650 Anwälte für Medizin | Seite 28

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Rechtsanwalt Heiko Schott
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestraße 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Schott hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Medizin
aus 10 Bewertungen Herr Schott hat mir in herausfordernden Situationen geholfen, komplexe medizinische Begriffe und Behandlungsoptionen … (05.03.2024)
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Rechtsanwalt Achim Kämpgen
Dr. Niehoff & Ehring, Wallstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr 6644.9651286679 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Kämpgen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Medizin
(03.03.2023) Zwei Termine in kürzester Zeit sofort erhalten. Fühle mich bei Herrn Kämpgen in guten Händen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Medizin

Fragen und Antworten

  • Medizin: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Medizin umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Medizin und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Medizin: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Medizin sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Medizin umfasst vor allem die Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten bzw. Verletzungen bei Mensch (Humanmedizin) und Tier (Veterinärmedizin). Im Laufe der Zeit haben sich in der Medizin viele verschiedene Fachgebiete entwickelt. So gibt es z. B. die Anästhesiologie, die Augenheilkunde, die Gynäkologie, die Neurologie, die Psychiatrie oder auch die Zahnmedizin. Diese Bereiche gehören der sog. Schulmedizin an. Daneben unterfallen der Medizin aber noch viele weitere Gebiete, wie z. B. die Homöopathie, und dem Medizinrecht etwa das Pflegerecht bzw. das Pharmarecht, sog. Gesundheitsrecht. Außerdem gehören dazu unter anderem auch das allgemeine Berufsrecht, die Arzthaftung, das Verhältnis der Ärzte untereinander - z. B., ob die Werbung durch einen Arzt zulässig ist - und die Veräußerung der Praxis. Als Medizin werden umgangssprachlich aber auch die Heilmittel bezeichnet, die ein Arzt verordnet bzw. die man auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen kann.

In der Medizin spielt jedoch vor allem die Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten und seinem Arzt eine wichtige Rolle. Die beiden schließen nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen Dienstvertrag - und zwar bereits dann, wenn der Patient den Arzt seiner Wahl aufgesucht, ihm sein Leiden beschrieben und der Mediziner mit seiner „Arbeit" begonnen hat. Das bedeutet, der Vertrag - sog. Behandlungsvertrag oder Arztvertrag - muss nicht schriftlich und ausdrücklich geschlossen werden. Den Arzt treffen aus juristischer Sicht einige Pflichten, wie z. B. die Aufklärungspflicht oder die Schweigepflicht. Eine Pflichtverletzung des Arztes - sei es z. B., weil er einen Diagnosefehler oder während einer Operation einen Behandlungsfehler begangen bzw. ein falsches bzw. falsch dosiertes Arzneimittel verschrieben oder gegen ein Patientenrecht verstoßen hat - kann dazu führen, dass er Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld leisten muss.

In der Medizin geht es vordergründig darum, heilbare Erkrankungen zu kurieren und unheilbare Erkrankungen zu lindern bzw. eine Erkrankung zu verhüten, soweit dies möglich ist. In der Medizin gilt die Krankheit als Funktionsstörung des Organismus, sodass der Behandler zunächst seinen Patienten untersuchen muss, um zu erfahren, was ihm fehlt. Hierzu kann er sich auch technischer Geräte bedienen, wie z. B. dem Röntgengerät. Aufgrund seiner Erkenntnisse und Beobachtungen sowie der Einhaltung der ärztlichen Kunst muss er die richtige Diagnose stellen, um dementsprechend die Krankheit therapieren zu können. Schließlich können ein Diagnosefehler und damit verbunden eine Falschbehandlung beim Patienten zu einem Personenschaden führen. Die Kosten für eine Behandlung werden in den meisten Fällen von der Krankenversicherung vollständig oder teilweise übernommen. So bezahlt sie z. B. bei einer körperlichen Behinderung bzw. Schwerbehinderung grundsätzlich Hilfsmittel wie eine Brille, einen Rollstuhl oder Gehhilfen, um der betroffenen Person die Möglichkeit zu geben, so uneingeschränkt wie möglich im Alltag zurechtzukommen.

Dieselben Regeln in der Medizin gelten übrigens auch für den Tierarzt. Wenn der besorgte Tierhalter mit seinem Haustier bzw. Nutztier bei ihm vorstellig wird, muss er seine Fachkenntnisse einsetzen, um die richtige Diagnose zu stellen und darauf aufbauend die richtige Therapie zu beginnen. Fehler können hier zur sog. Tierarzthaftung führen.

Doch nicht jeder darf die Medizin ausüben, sondern nur dementsprechend ausgebildete Personen. So darf man z. B. nur Arzt werden, wenn man das Studium der Medizin erfolgreich abgeschlossen sowie die erforderliche Approbation bzw. Berufserlaubnis erhalten hat.

(VOI)

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