872 Anwälte für Säumniszuschlag | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole N. Redel
Kanzlei Nicole N. Redel, Nordufer 18, 13353 Berlin 6970.6320990666 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Säumniszuschlag bietet Frau Rechtsanwältin Nicole N. Redel
(13.09.2021) Kompetent, intelligent, analytisch, integer, vertrauenerweckend,
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Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren
Kanzlei Dannecker-Lauren, Biebricher Allee 19, 65187 Wiesbaden 6800.913391204 km
In Kenntnis der rechtlichen Leitplanken strategisch zu einem wirtschaftlich vernünftigen Ziel gelangen.
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Säumniszuschlag
aus 9 Bewertungen Beste beratung ,beste anwalt .. (07.09.2023)
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Rechtsanwalt Holger Banzhaf
Banzhaf Partnerschaft, Calwer Str. 27, 70173 Stuttgart 6930.8476503204 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Banzhaf hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Säumniszuschlag
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sehr gut
Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
Nancy Brehme Rechtsanwältin, Nordstr. 100, 45525 Hattingen 6665.6470290074 km
Alles, was Recht ist!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Säumniszuschlag beantwortet Frau Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
aus 28 Bewertungen Sehr freundlich und kompetente Beratung hat mir wirklich schnell weitergeholfen. kann man nur empfehlen. (21.03.2024)
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Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Säumniszuschlag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Pocesnogo Profesor Dr. Wolfgang Boochs
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Rechtsanwalt Veit Gerharts
Rechtsanwälte Gerharts & Eils Partnerschaftsgesellschaft, Gewerbeschulstr. 13, 42289 Wuppertal 6672.8326156609 km
Fachanwalt Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Gerharts bietet Rat und Unterstützung im Bereich Säumniszuschlag
aus 19 Bewertungen Herr Gerharts hat sich in einen relativ ungewöhnlichen, internationalen Fall mit viel Offenheit eingearbeitet und mich … (21.02.2024)
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Rechtsanwalt Viktor Altergott
BIALOBRZESKI Rechtsanwälte | Steuerberatung, Neue Straße 20, 38100 Braunschweig 6820.1522541885 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Viktor Altergott ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Säumniszuschlag
(01.05.2024) Herr Altergott ist absolut empfehlenswert und hat mich bestens beraten und vertreten. Er ist sehr empathisch und kann …
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sehr gut
Rechtsanwalt Kornelius Robens
Rechtsanwaltskanzlei Robens, Tillypark 4, 90431 Nürnberg 7010.170278731 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Säumniszuschlag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kornelius Robens
aus 60 Bewertungen Wir wurden sehr kompetent beraten. Kommunikation vor und nach den Terminen war auch sehr positiv. (19.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Säumniszuschlag

Fragen und Antworten

  • Säumniszuschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Säumniszuschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Säumniszuschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Säumniszuschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Säumniszuschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Säumniszuschläge sind zu entrichten, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig zur Fälligkeit entrichtet wird. Nach § 240 Abgabenordnung (AO) beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer zu spät gezahlt wird. Bei einer Säumnis bis zu 3 Tage wird allerdings regelmäßig noch kein Säumniszuschlag erhoben. Zur Berechnung des Säumniszuschlages wird der Steuerbetrag abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Nicht zu verwechseln ist ein Säumniszuschlag mit einem Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO. Der Verspätungszuschlag kann bei nicht oder nicht innerhalb der Frist abgebebener Steuererklärung erhoben werden. Der Säumniszuschlag bezieht sich dagegen nicht auf die Abgabe der schriftlichen Erklärung, sondern auf die Zahlung der Steuer. Dazu stehen Säumniszuschläge grundsätzlich nicht im Ermessen der Behörde.

Auf steuerliche Nebenleistungen, wie beispielsweise ein Verspätungszuschlag oder Kosten der Bearbeitung, verlangt das Finanzamt regelmäßig keine Säumniszuschläge. Im Einzelfall ist auch ein Erlass des Säumniszuschlages aus Billigkeitsgründen möglich, beispielsweise bei einem offensichtlichen Versehen eines sonst vorbildlichen Steuerzahlers. Auch wenn die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung oder einen Erlass der Steuerschuld vorgelegen haben, beim Finanzamt nur kein entsprechender Antrag gestellt wurde, kommt ein Erlass von Säumniszuschlägen in Betracht.

Auch ein Teilerlass des Säumniszuschlages ist möglich. Beispielsweise wenn der Zweck des Säumniszuschlages, insbesondere dass der Steuerschuldner endlich zahlt, aufgrund feststehender Zahlungsunfähigkeit nicht mehr besteht, kann es zu einer Reduzierung der Zuschläge auf die üblichen Zinsen für eine Stundung kommen.

Säumniszuschläge gibt es nicht nur für Steuern, sondern auch für Beiträge und Beitragsvorschüsse zur Sozialversicherung. Die Höhe des Säumniszuschlages ergibt sich hier aus § 24 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch). Sie beträgt wie im Steuerrecht 1 Prozent für jeden Monat der Verspätung, bei Abrundung auf einen durch 50 teilbaren Eurobetrag. Im allgemeinen Verwaltungsrecht existieren ähnliche landesrechtliche Regelungen, die aber je nach Bundesland verschieden sein können.

Ein Säumniszuschlag findet sich typischerweise im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht landet ein Schuldner, der eine Forderung nicht bezahlt ggf. im Gläubigerverzug. Auch hier erhöht sich die Forderung aufgrund der verspäteten Zahlung, in diesem Fall aber durch Zinsen. Diese Verzugszinsen berechnen sich aber nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anders als ein Säumniszuschlag. Zinsen entstehen in der Regel taggenau und orientieren sich am jeweils gültigen Basiszinssatz.

(ADS)

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