7 Fragen und Antworten zur Abnahme
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Abnahme stellt im Vertragsrecht ein einschneidendes Ereignis dar. Unterlaufen in diesem Stadium der Vertragsdurchführung Fehler, können sowohl für Verbraucher als auch für den Unternehmer empfindliche Nachteile drohen. In diesem Ratgeber klären wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema der Abnahme im Zivilrecht.
Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme stellt eine rechtserhebliche Erklärung bei der Durchführung von Verträgen dar. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Abnahmeerklärung, dass eine Leistung oder ein Produkt denjenigen Anforderungen entspricht, die er mit dem Auftragnehmer vereinbart hat. Beim Kaufvertrag ist der Käufer nicht nur dazu verpflichtet, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sondern darüber hinaus auch dazu, dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen. Im Kaufvertragsrecht bedeutet die Abnahme also, dass der Käufer den Besitz des erworbenen Gegenstandes übernimmt. Die Abnahme ist dann allein die körperliche Entgegennahme der Kaufsache.
Die Abnahme beim Werkvertrag umfasst demgegenüber nicht nur die körperliche Entgegennahme des hergestellten Werkes, sondern auch das Akzeptieren des Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß erbrachte Leistung. Ist das Werk eine Leistung, die körperlich nicht fassbar ist – wie zum Beispiel eine Theateraufführung –, bedarf es keiner körperlichen Entgegennahme und die bloße Billigung reicht für eine Abnahme aus.
Welche Formen der Abnahme gibt es?
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Formen, wie eine Abnahme erklärt werden kann:
• die förmliche Abnahme
• die erklärte Abnahme
• die stillschweigende Abnahme
Die förmliche Abnahme
Die förmliche Abnahme ist eine besondere Form der Abnahme im Baurecht. Sie erfolgt dann, wenn die Abnahme von einer Vertragspartei verlangt wird. In der Regel wird für die förmliche Abnahme in solchen Fällen eine gemeinsame Begehung des Bauwerks durchgeführt. Im Anschluss fertigen die Parteien ein sogenanntes Abnahmeprotokoll an, das beide Vertragspartner unterzeichnen.
Die erklärte Abnahme
Die erklärte Abnahme ist eine ausdrücklich abgegebene Abnahmeerklärung. Diese Form der Abnahme ist somit an keine förmlichen Vorgaben gebunden. Der Auftraggeber kann zum Beispiel einfach mündlich erklären, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ausgeführt und damit abgenommen ist.
Die stillschweigende Abnahme
Die Abnahme kann auch stillschweigend erklärt werden, wenn keine förmliche Abnahme vereinbart oder von einer Vertragspartei verlangt wurde. Eine stillschweigende Erklärung setzt voraus, dass der Auftraggeber nicht durch verbale Äußerungen, sondern allein durch sein Verhalten seinem Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Ob eine solche stillschweigende Abnahmeerklärung vorliegt, muss stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
In der Praxis wurde von den Gerichten zum Beispiel der Weiterverkauf des Werkes an einen Dritten, die vorbehaltlose Zahlung des Werklohnes, die vorbehaltlose Inbetriebnahme einer erbauten technischen Anlage oder der Einzug in das errichtete Wohnhaus als eine stillschweigende Abnahme gewertet. Allerdings muss jeder Sachverhalt immer individuell geprüft werden. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Abnahme muss stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden, ob die hohen Anforderungen an eine stillschweigende Abnahme tatsächlich erfüllt sind.
Was ist die sogenannte VOB-Abnahme?
Die VOB ist die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ und wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen in drei Teilen erarbeitet. Das Regelwerk der VOB enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauaufträge. Sie ist kein Gesetz und auch keine Rechtsverordnung, sondern erfüllt im Bauvertrag zum Beispiel mit dem zweiten Teil (VOB/B) die Funktion von allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie man es aus dem allgemeinen Vertragsrecht kennt. Für Bauaufträge der öffentlichen Hand ist in Deutschland die Einhaltung der VOB-Vorschriften zwingend vorgeschrieben.
