3.870 Anwälte für Testamentsvollstrecker | Seite 162

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Profil-Bild Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
Anwaltskanzlei Hägele-Paul & Jetter-Strecker in Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 7, 72379 Hechingen 6941.3609975148 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testamentsvollstrecker
(03.03.2021) Wir haben super schnell einen Termin erhalten. Frau Hägele-Paul war sehr geduldig bei der Beratung, da wir sehr viele …
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Rechtsanwalt Peter Tadsen
Kanzlei Tadsen, Bismarkstr. 8-10, 24768 Rendsburg 6662.0393940289 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testamentsvollstrecker unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Tadsen
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Advokat Volodymyr Shapoval
Kanzlei Advokat Volodymyr Shapoval, Marienstr. 30, 30171 Hannover 6768.7132552814 km
Internationales Recht • Erbrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Migrationsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Advokat Volodymyr Shapoval ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testamentsvollstrecker
(29.02.2024) danke für die schnelle Rückantwort
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sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
Warneboldt, Reinhäuser Landstr. 16, 37083 Göttingen 6825.8101448567 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Betreuungsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt im Bereich Testamentsvollstrecker bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Wir erhielten eine Beratung für unseren Landwirtschaftlichen Betrieb. Frau Warneboldt ist eine sehr erfahrene und … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke im Masche
Rechtsanwältin Anke im Masche
Fachanwältin für Erbrecht Anke im Masche, Kirchenstraße 11, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.4183004077 km
Frieden in der Familie, wenn einer geht.
Fachanwältin Erbrecht • Internationales Recht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anke im Masche ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testamentsvollstrecker
(15.10.2020) Wir haben mit Frau im Masche einen komplizierten und wirklich langwierigen Vermächtnisfall vollständig und mit einem …
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Rechtsanwalt Florian Gottschall
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testamentsvollstrecker bietet Herr Rechtsanwalt Florian Gottschall

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testamentsvollstrecker

Fragen und Antworten

  • Testamentsvollstrecker: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testamentsvollstrecker sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testamentsvollstrecker: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testamentsvollstrecker umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testamentsvollstrecker und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Testamentsvollstrecker ist eine in der Regel vom Erblasser durch Vollmacht - auch über seinen Tod hinaus - bestimmte Vertrauensperson, die kraft ihres Amtes den Nachlass als sein Vertreter oder der Vertreter seiner Erben umsetzt. Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Entscheidend sind die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers. Mit der Testamentsvollstreckung wird den Erben die Verfügungsgewalt über den Nachlass entzogen.

Der Erblasser benennt den Testamentsvollstrecker durch Testament oder Erbvertrag. Eine Benennung durch eine vom Erblasser dazu bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Erst wenn der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Nachlassgericht das Amt annimmt, beginnt es. Es endet mit dem Tod des Testamentsvollstreckers, wenn seine Geschäftsfähigkeit fortfällt oder durch Kündigung bzw. Entlassung durch das Nachlassgericht.

Das Nachlassgericht kann dem Testamentsvollstrecker auf seinen Antrag ein entsprechendes Testamentsvollstreckerzeugnis ausstellen. Für das Verfahren gelten dabei die entsprechend anzuwendenden Regeln für den Erbschein

Die Testamentsvollstreckung ist in den §§ 2197 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt, wobei grundsätzlich zwischen zwei Formen der Testamentsvollstreckung unterschieden wird: Bei der Auseinandersetzungsvollstreckung oder Abwicklungsvollstreckung ist die Tätigkeit von dem Testamentsvollstrecker auf die Auseinandersetzung des Nachlasses gerichtet (§§ 2203, 2204 ff. BGB). Verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass dagegen schwerpunktmäßig, spricht man gemäß § 2209 BGB von der sogenannten Verwaltungsvollstreckung oder Dauervollstreckung.

Nachlassverbindlichkeiten können gegenüber dem Testamentsvollstrecker oder gegenüber den Erben geltend gemacht werden. In der Zwangsvollstreckung ist jedoch ein Titel des Nachlassgläubigers gegen den Testamentsvollstrecker nötig.

Für die Führung seines Amtes kann der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen, die oft bereits schon vom Erblasser bestimmt wurde. In seinem Amt ist der Testamentsvollstrecker zur Rechnungslegung und Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangten verpflichtet. Verstößt der Testamentsvollstrecker gegen seine Pflichten als solcher, besteht gegen ihn ein Anspruch auf Schadenersatz.

(WEL)

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