Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
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25.08.2016 Rechtsanwältin Judith Weidemann„… , dass ein ausgleichspflichtiger Beamter gegen seinen gesetzlich versicherten Ehepartner einen solchen Verrechnungsanspruch aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB unter dem Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität herleiten kann. Denn …“ Weiterlesen
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24.08.2016 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.„… - und Ausgabenrechnung dar, die sich an den Voraussetzungen der §§ 259 ff. BGB, § 28 III WEG orientiert. Im Verhältnis zu den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft stellt diese Abrechnung …“ Weiterlesen
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24.08.2016 BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner„… durch den Kunden, zwar unter sogenannter aufschiebender Bedingung (gemäß § 158 BGB) der Kostenübernahme des Versicherers, aber dennoch durch diesen, sodass das Gericht zu dem Schluss kam …“ Weiterlesen
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07.10.2017 Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek„… der unzulässigen Preisabsprachen finden die §§ 830, 840 BGB uneingeschränkt Anwendung. Die Schadensersatznorm des § 33 GWB ist lediglich vorrangig zu den Ansprüchen aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB i. V. m …“ Weiterlesen
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22.08.2016 Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler„… BGB wirksame Einwilligung des Patienten einholt. Hintergrund sind die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Patienten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf Selbstbestimmung …“ Weiterlesen
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