Das allgemeine Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wird den komplexen Besonderheiten von Bauleistungen in vielen Fällen nicht gerecht. Aus diesem Grund werden die VOB-Regelungen häufig auch bei Bauverträgen zwischen gewerblichen Unternehmen oder mit privaten Verbrauchern angewendet, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei privaten Verbrauchern muss die VOB ausdrücklich als Vertragsbestandteil benannt und der vollständige Text an den Verbraucher übermittelt werden. Neben Regelungen zur Ausführung von Bauleistungen (Vertragsstrafen, Fristen usw.), Abschlagsrechnungen und Mängelansprüchen sind der VOB/B in § 12 auch spezielle Vorschriften zur Abnahme von Bauleistungen zu entnehmen. Bei der VOB-Abnahme nimmt der Bauherr als Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers die fertiggestellte Bauleistung entgegen. Dabei begutachten die beiden Vertragsparteien gemeinsam die erbrachten Bauleistungen. Auf Verlangen ist zudem eine förmliche Abnahme durchzuführen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum?
Errichtet ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentumswohnungen für unterschiedliche Käufer, so müssen die jeweiligen Eigentumswohnungen als Sondereigentum jeweils vom Käufer der einzelnen Wohnungen selbst abgenommen werden. Eine oft diskutierte Frage ist jedoch, wer für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wie für das Treppenhaus oder für sonstige der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Bereiche zuständig ist. Im Allgemeinen gilt für Gemeinschaftseigentum, dass auch dessen Abnahme durch die jeweiligen Käufer als Vertragspartner des Bauträgers zu erfolgen hat. Daraus ergibt sich, dass eine Übertragung der Abnahme auf den Verwalter, die Wohnungseigentümerversammlung oder einen Sachverständigen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Häufig wird vor Gericht heftig darüber gestritten, was ein Bauträger in den Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Käufer einschränken kann und darf, denn dadurch würden unter Umständen mögliche Mängelrügen zum Nachteil des Käufers unterlaufen werden. Die gegenseitige Interessenlage ist in solchen Fällen meist sehr unterschiedlich: Der Bauträger hat ein Interesse daran, möglichst zeitnah eine vollständige Abnahme zu erwirken, um den restlichen Werklohn erhalten zu können. Die Erwerber möchten demgegenüber die abschließende Schlusszahlung vorerst einbehalten, bis das Eigentum vollständig mangelfrei vom Bauträger hergestellt worden ist. Es gilt aber, dass jeder einzelne Käufer und jedes einzelne Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Vertragspartner des Bauträgers ist.
Die Rechtsfolgen der Abnahme treten daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für jeden Einzelnen separat ein. Der Anspruch auf Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verjährt daher häufig zu einem deutlich späteren Zeitpunkt als die einzelnen Ansprüche der individuellen Erwerber selbst. Auf diese Weise kann es durchaus zu Verzögerungen von mehreren Jahren kommen. Bauträger haben daher ein starkes Interesse daran, in den Verträgen solche Verzögerungen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum zu verhindern. Ob derartige Klauseln in Bauträgerverträgen zur Erleichterung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum wirksam sind, muss stets im Einzelfall von einem erfahrenen Anwalt geprüft werden. Mit Urteil vom 06.12.2016 (Az.: 28 U 2388/16) entschied das Oberlandesgericht München zum Beispiel in einem Fall, dass die vereinbarte Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger zu bestimmenden Erstverwalter unwirksam ist.
Wofür ist das Abnahmeprotokoll wichtig?
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert die gemeinsame Begehung von Auftraggeber und Auftragnehmer und hält den Ablauf sowie das Ergebnis der Prüfung fest. Das Protokoll dient dem Auftraggeber anschließend als Grundlage für die Entscheidung, ob er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß abnimmt und die Abnahmebestätigung erklärt oder ob er Nacherfüllung wegen Mängel vom Auftragnehmer verlangt.
Welche Rechtsfolgen löst eine Abnahme aus?
