1.396 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Laxner
Kanzlei Laxner, Schierstr. 7, 31558 Hagenburg 6740.2539673943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Laxner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Einfach Kompetent (16.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Weyer
sehr gut
Rechtsanwalt Arno Weyer
Rechtsanwälte Kroier & Weyer, Höfener Str. 10, 90763 Fürth 7006.9217197842 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Arno Weyer
aus 38 Bewertungen Nach einem Autounfall und einem anschließenden Rechtsstreit war ich auf der Suche nach einem Anwalt, der mich … (15.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
RODEGRA Rechtsanwalt Fachanwalt US-Anwalt, Bundesallee 82, 12161 Berlin 6973.388334626 km
"Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Füße an der richtigen Stelle platzieren und dann fest stehen." (Abraham Lincoln, 16. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und Berufskollege)
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra LL.M.(Cornell)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Beer
Rechtsanwalt Rainer Beer
kanzlei rabeer - fachanwalt für medizinrecht, Friedrich-Niedermayer-Str. 4, 93049 Regensburg 7099.7713487137 km
Fachanwalt Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Rainer Beer
(25.06.2024) Wir hatten anfangs telefonischen Kontakt. Dort hat der RA Herr Beer einige Unterlagen angefordert und gleich zeitnah …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk, Kanzlei Löhr und Kollegen GbR, Solgerstr. 8, 90429 Nürnberg 7012.0273682161 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 19 Bewertungen Professionalität, Schnelligkeit, Seriosität, Organisation, Menschlichkeit, Respekt und alles, was man von einem … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Finzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 23 Bewertungen 100 % ige, schnelle, transparente und kompetente E-Mail-Kommunikation. Im Fall der Fälle würde ich der Kanzlei wieder … (14.07.2023)
Profil-Bild Avukat Deniz YİLDİRİM
Deutsche Anwaltskanzlei in Antalya, Belediye Caddesi, 20, 07070, Antalya, Türkei 9115.2036472752 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Frau Avukat Deniz YİLDİRİM
Profil-Bild Anwalt Volkhard Hente
Anwalt Volkhard Hente
Kanzlei Volkhard Hente, 75, avenue des Vosges, 67000 Straßburg, Frankreich 6850.2641080391 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Anwalt Volkhard Hente
Profil-Bild EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
NZP NAGY LEGAL, Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg 7011.5790237691 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
(13.01.2022) Ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt, der mir bei meinem Anliegen gut weiterhelfen konnte.
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Fritsch
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Fritsch
Kanzlei Hafencity, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg 6720.1104130492 km
Hinter jedem Wachstum steht eine vertrauensvolle Partnerschaft. Mit großer Leidenschaft setze ich zusammen mit meinen Mandanten jeden Tag aufs Neue die Segel auf gemeinsamen Erfolgskurs
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Fritsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 12 Bewertungen Schnelle und präzise Antworten auf Fragen (22.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Robert-Bosch-Str. 12, 56410 Montabaur 6754.9560510622 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Wilhelmy ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Aufgrund einer geplanten Operation im Jahr 2020 wurde ich stationär in ein Krankenhaus aufgenommen, die Operation … (30.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Rasch
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Rasch
Rechtsanwälte Rasch & Dr. Wilde, Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale) 6949.9808458199 km
Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Rasch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 15 Bewertungen Einen guten Anwalt zu finden ist eine Herausforderung heutzutage. Ich bin sehr froh, Sie gefunden zu haben und Ihre … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
sehr gut
Kanzlei Dr. Richter, Möslestr. 1, 79117 Freiburg im Breisgau 6891.7091574603 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 12 Bewertungen Hat sich zumindest gemeldet und Vorgespräch geführt 👍 (02.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Neels Lamschus
sehr gut
Rechtsanwalt Neels Lamschus
Kanzlei Neels Lamschus, Bremelbachstraße 5b, 34131 Kassel 6807.5224770613 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Neels Lamschus
aus 31 Bewertungen Sehr gute Anwalt im Strafrecht. (19.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Kleinemas
sehr gut
Rechtsanwältin Sonja Kleinemas
Kanzlei Hecker und Kleinemas, Bielefelder Str. 16, 32051 Herford 6717.5125477238 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Sonja Kleinemas
aus 25 Bewertungen Ich möchte mich herzlich bei Frau Kleinemas für ihre hervorragende und professionelle Arbeit bedanken. Sie hat mich in … (09.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mai
sehr gut
Kanzlei Christian Mai, Holbeinstr. 62, 60596 Frankfurt am Main 6826.5524952239 km
Der Übermacht der Versicherungskonzerne Paroli bieten und dem Geschädigten zu seinem Recht verhelfen
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mai ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 93 Bewertungen Wir wurden zum ersten Mal durch die Kanzlei Mai vertreten, der Kontakt kam über den Gutachter zustande. Herr Mai und … (10.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Poser
Rechtsanwalt Florian Poser
Stelter.Gottstein.Kollegen – Rechtsanwälte │ Notare │ Fachanwälte, Lange Straße 23, 27232 Sulingen 6696.2240337283 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Poser
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Teubner
Rechtsanwältin Kathleen Teubner
Kanzlei Teubner, Beierfelder Straße 14, 08315 Bernsbach 7050.4030044355 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Kathleen Teubner
(12.06.2018) Durch einen unverschuldeten Unfall wurde ich verletzt. Frau Rechtsanwältin Teubner hat sich engagiert und intensiv um …
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Mager
sehr gut
Rechtsanwältin Miriam Mager
Tritschler Maier Mager Fachanwälte, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen 6929.9503506872 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Miriam Mager
aus 62 Bewertungen Frau Mager ist einer sehr nette,sehr gute und kompetente Anwältin. Sie setzt sich für ihre Mandanten ein und hört … (20.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schüll
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schüll
Anwaltskanzlei Schüll, Eifelstr. 1, 52068 Aachen 6630.7175007568 km
zielgerichtet I schnell I kompetent
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schüll ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 137 Bewertungen So lieb, dass Sie mich bei meinen Fragen unterstützt haben! Danke (18.12.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann
Bandmann & Kollegen, Wittichenauer Str. 8, 02977 Hoyerswerda 7086.8790351482 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 48 Bewertungen -Kurzfristige Terminvergabe -Gespräch mit dem Rechtsanwalt wurde äußerst konkret geführt zur Möglichkeit der … (02.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer
Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer
Kanzlei Sascha Frank Knüfer, Bertoldstraße 1-3 1 3, 45130 Essen 6652.0470644532 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer
(29.11.2024) Ein Rechtsgespräch auf Augenhöhe!
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ziemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ziemann
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Landwehrstraße 3a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9907354713 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janina Ziemann
aus 40 Bewertungen Die Kanzlei meldete direkt einen Tag nach meiner Anfrage mit einem beratenden Telefongespräch. (06.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwältin Susanne Bender
Rechtsanwaltskanzlei Burgmans, Rechtsanwältin Susanne Bender, Kaiserstr. 10a, 33829 Borgholzhausen 6696.3004290707 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Bender - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.