588 Anwälte für Kunstfehler | Seite 25

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
hw Rechtsanwälte, Friedrichstr. 134, 10117 Berlin 6973.7554811792 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christian J. Wowra - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kunstfehler
aus 5 Bewertungen Herr Wowra hat mich weiter empfohlen. (29.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck
Kanzlei Alexander Grüßenbeck, Hauptstr. 124, 58675 Hemer 6701.7655073567 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kunstfehler gerne behilflich
(13.10.2022) der Erstkontakt klang vielversprechend und trug Lösungsansätze, eine endgültige Beurteilung kann aber erst nach dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
Dr. Anette Oberhauser Rechtsberatung und Mediation, Sturmstr. 10, 90478 Nürnberg 7012.961633557 km
Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Mediation • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kunstfehler
(17.05.2024) In Zeiten, in denen man Hilfe durch Rechtsbeistand nötig braucht, ist Frau Dr. Oberhauser eine starke Partnerin, die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Witte
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Witte
Kanzlei Witte Bähring und Partner, Berliner Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6285130137 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kunstfehler bietet Frau Rechtsanwältin Nadine Witte
aus 32 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung und kurze Beratung am Telefon. (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Raabe
sehr gut
Bürogemeinschaft Raabe Foppe, Wilhelm-Külz-Str. 1, 06108 Halle (Saale) 6950.0805891599 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Raabe hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kunstfehler
aus 18 Bewertungen Ersttermin war sehr Positiv (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Jüngel
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Jüngel
Kanzlei Marcel Jüngel, Bahnhofstr. 8, 08056 Zwickau 7024.686551002 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Jüngel bietet im Bereich Kunstfehler Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Jüngel hat meine Interessen zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Ich habe schnell persönliche … (25.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kegel
Rechtsanwalt Rainer Kegel
Anwaltskanzlei am Giesinger Bahnhof, Schlierseestr. 73, 81539 München 7121.9604505797 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kunstfehler hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Kegel
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Philipp
sehr gut
Rechtsanwältin Patricia Philipp
Rechtsanwältin Patricia Philipp, Dorfstr. 61, 30916 Isernhagen 6767.9384962181 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Patricia Philipp ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kunstfehler
aus 18 Bewertungen Frau Philipp ist eine absolut kompetente, gewissenhafte und unglaublich engagierte Rechtsanwältin. Nicht nur, dass sie … (14.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Durach
Rechtsanwältin Katja Durach
Anwaltskanzlei Katja Durach, Südenwall 4, 59065 Hamm 6689.1614796344 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kunstfehler bietet Frau Rechtsanwältin Katja Durach
aus 6 Bewertungen Kurz und knapp: tolle Anwältin! (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstrasse 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Mit Hand und Fuß, Kopf und Herz - Baurecht, Immobilienrecht, Medizinrecht, Familienrecht und Strafrecht immer auf Augenhöhe.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Kunstfehler beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. phil. Andreas Neumann
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Tackenberg
Rechtsanwalt Christopher Tackenberg
Kanzlei C. Tackenberg, Wilhelmstr. 96, 42489 Wülfrath 6661.9910045271 km
Aus dem Rettungsdienst. Für den Rettungsdienst.
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Kunstfehler beantwortet Herr Rechtsanwalt Christopher Tackenberg
(26.01.2023) Ich fühlte mich durch die Kanzlei Tackenberg sehr gut beraten und vertreten. Man merkt, dass Herr Tackenberg nicht nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Wendler LL.M.
sehr gut
Kanzlei Patricia Wendler, Georgstraße 21, 09111 Chemnitz 7043.6450932838 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kunstfehler hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Wendler LL.M.
aus 13 Bewertungen Kompetente Beratung und sichere Verhandlungsführung durch Frau Wendler sorgten dafür, dass Rechtsanwalt und … (07.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kunstfehler

Fragen und Antworten

  • Kunstfehler: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kunstfehler umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kunstfehler und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kunstfehler: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kunstfehler sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

In unserer Gesellschaft tragen Ärzte ein hohes Ansehen, denn sie tragen große Verantwortung ihren Patienten gegenüber. Allerdings können auch einem Arzt Fehler unterlaufen, die schwerwiegende Folgen für den Patienten haben können. Solche Fehler bezeichnet man im juristischen Sinn als Behandlungsfehler oder laienhaft auch oft als Kunstfehler. Ein Kunstfehler ist definiert als Eingriff von Ärzten, der nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Regeln der Kunst (lat. lege artis) erfolgt ist und zu gesundheitlichen Schäden geführt hat.

