3.417 Anwälte für Modernisierung | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Modernisierung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schmidt, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.4143876518 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Schmidt gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Herr Schmidt hatte durch seine freundliche und sachliche Beratung beim Erstgespräch sofort mein volles Vertrauen . … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta
Porta & Associates, Pasaja Santa Catalina de Sena, 2, 3° B (Edificio Espanya), 2, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.2495368203 km
Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Ist in Bearbeitung. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp
Rechtsanwaltskanzlei Heukamp, Von-Stauffenberg-Straße 1A, 21365 Adendorf 6760.4190019691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
Dr. Exner Rechtsanwälte, Albrechtstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.7253730637 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Modernisierung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
(08.03.2024) Kann Dr. Stefan Exner leider nicht empfehlen. Antwortet nicht auf Anfangen, nimmt Auszahlung aus meinem Vermögen nicht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Kesting
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Kesting
Kanzlei Kesting, Dülkener Str. 4, 41366 Schwalmtal 6618.4033230079 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Kesting ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Modernisierung
aus 161 Bewertungen Ich fühlte mich gut unterstützt. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Ehreke
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Ehreke
Kanzlei Bernhard Ehreke, Albrecht-Dürer-Str. 21, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.248328039 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Modernisierung beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernhard Ehreke
aus 18 Bewertungen Sehr schneller, freundlicher Erstkontakt am Telefon, zielführende Kommunikation via Telefon und Mail und am Ende … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Klein
Kanzlei Georg Klein, Frankfurter Straße 4, 65549 Limburg an der Lahn 6772.945940791 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Klein gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Dr.Klein hat für uns den Hausbauvertrag bewertet. Trotz Kurzfristigkeit har Dr. Klein ein hervorragendes Ergebnis … (05.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Kanzlei Rüdiger Schultz, Buchwaldstieg 14, 22149 Hamburg 6727.8941297855 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
(17.11.2019) Die kompetente Gesprächsführung, kurze Reaktionszeiten und die ruhige aber bestimmte Art von Herrn Schultz habe ich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Modernisierung

Fragen und Antworten

  • Modernisierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Modernisierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Modernisierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Modernisierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Modernisierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Eine Modernisierung liegt bei Maßnahmen vor, die die Mietsache verbessern, neuen Wohnraum schaffen oder die Energie oder Wasser einsparen sollen. Mieter müssen derartige Modernisierungen grundsätzlich dulden. Die Modernisierung berechtigt den Vermieter zudem zur Mieterhöhung in gewissen Grenzen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bauliche Veränderung bedeutet nicht immer gleich Modernisierung. An einer Modernisierung fehlt es z. B. immer, wenn bloß ein Mietmangel beseitigt wird. Ebenso ist das Erbringen ohnehin nach dem Mietvertrag geschuldeter Leistungen oder das Versetzen einer Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand keine Modernisierung. Die Kosten für solche Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung kann der Vermieter daher anders als die einer Modernisierung nicht auf die Mieter umlegen. Renovieren kann jedoch mit einer Modernisierung einhergehen, was aber eine Kostenteilung erforderlich macht. Konkrete Angaben zum Reparaturbedarf sind dabei Sache des Mieters, das Gegenteil muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Das gilt auch, wenn der Mieter bereits entsprechend vom Vermieter bei den Modernisierungskosten in Abzug gebrachte Reparaturkosten nicht anerkennt.

Eine Verbesserung der Mietsache kann sowohl in der Mietwohnung wie im Außenbereich des Mietshauses stattfinden. Die Modernisierung muss dabei den Wohnwert verbessern. Das kann beispielsweise darin liegen, dass der Vermieter einen Balkon anbringen, einen Parkplatz anlegen oder einen Fernsehanschluss installieren lässt. Die Modernisierung kann dabei eine andere Einstufung im Mietspiegel und so eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechtfertigen. Dient die Verbesserung aber nur dazu, Mietwohnungen später in Wohnungseigentum bzw. eine Eigentumswohnung umzuwandeln, liegt keine Modernisierung vor.

Schaffung neuen Wohnraums beinhaltet die Aufstockung sowie Anbauten und den Ausbau bestehender Wohnungen. Die Schaffung neuen Wohnraums muss dabei nicht mit dem Zweck der Vermietung erfolgen.

