326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
Rechtsanwälte Dr. Bauch & Kollegen, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung zu fairen Konditionen und maximalem Erfolg! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Kruse
Rechtsanwalt Dirk Kruse
KTE Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Senliser Str. 34, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6665.4009110797 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Kruse
(27.10.2021) Sofortige Bemühungen seinerseits.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Egger
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Egger
Lenzer, Grob & Egger Rechtsanwälte, Postgasse 3, 89312 Günzburg 7018.6780809485 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Egger gerne zur Verfügung
aus 194 Bewertungen Super Leistung was gebracht wurde von Herr Egger mehr als zufrieden und auf jeden fall zum empfehlen!!! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niko Brill
Rechtsanwalt Niko Brill
Kanzlei Brill + Weiß Rechtsanwälte, Bahnhofplatz 4, 55116 Mainz 6805.8281115682 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Niko Brill im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Obwohl die Anfrage zwischen den Jahren gestellt wurde, hatte ich sehr schnell eine Antwort, mit einer … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
Rechtsanwaltskanzlei Haferkorn, Heinz-Röttger-Str. 7, 06846 Dessau-Roßlau 6945.0932325266 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller gerne zur Verfügung
aus 118 Bewertungen Nach einem kurzfristigen Termin, hat Herr Müller die ganze Korrespondenz übernommen, wir hatten keinerlei Rennereien … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck
Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Straße 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3349242129 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Kindsvater
Rechtsanwältin Irene Kindsvater
Anwaltskanzlei Wolfgang Schmitz & Irene Kindsvater in Bürogemeinschaft, Breite Str. 1, 50354 Hürth 6672.938595638 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Irene Kindsvater
(25.07.2020) schneller Termin, schnelle Schreiben, freundlich und direkt um die Ecke
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schlindwein
Meier, Schlindwein, Markert Rechtsanwälte, Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1642552515 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schlindwein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Markuske
Rechtsanwalt Sven Markuske
Kanzlei Sven Markuske, Schlotfegergasse 26-30, 90402 Nürnberg 7011.1868999729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Markuske bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Was soll ich sagen, ach ja jetzt weiß ich es wieder. Er ist voll bei der Sache, verspricht nicht zuviel, sagt was … (27.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
Kanzlei Kloke, Melanchthonstr. 14, 10557 Berlin 6971.8129279285 km
Verteidigung - Ihr Gutes! Recht
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
aus 12 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Anwältin. Schnelle Terminfindung, seriöses Auftreten, auch wenn die Nerven blank liegen, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
§KaG – Kanzlei am Gericht, Bahnhofstr. 63, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.6121408589 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 223 Bewertungen Ich wurde von Herrn Dr. Rohne in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und vertreten und kann mich den … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Höke
Rechtsanwältin Stefanie Höke
Hölter, Nenneker & Höke, Detmolder Straße 38 A, 33604 Bielefeld 6715.1876576042 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Stefanie Höke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Lehnert
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Lehnert
KANZLEI D. LEHNERT, Fasanenstr. 73, 10719 Berlin 6971.5060131486 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Daniel Lehnert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 231 Bewertungen Sehr gute, schnelle, angenehme Arbeit. Würde keinen anderen Anwalt mehr wählen. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
sehr gut
Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Renner
Rechtsanwältin Iris Renner
Kanzlei Iris Renner, Friedrichstr. 13, 72336 Balingen 6938.4593404209 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Iris Renner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Doelfs
Rechtsanwältin Sandra Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Strafrecht • Opferhilfe • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Doelfs bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
(20.12.2023) Ich bin sehr zufrieden mir wurde gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Herrenstr. 2, 09366 Stollberg/Erzgebirge 7042.8502455951 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(30.12.2021) Herr Schmidt hat meine Interessen sehr gut verstanden und eine außergerichtliche Einigung erzielt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Hohlweg
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Hohlweg
Kanzlei Andre Hohlweg, Westenhellweg 43, 44137 Dortmund 6676.1791716539 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Opferhilfe • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Andre Hohlweg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 29 Bewertungen kompetende Beratung - freundliches Team im Büro - angenehme menschliche Art - nur zu empfehlen (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Patricia Stark – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender, Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen 6923.9008730184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.