Behandelt ein Arzt einen Patienten, kommt in den meisten Fällen ein sog. Behandlungsvertrag gem. § 611 BGB zustande. Ist die Behandlung kostenfrei, z.B. im Rahmen von Obdachlosenbetreuung, spricht man von einem Auftrag nach § 662 BGB. Kann der Patient z.B. aufgrund Bewusstlosigkeit keinen Vertrag schließen, handelt der Arzt als "Geschäftsführer ohne Auftrag" nach § 677 BGB. Aufgrund des geschlossenen Vertrages, schuldet der Arzt dem Patienten die fachgerechte Behandlung mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden. Verstößt der Arzt gegen die Pflicht zur fachgerechten Behandlung, indem er nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst (lat. lege artis) handelt, handelt es sich um einen sog. Behandlungsfehler oder Kunstfehler und der Arzt ist dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass jede Behandlung und jeder Handgriff am Patienten grundsätzlich juristisch eine Körperverletzung und unerlaubte Handlung darstellen. Erst durch die wirksame Einwilligung des Patienten wird die Behandlung rechtmäßig, der Arzt macht sich nicht strafbar und es entsteht kein Anspruch auf Arzthaftung.

Bei den sog. Kunstfehlern lassen sich verschiedene Fehlerarten unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise Fehler beim Krankheitsbefund und bei der Diagnose der Krankheit, Fehler bei der Beratung und therapeutischen Aufklärung des Patienten, Fehler bei der Therapie des Patienten durch Handeln gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und auch die Verletzung der Schweigepflicht gehört zu den möglichen Kunstfehlern.

Sollte der Verdacht bestehen, dass ein sog. Kunstfehler vorliegt, sollte zunächst mit dem behandelnden Arzt gesprochen werden und die Ansprüche gegenüber dem Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Findet sich keine Lösung, sollte ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden, wobei die Behandlungsdaten und der Ablauf, die Art der Behandlung und die Namen aller behandelnden Ärzte besonders wichtig sind. Im Anschluss daran sollte man sich an die Schlichtungsstelle wenden, um ein Gutachten zum vermuteten Kunstfehler zu erhalten. Allerdings bestehen hier Annahmefristen. Ein Schlichtungsverfahren stellt eine außergerichtliche Lösung dar und wird durch die Schlichtungsstellen durchgeführt, die bei der jeweiligen Landesärztekammer erfragt werden können. Allerdings liegt es im Ermessen des in Anspruch genommen Arztes, dem vom Patienten beantragten Schlichtungsverfahren zuzustimmen. Die Kosten eines von der Schlichtungsstelle beigezogenen Gutachters und die jeweils geltende Verfahrenspauschale trägt der Versicherer des Arztes bzw. der Krankenhausträger. Sollte auch dieses Verfahren erfolglos bleiben, bleibt dem Patienten nur die Klage vor Gericht. Aufgrund der komplexen Materie der Arzthaftung haben die meisten Landgerichte für Arzthaftungsprozesse bereits spezialisierte Kammern eingerichtet.

Vor Gericht muss der klagende Patient zunächst nur den Sachverhalt vortragen, aus dem sich die Vermutung eines sog. Kunstfehlers als Ursache für seine Schäden ergibt. Im Anschluss daran ermittelt das Gericht mit Hilfe eines Sachverständigen die Tatsachengrundlage. Allerdings ist zu beachten, dass sog. Kunstfehler nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung generell vom Patienten dargelegt und bewiesen werden müssen. Allerdings kann es bei ganz erheblichen Diagnosefehlern, wie beispielsweise dem Unterlassen einer eindeutig gebotenen Untersuchung oder einem groben Behandlungsfehler zu einer Beweiserleichterung bis hin zu einer Beweislastumkehr kommen, so dass der Arzt beweispflichtig wird. Darüberhinaus ist zu beachten, dass die Ansprüche des Patienten der üblichen Verjährung gem. § 199 I BGB unterliegen.

Für einen sog. Kunstfehler tritt die Arzthaftung nur dann ein, wenn der Arzt:

  • die geltenden Regeln der ärztlichen Wissenschaft ausser Acht gelassen hat,

  • durch eine falsche Behandlung einen Schaden verursacht hat,

  • dem Arzt ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, tritt die Arzthaftung nicht ein.

Sind jedoch alle Voraussetzungen erfüllt, so umfasst der Schaden des Patienten gem. § 280 I BGB (Vertragspflichtverletzung) oder gem. § 823 BGB (unerlaubte Handlung) die materiellen Einbußen, infolge der höheren Behandlungskosten, medizinischen Hilfsmitteln oder Einkommensverlusten. Nach § 253 BGB werden aber auch Schmerzen und körperliche Beeinträchtigungen des Betroffenen durch den Anspruch auf Schmerzensgeld berücksichtigt. Möglich sind außerdem Rentenzahlungen, beispielsweise wegen vermehrter Bedürfnisse oder dauerhaften Schmerzen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Kunstfehler umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Kunstfehler besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.