613 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Flume
Rechtsanwälte Börner und Flume, Bredeneyer Straße 2b, 45133 Essen 6652.6329734073 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Roland Flume
(07.11.2020) wurde eingehend informiert
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Volmer LL.M.
Rechtsanwalt Nils Volmer LL.M.
meibers.rechtsanwälte, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster 6663.04632261 km
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Nils Volmer LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hitzler
Rechtsanwalt Florian Hitzler
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kronenstr. 24, 70173 Stuttgart 6930.7269191257 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Verlagsvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler
aus 6 Bewertungen RA Hitzler hat uns, einen inhabergeführten Kommunikationsdienstleister, bei der Umsetzung der DSGVO als Berater und … (10.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klaus Fusbahn
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Klaus Fusbahn
Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte PartGmbB, Rosenstraße 11a, 40479 Düsseldorf 6648.9091322268 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Designrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Jens Klaus Fusbahn
aus 12 Bewertungen Aufgrund eines sehr komplexen Sachverhaltes im Wettbewerbsrecht wurde uns (3 Kläger-Parteien) Herr Fusbahn von einem … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther
Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther
CUROS Rechtsanwälte PartmbB, Englschalkinger Str. 12, 81925 München 7121.1283226103 km
Fachliche Kompetenz zahlt sich langfristig aus. Charme muss hinzukomen.
Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther für Rechtsfragen rund um den Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Schmidt-Oehmichen
Rechtsanwältin Jana Schmidt-Oehmichen
Schmidt-Oehmichen Anwaltskanzlei, Hertelstraße 18, 01307 Dresden 7081.6529531122 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Schmidt-Oehmichen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwaltkanzlei Tadej Vodičar, Miklošičeva 16, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.9069882949 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Hauptvogel
Rechtsanwältin Laura Hauptvogel
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.840955415 km
Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verwaltungsrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Verlagsvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Laura Hauptvogel
(19.04.2024) Sehr gute Arbeit ..... Macht sachlich Druck absolut zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Atzbach MBA
sehr gut
Heidelberg Holst & Partner - RAe, Deichstraße 23, 20459 Hamburg 6719.9419759741 km
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Atzbach MBA hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
aus 34 Bewertungen In Herrn Atzbach haben wir einen kundigen, zugewandten, akkurat und schnell arbeitenden Rechtsbeistand gefunden, der … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Moritz Ott
Rechtsanwalt Ott, Schlüterstr. 37, 10629 Berlin 6970.8592120231 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Verlagsvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Ott
(03.02.2020) Herr Ott hat sich für meine Anfrage kurz vor Feierabend Zeit genommen und mich hinsichtlich des allgemeinen Rechtswegs …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Tauer
Rechtsanwalt Thomas Tauer
TSR Bayern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goldener Steig 39, 94116 Hutthurm 7206.8882463183 km
Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Steuerrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Tauer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hauser
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hauser
Kanzlei am Bahnhof, Hauptstraße 26, 77652 Offenburg 6869.2385529037 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hauser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Verlagsvertrag
aus 69 Bewertungen Sehr gute und kompetente Kanzlei. Herr Hauser hat mich bei meiner Urheberrechtsverletzung vertreten. Da war ich sehr … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Juraj Eperjesi
Rechtsanwalt Juraj Eperjesi
Kanzlei Juraj Eperjesi, Holzhausenstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Verlagsvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Juraj Eperjesi

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

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