326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian von Waleczek
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian von Waleczek
Kanzlei Fabian von Waleczek, Kurfürstendamm 72, 10709 Berlin 6970.3568024289 km
Gut beraten ist halb gewonnen, auch wenn Ihre Erwartungen oder Rechtsauffassungen unter Umständen nicht bestätigt werden. Nicht jeder Rechtsstreit macht Sinn und sollte daher gut durchdacht sein.
Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian von Waleczek bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 50 Bewertungen Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, keine Frage. Aber durch Herrn von Waleczek haben sie gemahlen und mein einfacher … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Kanzlei Leonhard Graßmann, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4232269497 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Keßler
sehr gut
Anwaltsbüro Keßler, Wiesenstraße 25, 65344 Eltville am Rhein 6794.7609192537 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Keßler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 11 Bewertungen Herr Keßler ist ein Top Anwalt er hat mich super vertreten und mir immer sehr sehr gut zur Seite gestanden. Ich war … (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Will
sehr gut
Thomas Will Rechtsanwaltskanzlei, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3085714059 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Will
aus 63 Bewertungen Herr Will ist einer der besten Anwälte die ich kennengelernt habe. Er ist definitiv unter den TOP 5 Anwälte in … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms 6832.1662664377 km
Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
aus 24 Bewertungen Meine Erfahrung war Positiv, Kommunikation über Whatsapp oder per Email lief reibungslos. Ich werd mich definitiv … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schönauer
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Schönauer
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Ralf Schönauer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 206 Bewertungen Ich habe mich nach einem Anwalt für Strafrecht aufgrund mehrerer Delikte umgesehen und bin glücklicherweise beim … (29.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Als Strafverteidiger bin ich nur Ihnen verpflichtet. Alles andere, ist zweitrangig.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Herr Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
aus 13 Bewertungen H.Brunkhorst hat mich 45min lang ausführlich beraten und mir alles gesagt, was in meiner Situation wichtig ist. Dabei … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
DIE KANZLEI Nadolny, Im Teelbruch 134 B, 45219 Essen 6650.8147881073 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny
aus 162 Bewertungen Mich hat das sehr stringente und strikte Vorgehen von Frau Dr. Nadolny in einer Unterhaltsangelegenheit sehr … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Theda Giencke
Rechtsanwältin Theda Giencke
Anwältinnenbüro von Wedel-Parlow & Giencke, Greifenhagener Str. 17, 10437 Berlin 6974.0083644493 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Theda Giencke gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Weber
Rechtsanwalt Georg Weber
Kanzlei Georg Weber, Buhrowstr. 27, 12167 Berlin 6976.0504486348 km
Rechtsberatung ist Vertrauenssache.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Georg Weber ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 6 Bewertungen Beriet schnell und umfangreich durch Empfehlungen. Die Hilfe war zielführend. (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
Rechtsanwälte Dr. Bauch & Kollegen, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung zu fairen Konditionen und maximalem Erfolg! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
DEXTRA Rechtsanwälte, Martin-Luther-Ring 13, 04109 Leipzig 6982.1311429855 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
aus 28 Bewertungen Herr Siebenhüner ist ein Sympathischer Mensch. Die erst Einschätzung meines Falls hat er mir sehr verständlich und mit … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Goßler
Rechtsanwalt Armin Goßler
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Armin Goßler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(25.05.2018) Kompetent, effizient, zuverlässig. Sehr zufrieden. Kann nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Braun
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Braun, Deutschhausstraße 32, 35037 Marburg 6793.7931472569 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun
aus 372 Bewertungen Frau Braun ist eine ganz hervorragende Anwältin mit hoher Kompetenz und Empathie! (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum 6663.2316758619 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Klee hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(29.07.2023) Die Anwältin hat sich sehr freundlich sowie klar und zielgerichtet verhalten. Auf mich als Laien wirkte sie überaus …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Falk
Rechtsanwalt Tobias Falk
Kanzlei Am Amtshaus, Am Amtshaus 18, 44359 Dortmund 6668.1343120243 km
Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun. Johann Wolfang von Goethe
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Tobias Falk - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Sehr freundlich. (29.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schwegler
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Rechtsanwältin Sarah Schwegler
Kanzlei Ebert und Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Schwegler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 10 Bewertungen Die Beste die es im Umgebung gibt (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler, Kirchenstrasse 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Giesler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Schreiber
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Schreiber
Anwaltskanzlei Schreiber, Kaiser-Friedrich-Str. 90, 10585 Berlin 6969.2542296079 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Erika Schreiber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 30 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Schreiber bestens betreut. Sie war für alle Fragen offen und stets ansprechbar. (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rabe
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Rabe
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7184012472 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jens Rabe
aus 112 Bewertungen Wir haben uns in einer für uns sehr schweren Zeit an Herrn Rabe gewandt und ihn um rechtlichen Beistand gebeten. Herr … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.