219 Anwälte für Soldatische Ordnung | Seite 10

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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Soldatische Ordnung

Fragen und Antworten

  • Soldatische Ordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Soldatische Ordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Soldatische Ordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Soldatische Ordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Soldatische Ordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die soldatische Ordnung bestimmt das Leben der Soldaten in der militärischen Gemeinschaft. Das betrifft auch das soldatische Auftreten nach außen. Die soldatische Ordnung ermöglicht in Übereinstimmung mit dem Wehrrecht die Erfüllung der militärischen Aufgaben und fördert die Sicherheit und Kameradschaft der Soldaten.

Geregelt wird die soldatische Ordnung insbesondere in den sogenannten Zentralen Dienstvorschriften (ZDv). Vor Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde die soldatische Ordnung nach der Einberufung zum Wehrdienst in der allgemeinen Grundausbildung gelehrt. Auch heute soll sie ab Eintritt in die Bundeswehr von den Ausbildern und Vorgesetzten sowohl gelehrt als auch vorgelebt werden. Die Einhaltung der soldatischen Ordnung wird von jedem Soldaten, gleich ob Wehrpflichtiger, Zeitsoldat oder Berufssoldat, erwartet.

Wichtige Regelungen zur soldatischen Ordnung finden sich in der ZDv 10/5 - „Leben in der militärischen Gemeinschaft". Hier finden sich allgemeine Vorschriften zu Dienstplänen und Dienstablauf. Auch wird die Ordnung in militärischen Unterkünften wie Kasernen oder Zeltlagern geregelt.

Der soldatischen Ordnung entspricht danach eine Nachtruhe in den Unterkünften ab 22:00 Uhr. Dazu kommt während der Grundausbildung regelmäßig eine Ausgangsregelung nicht über 23:00 Uhr hinaus. Nach diesem sog. Zapfenstreich haben die betroffenen Soldaten im Bett zu liegen. Morgens nach dem Wecken müssen die Betten nach bestimmten Regeln gemacht werden, was in einer gesonderten Bettenordnung geregelt sein kann. Eine Spindordnung bestimmt, wie der Spind als Kleiderschrank des Soldaten eingeräumt zu sein hat. Ebenfalls zur soldatischen Ordnung gehört die Revierreinigung, also das Putzen der Stuben, Flure, Sanitär- und sonstigen Räume. Ein entsprechender Revierreinigungsplan wird regelmäßig vom Kompaniefeldwebel (KpFw) erstellt.

Die Haar- und Barttracht von Soldaten ist in einer Anlage zur ZDv 10/5 geregelt. Unter welchen Umständen und in welcher Form die soldatische Uniform im Dienst und in der Öffentlichkeit getragen wird, bestimmt die Uniformverordnung zusammen mit einer knapp 300-seitigen ZDv 37/10 - der Anzugordnung für die Soldaten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Vorschriften und Regeln in Zusammenhang mit der soldatischen und militärischen Ordnung.

Für die Einhaltung der soldatischen Ordnung sind vor allem die Ausbilder und der Unteroffizier vom Dienst (UvD) bzw. Gefreite vom Dienst (GvD) zuständig. Bei Verstößen können aber auch weitere Vorgesetzte, KpFw, Offizier vom Dienst (OvD) oder der Kasernenkommandant einschreiten.

Die Missachtung der soldatischen Ordnung kann disziplinarrechtliche Folgen durch die Bundeswehr haben. Das geht von Zusatzarbeiten und Ausgangsentzug über fehlende Beförderung bis zur Entlassung aus dem Dienst. Bei Strafbarkeit des Verhaltens beispielsweise durch Handel mit illegalen Drogen kommt ggf. die allgemeine Strafe nach Strafgesetzbuch (StGB) in Form einer vom Strafgericht verhängten Geldstrafe oder Haft hinzu.

(ADS)

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