3.536 Anwälte für Vorstrafe | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus
sehr gut
Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus
Rechtsanwältin Nadine Kaus, Spitzenbergstr. 9, 58540 Meinerzhagen 6708.253689908 km
„Es kommt darauf an!“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorstrafe steht Ihnen Frau Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus gerne zur Verfügung
aus 37 Bewertungen Ich hatte ein Anwalt der meine Kohle unterschlagen hat nach einem Verkehrsunfall.Fr.Kaus vertritt mich jetzt in der … (26.03.2024)
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Rechtsanwalt Marius Wiesner
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vorstrafe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marius Wiesner
aus 22 Bewertungen Herr Wiesner ist ein sehr kompetenter, engagierter und freundlicher Anwalt. Von Beginn bis zum Ende der Betreuung habe … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
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Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Rechtsanwaltskanzlei Heiko Urbanzyk, Kellerstr. 4, 48653 Coesfeld 6635.9835296407 km
Nicht reden, machen!!!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk für Rechtsfragen rund um den Bereich Vorstrafe
aus 162 Bewertungen Herr Urbanzyk hat mich ehrlich beraten und sich in ganzer Linie für mich eingesetzt. Das Strafverfahren wurde … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Mangold
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Anwaltskanzlei Mangold, Ludwigstraße 29, 89231 Neu-Ulm 7004.6085526329 km
Für Sie und Ihre Rechte setze ich mich parteiisch und unabhängig ein! Ihr Ziel bestimmt unsere gemeinsame Strategie.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Vorstrafe beantwortet Frau Rechtsanwältin Ulrike Mangold
aus 50 Bewertungen Frau Mangold, wenn es mehr Menschen wie Sie geben würde, dann wäre die Welt ein sehr viel besserer Ort. (12.12.2023)
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Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
Kanzlei Gregor U. Quodbach, Konrad-Zuse-Ring 14c, 41179 Mönchengladbach 6627.7977057767 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Vorstrafe beantwortet Herr Rechtsanwalt Gregor U. Quodbach
aus 8 Bewertungen Dank Herr Quodbach wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Bei der Verhandlung fühlte ich mich durch Ihn … (31.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schüler
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Rechtsanwalt Oliver Schüler
Rechtsanwaltskanzlei Oliver Schüler, Gardeschützenweg 74, 12203 Berlin 6973.4149199515 km
Jetzt erst Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Vorstrafe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Schüler
aus 22 Bewertungen Völlig zufrieden. (05.03.2024)
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Rechtsanwalt Lukas Greß
Rechtsanwälte Greß, Stadtplatz 9, 94481 Grafenau 7190.0046820089 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Vorstrafe bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Lukas Greß
aus 9 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, gute & schnelle Kommunikation, freundliches Personal. Würde ich jederzeit weiterempfehlen (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Kanzlei Dr. Sußner, Possenhofener Str. 6 A, 82319 Starnberg 7112.6721578838 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Vorstrafe
(04.04.2023) Herr Dr. Sußner ist eine wirkliche Koryphäe für Verwaltungsrecht, ich kann ihn nur wärmstens empfehlen. Er hat …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorstrafe

Fragen und Antworten

  • Vorstrafe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorstrafe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorstrafe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorstrafe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorstrafe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Als Vorstrafe wird im Strafrecht jede rechtskräftige – das bedeutet, dass Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Gerichts nicht mehr möglich sind – Verurteilung einer Person bezeichnet, die in das Bundeszentralregister eingetragen wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verurteilung mittels Urteil oder Strafbefehl aufgrund einer Straftat verhängt werden muss, nicht jedoch z. B. mittels Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Eintrag der Vorstrafe ins Bundeszentralregister

Unabhängig von der Straftat – z. B. Unfallflucht, Betrug, Diebstahl oder Mord – bzw. dem Strafmaß wird jede Vorstrafe in das Bundeszentralregister eingetragen. Beigefügt werden z. B. auch die Personendaten des Verurteilten, das entscheidende Gericht, das Aktenzeichen vom Strafverfahren und das Datum des Rechtskrafteintritts.

Vom Bundezentralregister zu unterscheiden ist das Führungszeugnis nach den §§ 30 ff. BZRG (Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister – auch Bundeszentralregistergesetz genannt). Denn in das Führungszeugnis eingetragen wird eine Vorstrafe nur, wenn sie das Strafmaß von 90 Tagessätzen bei einer Geldstrafe bzw. drei Monate bei einer Freiheitsstrafe überschreitet und sie die einzige im Register stehende Vorstrafe ist. Es ist also nur ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Übrigens: Das Führungszeugnis für Behörden enthält mehr Angaben als das „normale“ Führungszeugnis – unter Umständen auch Informationen über eine Vorstrafe, die mit weniger als drei Monate Freiheitsstrafe bestraft wurde. Es wird ferner unmittelbar an die betreffende Behörde geschickt.

