutz unterscheidet drei Fallgruppen für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, beim Arbeitsgericht die sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben, stellt das notwendige Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem er gegen eine zu unrecht ergangenen Kündigung vorgehen kann.
 
Ausfluss des Kündigungsschutzes sind ferner das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer Kündigung gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Sozialauswahl-Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen und insbesondere auch der Sonderkündigungsschutz für einzelne Personengruppen, zum Beispiel für Frauen vor und während der Schwangerschaft (Mutterschutz) oder für schwerbehinderte Menschen, basieren ebenfalls auf dem Kündigungsschutz.

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