74 Anwälte für Öffentliches Vergaberecht | Seite 4

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Rechtsanwalt Norbert Franke
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aus 46 Bewertungen Herr RA Franke hat uns sehr gut und mit fachlicher Kompetenz beraten und vor Gericht ausgezeichnet vertreten. (20.04.2024)
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Rechtsanwalt Oliver Hattig
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Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
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(23.04.2020) Aktuelles zum Vergabe- und Vertragsrecht in Zeiten von Corona - Teil 1 und Teil 2

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Öffentliches Vergaberecht

Fragen und Antworten

  • Öffentliches Vergaberecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Öffentliches Vergaberecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Öffentliches Vergaberecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Öffentliches Vergaberecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Öffentliches Vergaberecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Öffentliches Vergaberecht ist auf der einen Seite stark durch EU-Recht geprägt, auf der anderen Seite entscheiden auch zahlreiche nationale Vorschriften auf Bundes- wie Landesebene über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Nationale Vergaberegeln sind dabei aufgrund der Rechtsetzung mittels EU-Richtlinie und EU-Verordnung stark von Europarecht geprägt.

Öffentliches Vergaberecht auf internationaler Ebene

Wesentlicher Grund für die Regelung von Vergabeverfahren durch die Europäische Union sind die Grundfreiheiten. Auf ihnen basiert der gemeinsame Binnenmarkt, der eine von der jeweiligen Staatsangehörigkeit weitgehend unabhängige wirtschaftliche Betätigung ermöglichen soll. Überschreiten Aufträge dabei bestimmte Schwellenwerte, muss eine öffentliche Ausschreibung grenzüberschreitend erfolgen. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst.

Wichtigste gesetzliche Grundlagen der EU im Bereich der Vergabe sind:

  • die Vergabeverordnung, die die Schwellenwerte regelt,
  • die sogenannte klassische Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge,
  • die Sektorenrichtlinie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich,
  • die Richtlinie zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit,
  • die Rechtsmittelrichtlinie, die den Rechtsschutz bei einem nicht erteilten Zuschlag regelt.

Über die EU hinaus, prägt der Government Procurement Act das öffentliche Vergaberecht (GPA). Diesem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen gehören neben den EU-Staaten noch weitere Länder an, darunter die USA, Japan und die Schweiz. Die Vergaberegelung durch Völkerrecht schreitet dabei weiter voran. Sie ermöglicht insbesondere den Ausschluss von Bietern bei Vergabeverfahren, die laut rechtskräftig abgeschlossenem Strafverfahren Verfehlungen wie etwa Korruption, Geldwäsche oder Betrug begangen haben.

Öffentliches Vergaberecht auf nationaler Ebene

Zum nationalen öffentlichen Vergaberecht zählen im Besonderen folgende Regelwerke:

  • der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
  • die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge,
  • abhängig vom Auftragsinhalt die Vergabeordnung und Vertragsordnung (VOB) für Leistungen Teil A (VOL/A), Teil A der VOB für Bauleistungen (VOB/A) oder die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
  • Vergabehandbücher, zur praktischen Handhabung der Vorschriften im Rahmen der Verwaltung bzw. durch die zuständige Behörde beim Vergabeverfahren.

Auf die weit überwiegende Anzahl öffentlicher Aufträge findet das nationale Vergaberecht Anwendung, da die Auftragswerte meist die entscheidenden Schwellenwerte unterschreiten.

(GUE)

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