923 Anwälte für Pflegegrad / Pflegestufe | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 5 Bewertungen Ich hatte die Anfrage abgesendet und schon am nächsten Tag bekam ich einen Rückruf mit einem Termin in den folgenden … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Chiappetta
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Chiappetta
Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte, Scheelenstr. 1, 31134 Hildesheim 6792.6684983424 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Elisa Chiappetta – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 21 Bewertungen Danke Frau Chiapetta, dass Sie meine EON Angelegenheit so gut und kompetent zum GUTEN gebracht haben. Mit dem … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hees
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Hees
Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees, Bendhecker Str. 64, 41236 Mönchengladbach 6632.2036498192 km
Verlässlichkeit - Effizienz - Seriosität - Diskretion
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Hees
aus 123 Bewertungen Meine Anfrage betraf nicht dem Fachgebiet von Herrn Hess. Dennoch bekam ich innerhalb kürzester Zeit einen Anruf und … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Ruge-Waldmann
Kanzlei Christine Ruge-Waldmann, Bertholdstr. 8, 76530 Baden-Baden 6872.7949379939 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christine Ruge-Waldmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
(05.03.2021) schnelle, kompetente ausführliche Beratung und Stellungnahme
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …
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Rechtsanwalt Holger Barth
Anwaltskanzlei Holger Barth, Wilhelmstr. 46, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1402237531 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Holger Barth
(09.11.2023) Herr Barth ist nicht juristisch sehr kompetent, sondern auch bestens informiert und bezogen auf neuere Entwicklungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Domstraße 3, 97070 Würzburg 6921.1474102848 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang
aus 50 Bewertungen Aufgrund einer Krankheit war ich darauf angewiesen, dass meine BU zahlt. Die Versicherung lehnte meine Anfrage ab, … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden 6801.2048121379 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 139 Bewertungen Ich wollte mich damals nicht impfen lassen, hatte dann aber große Probleme bei der Arbeit - bis hin zur Kündigung. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp
Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp
Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp, Südtiroler Platz 4/V, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.6285227014 km
Das Fundament des Rechts ist die Humanität. -Albert Schweitzer
Erbrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Christoph Rupp vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Martin Voß
Rechts- und Fachanwalt Martin Voß
VOSS.PARTNER MEDIZINRECHT Rechtsanwälte, Wilhelm-Schickard-Str. 11, 48149 Münster 6660.3356679084 km
Lösungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Fachanwalt Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Martin Voß ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Pflegegrad / Pflegestufe
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe bietet Herr Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
aus 13 Bewertungen Es ging um ein fehlerhaftes medizinisches Produkt, das zu gesundheitlichen Schäden führte. Da es sich um einen … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe

Fragen und Antworten

  • Pflegegrad / Pflegestufe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegegrad / Pflegestufe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflegegrad / Pflegestufe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegegrad / Pflegestufe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Anhand der Einordnung in eine Pflegestufe kann die Pflegeversicherung beurteilen, welche Leistungen sie dem Pflegebedürftigen zukommen lassen muss. Dabei gilt aber zunächst, dass ein tatsächlicher Pflegebedarf gemäß § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bestehen muss. Pflegebedürftigkeit wird danach angenommen, wenn die betreffende Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bzw. Schwerbehinderung für mindestens sechs Monate die gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag - z. B. Waschen, Ernährung oder Ankleiden - nicht ohne Hilfe in höherem Maß erledigen kann.

Mit dieser Definition können aber noch nicht die Intensität der Pflegebedürftigkeit und damit die von der Versicherung zu zahlenden Pflegeleistungen ermittelt werden. Der Grad der Pflegebedürftigkeit - und damit die Höhe der Leistungen - wird im Pflegerecht somit über die Einordnung der betroffenen Person in eine Pflegestufe festgestellt. Hierbei spielen die Dauer und der Umfang der Pflege eine wichtige Rolle.

In die Pflegestufe I wird man eingestuft bei erheblicher Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet,

  • die Dauer der Pflege beträgt mindestens 90 Minuten wöchentlich (45 Minuten davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man benötigt mindestens einmal täglich bei zumindest zwei Verrichtungen im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.

Dagegen erfolgt eine Einordnung in die Pflegestufe II bei der sog. Schwerpflegebedürftigkeit, wenn

  • die Dauer der Pflege mindestens drei Stunden wöchentlich beträgt (zwei Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt.

Wird man der Pflegestufe III zugeordnet, ist man schwerstpflegebedürftig, d. h.

  • die Dauer der Pflege beträgt mindestens fünf Stunden wöchentlich (vier Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man benötigt im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung am Tag und in der Nacht, also rund um die Uhr, sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.

Bei einem höheren Pflegebedarf könnte übrigens ein Härtefall vorliegen, bei dem der Pflegebedürftige höhere Pflegeleistungen beantragen dürfte.

Gesetzlich nicht geregelt ist die sog. Pflegestufe 0, bei der noch nicht einmal die Mindestpflegedauer der Pflegestufe I erreicht wird, der Pflegebedürftige also lediglich in seiner Alltagskompetenz (erheblich) eingeschränkt ist. Er kann von seiner Pflegeversicherung aber auch einige Leistungen - z. B. ein Beratungsbesuch nach § 37 III SGB XI - verlangen, vgl. § 123 SGB XI.

Bei der Angehörigenpflege oder der Pflege durch Freunde oder nicht erwerbstätig Pflegende kann der Pflegebedürftige ein Pflegegeld verlangen, das er selbst erhält und an die Pflegeperson weitergeben kann. Wird man dagegen von einem Pflegedienst unterstützt oder lebt man in einem Pflegeheim, so erhalten die Institutionen von der Pflegekasse eine sog. Pflegesachleistung. Vor Abschluss von einem Vertrag - einem Heimvertrag oder einem Pflegevertrag - sollte man aber klären, ob zwischen Heim/Pflegedienst und der Pflegeversicherung ein sog. Versorgungsvertrag geschlossen wurde. Falls nicht, muss man nämlich damit rechnen, dass die Versicherung keine Pflegeleistungen übernehmen wird.

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss man zunächst einmal einen entsprechenden Antrag stellen. Danach wird ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen, ob der Pflegebedürftige einer Pflegestufe zuzuordnen ist. Auf diesen Termin sollte man sich gut vorbereiten und z. B. ein Pflegetagebuch führen, in dem man etwa die Pflegedauer und die Art der Unterstützung genau aufschreibt. Ferner muss die Vorversicherungszeit bei der Pflegeversicherung nach § 33 II SGB XI erfüllt sein.

Übrigens: Wurde der Antrag auf Einordnung in eine Pflegestufe abgelehnt, kann man innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ablehnungsschreibens Widerspruch dagegen einlegen. Bleibt auch der erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

(VOI)

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