326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rabe
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Rabe
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7184012472 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens Rabe
aus 112 Bewertungen Wir haben uns in einer für uns sehr schweren Zeit an Herrn Rabe gewandt und ihn um rechtlichen Beistand gebeten. Herr … (05.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
sehr gut
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Als Strafverteidiger bin ich nur Ihnen verpflichtet. Alles andere, ist zweitrangig.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst
aus 13 Bewertungen H.Brunkhorst hat mich 45min lang ausführlich beraten und mir alles gesagt, was in meiner Situation wichtig ist. Dabei … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
sehr gut
Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
Kanzlei JMH, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6851925899 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 266 Bewertungen Jemanden von Anfang an zu vertrauen und dafür das beste Ergebnis zu erzielen. Mit seinem Fachwissen an meiner Seite … (15.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Meng
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Meng
Claudia Meng, Kaiser-Joseph-Str. 218, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.6982534415 km
Unerschrocken, konsequent und ganz persönlich.
Schulrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Claudia Meng unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 91 Bewertungen Die Tochter ist in einem gewissen Umfang behindert. Darum fand vor den Gerichtsterminen ein gesonderter Termin statt. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Herrenstr. 2, 09366 Stollberg/Erzgebirge 7042.8502455951 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(30.12.2021) Herr Schmidt hat meine Interessen sehr gut verstanden und eine außergerichtliche Einigung erzielt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Doelfs
Rechtsanwältin Sandra Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Strafrecht • Opferhilfe • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Doelfs ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(20.12.2023) Ich bin sehr zufrieden mir wurde gut geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf 6657.9271597869 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Karin Tloka für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Imbrogno
sehr gut
Rechtsanwältin Cristina Imbrogno
Rechtsanwaltskanzlei Imbrogno, Wittelsbacherallee 23, 60316 Frankfurt am Main 6826.9926480055 km
Aufgeben ist keine Option!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Cristina Imbrogno ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 35 Bewertungen Alles zu meiner Zufriedenheit geklärt!!! Gerne wieder. (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ruhnau
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ruhnau
Hupp-Dittus-Partner PartG mbB Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Große Bauerngasse 92, 91315 Höchstadt an der Aisch 6981.8101281693 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Ruhnau - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 16 Bewertungen Ich wurde von Frau Ruhnau und ihrer Assistentin, Frau Zöhner, über eineinhalb Jahre hinweg in meinem Rechtsstreit … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mihdi Acar
Rechtsanwalt Mihdi Acar
Anwaltskanzlei Acar, Georgstr. 18, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.0943183536 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Mihdi Acar
(21.09.2023) Hervorragende Kommunikation mit Herrn Acar. Er kümmert sich sehr professionell und engagiert. Wirklich sehr zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Rothschild
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Rothschild
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Rothschild
aus 76 Bewertungen Ich hatte das Privileg, von Rechtsanwältin Rothschild vertreten zu werden, und bin überwältigt von ihrer … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwaltskanzlei Rebentrost, Händelallee 21, 01309 Dresden 7082.7114927041 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Georg Rebentrost
(13.07.2020) Leitet man als guter Anwalt Unterlagen, die man durch die Vollmacht bekommt, nicht immer an den Mandanten weiter? …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie-Luise Ruhr-Luge
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Erbrecht • Familienrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Ruhr-Luge hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andreas Arnótfalvy, Karl-Böhaimb-Straße 23, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.2796927383 km
Ex-Staatsanwalt - immer an Ihrer Seite.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy gerne zur Verfügung
(27.03.2024) Hat sich nach meinem Kontakt per E-Mail sehr schnell bei mir gemeldet und ein Telefonat war sofort möglich. Herr Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Jüde
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Jüde
Kanzlei Jüde - Kanzlei für Strafrecht - Strafverteidigung und Opfervertretung -, Oxfordstr. 13, 53111 Bonn 6694.3864888132 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Melanie Jüde
aus 21 Bewertungen Frau Jüde hat mich souverän und kompetent vor Gericht vertreten und mir so zu meinem Recht verholfen. Ich kann sie nur … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah Weinert
Rechtsanwältin Deborah Weinert
Kanzlei Thüner & Weinert Fachanwälte für Strafrecht, Berliner Straße 22, 32052 Herford 6718.0092013766 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Deborah Weinert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
(12.05.2021) Zuverlässige und seriöse Anwältin mit Empathie...so sollte es sein
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
Kanzlei Kloke, Melanchthonstr. 14, 10557 Berlin 6971.8129279285 km
Verteidigung - Ihr Gutes! Recht
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 12 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Anwältin. Schnelle Terminfindung, seriöses Auftreten, auch wenn die Nerven blank liegen, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Plarre hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(24.06.2020) Herr RA Plarre hat mich in einer Vertragssache sehr kompetent und konsequent vertreten. Ich fühlte mich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Knacker
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Knacker
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Umweltrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Knacker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 13 Bewertungen Sehr schnelle Kontaktaufnahme vom Anwalt und einfach erklärte Tipps für Handlungen (04.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lia Caterina Lächler
Rechtsanwältin Lia Caterina Lächler
E.S. Kanzlei, Kriegsbergstr. 30, 70174 Stuttgart 6930.6109351177 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Lia Caterina Lächler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(13.05.2024) Die Anwältin konnte mir zwar nicht direkt helfen (falscher Rechtsbereich) aber Sie hat mich an einen sehr kompetenten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Hertweck
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Kanzlei Kai Hertweck, Wolfenbütteler Str. 79, 38102 Braunschweig 6821.1966838763 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Hertweck
aus 10 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hertweck, es ist noch viel zu früh, eine echte Bewertung … (27.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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