Mit der Erklärung der Abnahme werden verschiedene wichtige Rechtsfolgen ausgelöst. Die Vergütungs- und Leistungsgefahr geht im Zeitpunkt der Abnahme auf den Auftraggeber über. Das bedeutet, dass der Auftraggeber mit der Abnahmeerklärung für den unverschuldeten Untergang oder die Beschädigung des Werkes haftet. Zudem bewirkt die Abnahme, dass die Vergütung fällig wird und für einige Mängelansprüche die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Schließlich kann der Werkvertrag nach der erklärten Abnahme auch nicht mehr gekündigt werden.
Kann eine Abnahme auch verweigert werden?
Ja, die Abnahme darf grundsätzlich auch verweigert werden, allerdings nur in bestimmten Grenzen. Der Auftraggeber darf die Abnahme nur beim Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern. Bei nur geringfügigen Mängeln darf sich der Auftraggeber dagegen nicht weigern, die Abnahme zu erklären. Tut er dies trotzdem, kann unter Umständen die sogenannte fiktive Abnahme dem Auftragnehmer helfen. Hierfür muss der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern und dabei eine angemessene Frist setzen. In der Regel wird eine Frist von maximal 14 Tagen als angemessen angesehen.
Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht zum Abnahmeverlangen oder verweigert er die Abnahme ohne Nennung von wesentlichen Mängeln, so tritt nach § 640 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Abnahmefiktion ein. Die Rechtsfolgen der Abnahme treten in solchen Fällen also auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung ein. Aber auch hier gilt: Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls und ein entsprechender Sachverhalt sollte von einem Anwalt individuell geprüft werden.
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Rechtstipps zu "Abnahme" | Seite 2
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12.06.2024 Avocat (Rechtsanwältin) Oana Somesan„… , die sich auf den Entwurf, die Ausführung, die Abnahme, den Betrieb, die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Überwachung von Bauwerken beziehen. Der Inhalt und die Form des Technischen Baubuchs werden …“ Weiterlesen
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12.06.2024 Rechtsanwalt Michael Rainer„… vorliegen und das Bauunternehmen nachbessern muss, ist der Zeitpunkt der Bauabnahme entscheidend. Für Mängel, die erst nach der Abnahme festgestellt werden, ist der Auftraggeber in der Darlegungs …“ Weiterlesen
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25.09.2024 Rechtsanwalt Ilir Maliqi„… . Zahlungsplan Abschlagszahlungen Das Werkvertragsrecht sieht eine Vorleistungspflicht des Werkunternehmers vor. Die fällige Werklohnforderung des Unternehmers entsteht erst mit Abnahme (§ 641 Abs. 1 …“ Weiterlesen
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06.06.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… Bauverträge enthält. In beiden Fällen schuldet der Unternehmer eine mangelfreie Leistung. Abnahme der Bauleistung Die Abnahme der Bauleistung ist ein zentraler Punkt. Mit der Abnahme erkennt der Bauherr …“ Weiterlesen
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05.06.2024 Rechtsanwalt Carsten Seeger„… verlangen als auch die Abnahme verlangen . Als Auftragnehmer hat man ein Recht auf Abnahme, wenn die Leistung frei von wesentlichen Mängeln ist. Meist überwiegt in der Praxis der Ärger bei den Parteien …“ Weiterlesen
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31.05.2024 Rechtsanwalt Joachim Germer„… anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung gibt, kann man derzeit nicht ohne erhebliches Risiko kündigen. Es bleibt die Möglichkeit einer "aufgedrängten verfrühten Abnahme …“ Weiterlesen
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30.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta„… ist, dass in den vergangenen Jahren schätzungsweise mehr als 25.000 Gebäude oder Gebäudeteile illegal, sprich ohne Baugenehmigung oder Abnahme, errichtet wurden. Was bedeutet das konkret? Mallorquinische Schwarzbauten können …“ Weiterlesen
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31.05.2024 Rechtsanwalt Joachim Germer„… nach Abnahme, aber es ist möglich, bereits vor einer solchen Abnahme Ansprüche geltend zu machen. Der Gesetzgeber hat zwar zum Nachteil der Erwerber das Recht zur außerordentlichen Kündigung …“ Weiterlesen
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18.07.2024 Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz„… durch die Polizei und richtet sich nach § 81b StPO. Sie kann notwendig sein zur Aufklärung und Verhinderung von künftigen Straftaten oder zur Identitätsprüfung. Darunter fällt bspw. die Abnahme von Finger …“ Weiterlesen