Energetische Sanierung steht als Fachbegriff für die Modernisierung zur Senkung des Energieverbrauchs. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Verbesserungen der Heizung durch Solaranlagen oder der Einbau einer Wärmedämmung. Mieter dürfen bei solch einer energetischen Modernisierung für die Dauer der ersten drei Monate nicht die Miete mindern. Vor Ablauf von drei Monaten ist eine Mietminderung allerdings zulässig, wenn die Modernisierung die Nutzung der Wohnung unmöglich macht. Diese Sonderregelung bei der Mietminderung betrifft nur die energetische Modernisierung.

In anderen Fällen sind Mieter von Anfang an zur Mietminderung berechtigt. Allerdings dürfen die Beeinträchtigungen durch die Modernisierung dabei nicht unerheblich sein. Beispiel für einen Minderungsgrund ist etwa die fehlende Nutzungsmöglichkeit einer vorhandenen Einbauküche. Muss der Mieter deshalb woanders essen, kann der Vermieter sogar zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sein. Entsprechendes gilt etwa auch für eine notwendige Reinigung durch den Mieter. Auf eine Zustimmung des Mieters zur Modernisierung kommt es dabei nicht an. Nicht zuletzt ist ein Mieter bei einer angekündigten Modernisierung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Die Kündigung muss dabei vor Ablauf des Monats erfolgen, indem dem Mieter die Modernisierung mitgeteilt worden war und wird mit Ablauf des nächsten Monats wirksam.

Im Falle einer Modernisierung müssen Mieter es bei entsprechenden Umbauarbeiten dulden, dass beispielsweise Handwerker ihre Wohnungen betreten oder Leitungen durch diese verlegt werden. Und das unabhängig davon, ob die Modernisierung ihnen zugutekommt. Von besonderer Bedeutung dafür ist aber eine rechtzeitige Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen, wie sie das Mietrecht Vermietern vorschreibt. Nach einem Hauskauf oder Wohnungskauf vermieteter Immobilien kann zudem der Käufer schon vor dem Vermieterwechsel eine Modernisierung mit Genehmigung des Vermieters ankündigen. Die Ankündigungsfrist beträgt drei Monate vor Beginn einer Maßnahme. Dabei muss die Ankündigung Angaben zur Art der Maßnahme, ihren voraussichtlichen Umfang sowie ihre Dauer und ihren Beginn beinhalten. Bei erwarteter Mieterhöhung muss ein Betrag genannt werden. Eine erwartete Energieeinsparung ist zu beziffern.

Ein Härtefall kann die Duldung einer Modernisierung ausschließen. Voraussetzungen dafür muss der Mieter vorbringen. Als Härtegründe kommen neben anderen Gründen vor allem das Ausmaß der Arbeiten, bauliche Folgen, vorherige Aufwendungen eines Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung in Frage. Die Mieterhöhung darf den Mieter nicht zwingen, die Wohnung verlassen zu müssen. Dabei kommt es auf das Verhältnis der Mieterhöhung zum Einkommen und Vermögen des Mieters an. Im Fall einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung kann der Vermieter dabei aber nicht verlangen, dass der Mieter sich mittels Untermietvertrag einen Untermieter in die Wohnung hereinholt, um so eigene Einnahmen zu erzielen.

Im Übrigen kommt es für eine zulässige Mieterhöhung aufgrund Modernisierung darauf an, dass sich zumindest der Gebrauchswert der Wohnung oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen kann auch ohne diese Gründe eine Mieterhöhung erfolgen. Die Mieterhöhung darf aber unabhängig davon maximal nur bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten bezogen auf die Jahresmiete betragen. Ein zwischenzeitlich stattgefundener Eigentumswechsel oder Vermieterwechsel hat darauf keinen Einfluss. Ausgeschlossen ist die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Staffelmiete. Außerdem dann, wenn der Mieter Modernisierungsarbeiten nicht zugestimmt hat, weil ein Härtegrund vorlag. Eine nicht rechtzeitige Ankündigung schließt das Recht zur Mieterhöhung hingegen nicht aus. Die neue Miete muss im Übrigen ab dem dritten Monat nach Erklärung der Mieterhöhung gezahlt werden. Allerdings muss die Erklärung eine ausreichende Erläuterung hinsichtlich der Kosten und des Nutzens - z. B. etwaiger Einspareffekte bei energetischer Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung - beinhalten. Bei nicht ordnungsgemäßer Mitteilung verlängert sich die Frist um sechs Monate. Nicht zuletzt dürfen Mieter auch aufgrund der Mieterhöhung den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Modernisierung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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