508 Anwälte für Produktpiraterie | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Pantke
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Rechtsanwalt Jörg Pantke
pantke anwaltskanzlei, Friedenheimer Str. 36, 80686 München 7115.0729075712 km
Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • eBay & Recht • Markenrecht
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Rechtliche Fragen im Bereich Produktpiraterie beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg Pantke
aus 112 Bewertungen Antwort kam sehr schnell und kompetent (08.05.2024)
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Rechtsanwalt Steffen Batscheider
Batscheider, Gostenhofer Hauptstraße 21, 90443 Nürnberg 7011.2411811964 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
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Herr Rechtsanwalt Steffen Batscheider ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produktpiraterie
aus 26 Bewertungen Es gab von meiner Seite nichts zu beanstanden.. Und hat seinen Job echt gut gemacht! (17.11.2023)
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Patentanwalt Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rolf Sparing
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Patentrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Designrecht
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Herr Patentanwalt Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rolf Sparing ist Ihr Ansprechpartner für Produktpiraterie
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Rechtsanwalt Kristian Kreuter
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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produktpiraterie bietet Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter
aus 249 Bewertungen Ich hatte das Glück, einen Anwalt wie Herr Kreuter zu finden, der mir sehr geholfen hat, ein Problem mit einem Mieter … (14.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produktpiraterie

Fragen und Antworten

  • Produktpiraterie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produktpiraterie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produktpiraterie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produktpiraterie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produktpiraterie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Produktpiraterie wird die Fälschung von Originalprodukten bezeichnet, mit dem Ziel, den Verbraucher darüber hinwegzutäuschen, dass er kein Original, sondern eine billige Nachahmung erwirbt.

Der Fälscher verstößt bei der Produktpiraterie regelmäßig gegen sog. Schutzrechte, also etwa gegen ein Patent, eine Marke, ein Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster. Er begeht zumeist eine Urheberrechtsverletzung und riskiert daneben ein Strafverfahren. Schließlich begeht der Produktpirat unter anderem einen Betrug, wenn er das Plagiat als Originalware verkauft. Nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) ist dann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich.

Der Urheber des Produkts, der Komponist der illegal im Internet zum Download angebotenen Musik oder ein Erfinder bzw. sonstigem Rechteinhaber hat einige Möglichkeiten, um die eigenen Rechte z. B. nach dem Urhebergesetz oder dem Markengesetz zu verteidigen. So ist eine Abmahnung durch beispielsweise einen Abmahnanwalt denkbar. Der „Täter" soll dann zusätzlich eine Unterlassungserklärung abgeben und eventuell entstandene Anwaltskosten übernehmen. Wird die gefälschte Ware nach Deutschland verbracht und bei der Einfuhr entdeckt, ist deren Beschlagnahme durch den Zoll zulässig. Der Rechteinhaber kann dann überlegen, ob er etwa gerichtlich Schadenersatz verlangen will und/oder die zurückgehaltenen Waren vernichten lässt.

Denn egal, ob bei der Produktpiraterie z. B. ein Verstoß gegen das Geschmacksmusterrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Patentrecht vorliegt: Es besteht immer die Gefahr, dass die minderwertige und billige Kopie mit dem Original verwechselt wird und infolgedessen zu einem Imageschaden beim Rechteinhaber führt. Denn die schlechte Qualität und Verarbeitung bzw. ein Fabrikationsfehler oder ein Mangel an der Ware können beim Erwerber etwa zu einem Personenschaden, einem Sachschaden oder einem Vermögensschaden führen. Außerdem gefährdet die Produktpiraterie den Wettbewerb. Um somit zu verhindern, dass die Produktpiraterie zunimmt, haben die Rechteinhaber neben den bereits genannten Schutzrechten zu weiteren Schutzmaßnahmen wie etwa dem Kopierschutz - mit dem die Anfertigung einer Raubkopie verhindert werden soll - gegriffen.

(VOI)

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