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19.05.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„… eines Berichts über die ermittelten Einsparpotenziale fällig wird. Dies widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des § 641 BGB, nach dem die Vergütung erst bei Abnahme der Leistung fällig wird. Zum Sachverhalt …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2024 - 10 U 13/23 (nicht rechtskräftig) In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers wurde eine Klausel aufgenommen, die vorsieht, dass die Abnahme …“ Weiterlesen
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06.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta„… Gebäudeteile ohne Baugenehmigung und Abnahme errichtet wurden. Gleiche Gesetze also, wie sie auch im deutschen Recht verankert sind, allerdings mit dem Unterschied, dass sogenannte Schwarzbauten auf Mallorca …“ Weiterlesen
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04.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz„… ist mit der Abnahme des Werkes fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). 3. Was hat es mit dem Sperrkonto auf sich? Der Sicherheitseinbehalt muss auf ein Sperrkonto bei einem Kreditinstitut eingezahlt werden (§ 17 Abs. 5 …“ Weiterlesen
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24.04.2024 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… zur Abnahme von Bauleistungen und der Dokumentation von Gewährleistungsarbeiten. Auch in der Stadt- oder Regionalplanung sind Architekten tätig, wo sie z.B. bei der Bauleitplanung mitwirken …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„… nach der Installation auf. Bei sichtbaren Mängeln sollte die Baumaßnahme bis zu deren Beseitigung nicht abgenommen werden. Werden die Schäden erst nach der Abnahme entdeckt, muss der Hausbesitzer damit …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„… Mängelansprüche nach der Abnahme absichern. Zusätzlich fordert der Vertrag in § 16.2 eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche in Höhe von weiteren 5% der Bruttosumme. Die Beklagte (B) hat entsprechend …“ Weiterlesen
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27.03.2024 Rechtsanwalt Lothar Hermes„… : Nach den Bestimmungen der NotSan-APrV ist zwischen dem Prüfungsausschuss und den für die Abnahme und Bewertung eines Prüfungsteils jeweils eingesetzten Mitgliedern des Prüfungsausschusses (Prüfungskommission …“ Weiterlesen
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26.03.2024 Rechtsanwalt Matthias Steinfartz„… des Darlehenvertrages gegenüber der DSL Bank . Sofern nämlich der Kreditnehmer der Bank vor Abnahme des Kredites zwar nicht die vertraglich zugesicherte Kreditsicherheit anbietet, sondern eine andere …“ Weiterlesen
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24.02.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„… beauftragt, wobei die Vertragsvereinbarungen die VOB/B einschlossen. Die Abnahme der Arbeiten erfolgte am 23.09.2016, und der AN stellte daraufhin die Schlussrechnung mit Datum vom 01.11.2016, welche …“ Weiterlesen
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23.02.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… sich nach Fertigstellung ein Mangel heraus, hat der AG unter bestimmten Voraussetzungen Rechte wie Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Abnahme : Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die Abnahme des Werks …“ Weiterlesen
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23.02.2024 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… - und Grundstückskaufverträgen bis hin zur Betreuung während der Baumaßnahmen und Abnahme. Die Baubranche hat in den vergangenen Jahren ungeahnte Höhen erlebt. Der jahrelange Boom ist nun aber der Ernüchterung gewichen …“ Weiterlesen
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22.02.2024 Rechtsanwalt Dennis Wiegard„Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Kommt es dennoch zu einem Mangel, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer …“ Weiterlesen
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22.02.2024 Rechtsanwalt Folker Schönigt„… abgenommen worden ist. Bisher gab es dazu in den Erwerberverträgen der Wohnungseigentümer Klauseln dahin, dass diese Abnahme durch Dritte (zum Beispiel durch ein Sachverständigen oder die Verwaltung …“ Weiterlesen
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23.01.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„1. **Zur Durchsetzung von Abschlagszahlungen**: Nach Abnahme der Bauleistung und Ablauf der Frist für die Einreichung der Schlussrechnung gemäß § 14 Abs. 3 VOB/B kann ein Anspruch …“ Weiterlesen