Wurde ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und – etwa gegen eine Auflage – eingestellt, erfolgt diesbezüglich kein Eintrag in das Bundeszentralregister. Schließlich ist der Beschuldigte nicht verurteilt worden.

„Alltagsprobleme“ wegen einer Vorstrafe

Der Eintrag der Vorstrafe kann der betroffenen Person einige Schwierigkeiten bereiten. Vor allem im Arbeitsrecht kann der Eintrag einer Vorstrafe im Führungszeugnis zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Vorstellungsgespräch

Denn bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, wollen die meisten Arbeitgeber spätestens im Vorstellungsgespräch wissen, ob der Bewerber eine Vorstrafe hat oder es wird gleich die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. Die Frage nach einer etwaigen Vorstrafe ist übrigens zulässig, sofern sie mit der auszuübenden Tätigkeit im Zusammenhang steht – also z. B. der Bewerber bei einer Bank einmal wegen Unterschlagung verurteilt worden ist.

Wird man dann eingestellt, weil man die Frage falsch beantwortet hat, muss man mit einer (fristlosen) Kündigung rechnen. Auch der Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis kann erfolglos bleiben, wenn die zuständige Behörde wegen der Vorstrafe die Unzuverlässigkeit der Person annimmt. Das ist z. B. bei einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH der Fall.

Aber: Sofern eine Vorstrafe nicht im Führungszeugnis steht, kann man sich selbst als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen. Nach § 53 BZRG muss der Verurteilte die Strafe dann auch nicht gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber offenbaren.

Verlust des Beamtenstatus?

Begeht ein Beamter eine Straftat, ist häufig nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch ein Disziplinarverfahren die Folge, sofern der Beamte eine Pflichtverletzung begangen hat. Als Disziplinarmaßnahmen kann z. B. das Ruhegehalt des Beamten gekürzt oder versagt werden. Auch eine Versetzung ist möglich. Nach § 41 BBG (Bundesbeamtengesetz) kann ein Bundesbeamter im schlimmsten Fall wegen einer Straftat seine Beamtenrechte verlieren – der Beamtenstatus endet dann mit der Rechtskraft des Urteils. So verliert der Beamte mit einer Verurteilung und damit mit einer Vorstrafe unter anderem auch seinen Anspruch auf Besoldung.

Einschränkungen bei der Berufswahl?

Eine Vorstrafe hindert einen Verurteilten in der Regel nicht daran, seinen Traumberuf zu erlernen. Probleme im Rahmen einer Ausbildung können sich aber z. B. ergeben, wenn der potenzielle Ausbilder im Vorstellungsgespräch nach einer Vorstrafe fragt. Auch das Studium kann man mit einer Vorstrafe problemlos absolvieren; eine Vorstrafe führt also nicht zur Exmatrikulation. Bestimmte Berufe verlangen jedoch eine „weiße Weste“, etwa wenn man Anwalt werden oder zur Polizei gehen möchte – wer dann eine Vorstrafe im Führungszeugnis stehen hat, wird wenig Chancen auf eine Beschäftigung in diesem Bereich haben.

Waffenschein trotz Vorstrafe?

Wer eine Waffe erwerben, besitzen und auch nutzen möchte, benötigt hierzu die entsprechende Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenschein oder auch ein Jagdschein wird danach unter anderem nur erteilt, wenn man die nötige Zuverlässigkeit besitzt. Eine Vorstrafe kann jedoch gegen die Zuverlässigkeit sprechen, etwa wenn man rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist, vgl. § 5 WaffG (Waffengesetz).

Was bedeutet „einschlägig vorbestraft“?

Ist noch keine Tilgungsreife nach den §§ 45 ff. BZRG eingetreten und begeht der Vorbestrafte dasselbe Delikt erneut, ist er einschlägig vorbestraft. Das führt dazu, dass die Vorstrafe strafschärfend bei der zweiten Verurteilung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.

Tilgungsreife bedeutet, dass die Einträge im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis nach einer gewissen Zeit – abhängig vom Strafmaß gemäß § 46 BZRG – gestrichen werden. So wird z. B. eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister entfernt. Die Tilgungsfristen beim Führungszeugnis sind jedoch grundsätzlich kürzer als die beim Bundeszentralregister, die bis zu 20 Jahre betragen können.

(VOI)

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