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Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
MCF Rechtsanwaltskanzlei, Christophstraße 3, 70178 Stuttgart 6931.1229088163 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Martina C. Fränkel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafverteidiger
aus 68 Bewertungen Großartige Verteidigung, kompetente, engagierte Anwältin! Hat sich hartnäckig für meine Sache eingesetzt und … (16.05.2024)
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Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
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Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher im Bereich Strafverteidiger bietet Beratung und Vertretung
aus 45 Bewertungen Beste Anwalt immer mit tollen Leistungen Ich bin sehr zufrieden. Danke (29.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafverteidiger

Fragen und Antworten

  • Was kann ein Strafverteidiger für mich tun?
    Rechtsstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Strafverteidiger mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was macht einen guten Strafverteidiger aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Strafverteidiger Mandate in diesem Bereich übernimmt. Über seine Kompetenzen und Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. In einigen Rechtsbereichen können Anwälte den sogenannten Fachanwaltstitel erwerben, wenn sie umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen können und fortlaufend an Fortbildungen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium, ob ein Strafverteidiger gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben, und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wann sollte ich zum Strafverteidiger gehen?
    Oft sind Rechtsstreitigkeiten so komplex, dass man nur mithilfe eines erfahrenen Strafverteidigers zu seinem Recht kommen kann. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Strafverteidiger wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Strafverteidiger, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Strafverteidiger berät Sie allumfassend und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Strafverteidiger: Kompetente Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Der Strafverteidiger wird neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft als unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege bezeichnet. Tatsächlich aber ist er vor allem Interessenvertreter seines Mandanten, also des Beschuldigten bzw. später des Angeklagten. In jeder Phase eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren kann der Betroffene einen Strafverteidiger per Vertrag engagieren. Bei schweren Straftaten wie Mord oder Raub erhält der Betroffene einen Pflichtverteidiger durch den Staat gestellt. Der Begriff Strafverteidiger umfasst Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger.

Strafverteidiger kann ein Rechtsanwalt oder der Lehrer an einer Hochschule mit Ausbildung zum Volljuristen sein. Es gibt den spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht, aber auch jeder andere Anwalt kann eine Strafverteidigung übernehmen und damit Strafverteidiger sein.

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Der Strafverteidiger kann in jeder Lage des Verfahrens seinen Mandanten unterstützen. Wird beispielsweise nach einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist es oft bereits sinnvoll, einen Strafverteidiger einzuschalten. Der kann im Einzelfall Kontakt mit der Ermittlungsbehörde, also Staatsanwaltschaft bzw. Polizei, aufnehmen und dort beispielsweise Akteneinsicht beantragen, Zeugen benennen, den Beschuldigten beraten, dem Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer Wiedergutmachung anbieten oder sonst darauf hinwirken, dass eine Klage vor dem Strafgericht gar nicht eröffnet wird. Der Strafverteidiger hat auch das Recht, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft im Gefängnis zu besuchen und zu beraten.

Strafverteidiger in der Hauptverhandlung

Im Termin der mündlichen Hauptverhandlung begleitet der Strafverteidiger den Angeklagten vor Gericht. Er übernimmt die rechtlich relevanten Erklärungen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. So stellt der Strafverteidiger im Termin ggf. Anträge, befragt auch Zeugen und hält das Plädoyer vor der Urteilsverkündung. Im Anschluss an das Urteil prüft er ggf. Rechtsmittel wie Berufung oder Revision und vertritt seinen Mandanten eventuell erneut.

Rechte des Strafverteidigers

Der Strafverteidiger hat nach der Strafprozessordnung (StPO) Recht auf Akteneinsicht, Anwesenheitsrecht bei Verhandlungen, Fragerechte gegenüber Zeugen oder Sachverständigen, Rügerechte, das Recht einen Beweisantrag zu stellen oder Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Beschwerde einzulegen.

Außerdem hat der Strafverteidiger ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO. Danach muss der Verteidiger gegenüber einer Behörde oder einem Gericht nichts preisgeben, was ihm der Beschuldigte anvertraut hat. Anderenfalls könnte sich der Verteidiger selbst strafbar machen, wegen Verletzung von Privatgeheimnissen gem. 203 Strafgesetzbuch (StGB).

Kosten des Strafverteidigers

Oft wird für die Strafverteidigung eine Gebührenvereinbarung mit dem Verteidiger geschlossen, in der ein fester Stundensatz vereinbart ist. Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Strafverteidiger seine Gebühren nach dem RVG, wobei sich die konkrete Höhe nach dem Umfang des Verfahrens richtet. Bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens übernimmt die notwendigen Kosten des Strafverfahrens und des Strafverteidigers gem. § 467 Abs. 1 StPO die Staatskasse.

(ADS)

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