3.817 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ingomar M. Kohl-Quabeck
Rechtsanwalt Ingomar M. Kohl-Quabeck
Kanzlei Ingomar M. Kohl-Quabeck, Ekkehardstraße 11, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.4744477672 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ingomar M. Kohl-Quabeck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
(09.09.2024) Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Kohl-Quabeck. Er hat sich intensiv in meinen Fall eingebracht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Heeling
Rechtsanwalt Dirk Heeling
Kunz & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 89-91, 66111 Saarbrücken 6767.0290859196 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Heeling
(12.08.2024) Herr RA Heeling wurde uns zur Durchsetzung unserer zivilrechtlichen Ansprüche in einer Verkehrsunfall Sache empfohlen. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bender
Rechtsanwältin Christina Bender
tes rechtsanwälte steuerberater - tietze enders & Partner mbB, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main 6825.7515346087 km
Wir lösen Probleme anstatt welche zu schaffen!
Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christina Bender vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Frau Bender hat echt ganze Arbeit geleistet, als es um meine unbezahlten Rechnungen ging. Sie hat den einfach verklagt … (11.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Fördekanzlei - Rechtsanwälte und Notariat Peter Kretzschmar, Peter Gahbler, Mirko Bach, Langebrückstr. 21-23, 24340 Eckernförde 6662.3868772275 km
Einsatz für die Interessen des Mandanten mit Engagement und juristischer Fantasie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Wenn man in solch eine Situation kommt, ist man sehr froh darüber zeitnah einen persönlichen Gesprächstermin zu … (29.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus C. Jend
Kanzlei Marcus C. Jend, Strandbaddamm 1a, 22880 Wedel 6701.7820919037 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marcus C. Jend für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
(06.09.2024) Herr Jend ist immer erreichbar, Antwortet sofort, schickt für jedes Anliegen Kopien seine Leistungen sind einfach …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwaltskanzlei Rebentrost, Händelallee 21, 01309 Dresden 7082.7114927041 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Georg Rebentrost - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(13.07.2020) Leitet man als guter Anwalt Unterlagen, die man durch die Vollmacht bekommt, nicht immer an den Mandanten weiter? …
Profil-Bild Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim
Rechtsanwalt Yusuf Yildirim, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Yusuf Yildirim vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Johannes Rütenik
Rechts- und Fachanwalt Johannes Rütenik
Strobel Rechtsanwälte, August-Bebel-Strasse 72, 14482 Potsdam 6966.1536434711 km
Die Natur will unwiderstehlich, dass das Recht zuletzt die Obergewalt behalte. Immanuel Kant
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Johannes Rütenik - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Scharr
sehr gut
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft am Isartor, Rumfordstr. 57, 80469 München 7119.8983843386 km
Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Scharr
aus 50 Bewertungen Ich möchte mich bei Herr Scharr herzlich bedanken. Er hat mich in meiner Angelegenheit sehr kompetent beraten und … (04.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Stampfl
Rechtsanwältin Alexandra Stampfl
Stampfl & Partner Rechtsanwälte, Andernacher Str. 69, 56564 Neuwied 6733.0144986028 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Stampfl bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(22.07.2024) Frau Stampfl hat sich sachlich und kompetent für unsere Belange eingesetzt. Sie hat versucht beruhigend einzuwirken, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Frank
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Frank
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7057635966 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Hermann Frank
aus 38 Bewertungen Die Arbeit von Herr Frank zeichnet sich durch hohe Professionalität aus. Seine Fähigkeit die rechtliche Sachverhalte … (25.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Rechtsanwältin Isabel Engelhardt
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Engelhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger André
Rechtsanwalt Holger André
Holger André Anwaltskanzlei, Autenstraße 12, 71254 Ditzingen 6921.0374596497 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Holger André
(18.03.2019) Kompetent, zeitnah, sofort erreichbar, Fachwissen, Auftreten, Durchsetzungsvermögen
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lang
sehr gut
Kanzlei Lang, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3057732892 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Lang ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 22 Bewertungen Gut (26.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Marschall
sehr gut
Rechtsanwalt Winfried Marschall
Kanzlei Winfried Marschall, Otto-Grotewohl-Ring 72, 15344 Strausberg 7000.2865919524 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Winfried Marschall unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 27 Bewertungen Es ging um die Fahrerflucht. Ich habe den Unfall nicht verursacht und wurde verurteilt. Dachte, dass ich selbst … (17.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schreiber
Rechtsanwalt Florian Schreiber
Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen, Falkstr. 9, 33602 Bielefeld 6714.8098211419 km
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Schreiber
(20.12.2024) Ich wurde von Herrn Schreiber in einer Betrugssache verteidigt und kann nur von positiver Erfahrung berichten. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Weyer
sehr gut
Rechtsanwalt Arno Weyer
Rechtsanwälte Kroier & Weyer, Höfener Str. 10, 90763 Fürth 7006.9217197842 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arno Weyer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 38 Bewertungen Nach einem Autounfall und einem anschließenden Rechtsstreit war ich auf der Suche nach einem Anwalt, der mich … (15.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens A. Valenteijn
Kanzlei Jens A. Valenteijn, Wickerer Str. 8-10, 65439 Flörsheim am Main 6815.7077815955 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens A. Valenteijn ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Kanzlei Leonhard Graßmann, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4232269497 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubert Mangold
Rechtsanwalskanzlei Mangold, Wendelgardstr. 34, 88045 Friedrichshafen 7013.8540230551 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubert Mangold ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(11.09.2023) Sehr gute auf den Punkt gebrachte Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
v.Schultzendorff und Wedemeyer Rechtsanwälte und Notarin, Westendorfer Str. 70, 29683 Bad Fallingbostel 6741.0623864725 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Isabel Wedemeyer
aus 7 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt, erledigt seine Arbeit vor dem Prozess. Insbesondere nimmt er sich Zeit für den Kunden und … (11.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
aus 13 Bewertungen Her Johannes Haufs-Brusberg hat mich erstklassig verteidigt. Immer wieder gerne!!! (06.06.2024)
Profil-Bild Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
Skawiańczyk & Stanek Adwokaci i Radcowie Prawni spółka partnerska z siedzibą w Krakowie, Ul. Aleksandra Lubomirskiego 45/6, 31 509 Krakau, Polen 7505.2450273444 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Rechtsanwalt Herr Dr. Krzysztof Skawiańczyk, LL.M.
(13.08.2022) Danke! Perfekte Leistung - Anna
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Jones
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Jones
Dittmar Germer Jones + Partner Rechtsanwälte mbB, Bödekerstraße 7, 30161 Hannover 6768.4912455073 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Jones ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 24 Bewertungen Das Kennenlernen, die Mandatsvergabe und das daraus resultierende Ergebnis war ein Glücksfall für mich ! Herr Jones … (28.10.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.