Vorsicht an Silvester: Strenge Regeln für Feuerwerkskörper beachten

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Der Jahreswechsel steht bevor, und überall wird  Feuerwerk gezündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Aber Vorsicht, es ist wirklich wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu kennen und einzuhalten, um unangenehme rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Kategorisierung von Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk, wie Wunderkerzen, ganzjährig für Personen ab 12 Jahren erlaubt.

  • Kategorie F2: Kleinfeuerwerk, wie Raketen und Böller, dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden.

  • Kategorie F3 und F4: Hochgefährliches Feuerwerk, nur für Personen mit spezieller Erlaubnis.

Import und Besitz von illegalem Feuerwerk

Der Kauf (und Besitz) von nicht zugelassenem Feuerwerk insbesondere aus dem Ausland, ist verboten. Die sogenannten "Polenböller" entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und tragen kein gültiges CE-Kennzeichen. Der Zoll beschlagnahmt regelmäßig illegale Feuerwerkskörper; allein in Hannover wurden kürzlich über 460 Pakete mit mehr als 4,4 Tonnen Polenböller sichergestellt. 

Das droht bei Verstößen

Wer bei illegalem Feuerwerk trotzdem zugreift, muss mir empfindlichen Strafen rechnen:

  • Bußgelder: Bereits der fahrlässige Umgang mit Feuerwerkskörpern kann mit hohen Geldbußen geahndet werden.

  • Strafrechtliche Folgen: Der vorsätzliche oder grob fahrlässige Umgang mit illegalem Feuerwerk kann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Sicherheitshinweise

  • Kauf: Nur bei lizenzierten Händlern und achten Sie auf das CE-Kennzeichen!

  • Gebrauch: Befolgen Sie die Gebrauchsanweisungen und zünden Sie Feuerwerk nur in dafür vorgesehenen Bereichen.

  • Kinder: Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren.

Fazit

Um einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel zu erleben, ist es unerlässlich, die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes zu beachten. Sollte es aber dennoch Ärger an Silvester geben, stehe ich Ihnen als Strafverteidiger jederzeit zur Verfügung, um die Sache möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. 

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Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Foto(s): Alexander-Georg Rackow

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