Verfassungsbeschwerde und Prozesskostenhilfe
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In Deutschland soll niemand auf sein gutes Recht verzichten müssen, nur weil er sich die Gebühren für ein Verfahren nicht leisten kann. Darum gibt es unter anderem mit Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Instrumente, um auch finanziell schlechter gestellten Personen die juristische Verfolgung ihrer Interessen zu ermöglichen. Bei der Prozesskostenhilfe werden die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten durch den Staat übernommen und müssen meist nicht oder nur in Raten zurückgezahlt werden.
Hohe Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe
Auch für Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht gibt es grundsätzlich Prozesskostenhilfe. Das steht zwar nicht ausdrücklich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), allerdings ist nach Ansicht des Gerichts die Regelung über Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren (§§ 114 ZPO) analog heranzuziehen.
Allerdings sind die Voraussetzungen, die das BVerfG dann dafür aufstellt, sehr viel höher als im allgemeinen Recht. Begründet wird dies damit, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen und kein Anwaltszwang herrscht. Das soll also heißen: Wo es keine Prozesskosten gibt, braucht man auch keine Prozesskostenhilfe.
Das Bundesverfassungsgericht gewährt Prozesskostenhilfe aus diesem Grund nur, "wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten".
Prozesskostenhilfe nur als Ausnahme
Nun könnte man meinen, dass prinzipiell kein Nicht-Jurist in der Lage ist, sich selbst zu vertreten. Das ist in der Sache auch richtig so. Ohne intensive Kenntnisse im Verfassungsrecht ist es praktisch aussichtslos, eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde zu formulieren.
Das BVerfG sieht dies aber anders: Da man als Bürger ja "nur" die Verfahrensunterlagen vorlegen, das verletzte Grundrecht nennen und die Grundrechtsverletzung greifbar machen muss, ist man dazu in aller Regel auch ohne Expertenwissen in der Lage.
Daher sollte man sich grundsätzlich nie darauf verlassen, dass man für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt.
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