5.792 Anwälte für Aufhebungsvertrag | Seite 242

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Winter & Müller, Eschenburgstr. 7, 23568 Lübeck 6743.1871206938 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Müller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Aufhebungsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans
Kanzlei Kühn & Hudak, Annaberger Straße 145, 09120 Chemnitz 7044.8783231476 km
Ihr Anwalt für den Mittelstand
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Aufhebungsvertrag
aus 57 Bewertungen Ich möchte mich hiermit bei Herrn Schneegans für seine Bemühungen bedanken.Er hat mir in meinen Anliegen sehr … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Stetter geb. Schmidt
Anwaltskanzlei Stetter, Klosterhof 1, 89597 Munderkingen 6991.1480711893 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Stetter geb. Schmidt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Aufhebungsvertrag
(16.07.2021) Ich habe Frau Stetter nach mehreren erfolglosen eigenen Anschreiben an Reisevermittler und Airline beauftragt. Frau …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
Rechtsanwaltskanzlei Turba, Hausinger Straße 6, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6666.3026373506 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Aufhebungsvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
aus 34 Bewertungen Frau Turba hat mir im Rechtsstreit gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber absolut professionell geholfen. Ihre Antworten … (24.05.2024)
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Rechtsanwalt Cherin George Sakkal, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6387718508 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufhebungsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Cherin George Sakkal
(17.01.2024) Alles sehr Professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Keil
Rechtsanwalt Klaus Keil
Anwaltskanzlei Klaus Keil, Untere Hauptstraße 24, 78532 Tuttlingen 6952.7601415132 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Aufhebungsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Keil
(19.04.2024) Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre hervorragende Vertretung aussprechen. Ihre Professionalität, Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Franke
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Rechtsanwalt Christian Franke
Rechtsanwälte Franke • Ruf in Bürogemeinschaft, Emmeramsplatz 6, 93047 Regensburg 7099.9475318149 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Aufhebungsvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Franke
aus 52 Bewertungen nach kurzen Fragen zum Anliegen, kommt Herr Franke sehr schnell zum "Kern" des "Problems" und … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
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Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider, Almstadtstraße 49, 10119 Berlin 6974.8411720029 km
Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch www.riemenschneider.legal
Arbeitsrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider - Ihr juristischer Beistand im Bereich Aufhebungsvertrag
aus 12 Bewertungen Die Antwort auf die Erstanfrage kam schnell. Die Kosten von 99 € für das Erstgespräch sind akzeptabel. (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufhebungsvertrag

Fragen und Antworten

  • Aufhebungsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufhebungsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Aufhebungsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufhebungsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Bei einem Aufhebungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag mit dem ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Nach der Kündigung ist der Aufhebungsvertrag das häufigste Rechtsgeschäft zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Für den Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Vorstand oder Geschäftsführer erforderlich.

Wie ist der Aufhebungsvertrag zu verfassen?

Das widerspruchslose Entgegennehmen einer Kündigung ist daher nicht ausreichend für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Soll mit dem Aufhebungsvertrag der einem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsvertrag beendet werden, so muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB).

Häufige Inhalte eines Aufhebungsvertrags
 
Mögliche Inhalte eines Auflösungsvertrages sind die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. die einvernehmliche Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers), der Beendigungszeitpunkt (mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist u.a.) und insbesondere die Regelung einer Abfindung. Außerdem kann er Bestimmungen zu Arbeitszeugnis, Arbeitspapieren und Widerrufsmöglichkeiten beinhalten. Durch einen Aufhebungsvertrag können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, für die ein Kündigungsschutz besteht. Auch der einer Ausbildung zugrunde liegende Berufsausbildungsvertrag kann durch einen Aufhebungsvertrag zwischen dem ausbildendem Unternehmen und dem Azubi beendet werden.

Vorsicht vor möglichen Sperrzeiten

Zu beachten ist auch, dass Aufhebungsverträge die Arbeitsagentur gemäß § 159 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)zu eventuellen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld veranlassen können. Darum sollten Arbeitnehmer, die keine Einbußen bei Leistungen der Sozialversicherung riskieren wollen, besonders darauf achten, dass im Auflösungsvertrag die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten ist und das Dienstverhältnis nicht früher endet. Denn wird ein früherer Auflösungszeitpunkt als bei ordentlicher Kündigung bestimmt, kann die Arbeitsagentur die Auszahlung von Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Sperrzeit heißt, dass auch eine Nachzahlung des Arbeitslosengelds nicht erfolgt. Aufgrund des späteren Bezugs des erheblich niedrigeren ALG II – umgangssprachlich Hartz IV –, bringt die Sperrzeit daher erhebliche finanzielle Nachteile mit sich. Von Führungskräften abgesehen, wegen der jederzeit möglichen Auflösung ihres Anstellungsverhältnisses, sollte man bei einfachen Arbeitnehmern und Angestellten zur Vermeidung einer Sperrzeit aufgrund eines Aufhebungsvertrags daher auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes achten – z. B. eine ohnehin erfolgende betriebsbedingte Kündigung bzw. einer sonst berechtigt möglichen personen- oder betriebsbedingten Kündigung.

Der Abwicklungsvertrag
 
Zusätzlich zum Aufhebungsvertrag kann ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden, in dem eine Abwicklungsvereinbarung z.B. mit Verzicht auf eine Klage wegen eventuellem Kündigungsschutz – z.B. aufgrund Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Verpflichtung anderen Unterhalt zu leisten oder einer Schwerbehinderung – getroffen wird.

Wenn die Kündigung aber objektiv rechtswidrig war, droht dem Arbeitnehmer wieder die Sperrzeit, denn die rechtswidrige Kündigung hätte er auch in Verbindung mit dem Abwicklungsvertrag nicht hinnehmen müssen. Wird der Aufhebungsvertrag durch gerichtlichen Vergleich geschlossen, z.B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, drohen hingegen keine Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit.

Auch ein Rücktritt ist möglich
 
Weil der Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag ein eigenständiger Vertrag ist, kann man von ihm auch nach allgemeinen Vorschriften wieder zurücktreten. Auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist möglich, falls der Vertrag z.B. aufgrund von Zwang, der Ausübung von Druck oder wegen widerrechtlicher Drohung eingetreten ist: z. B. entweder wird der Aufhebungsvertrags unterschrieben oder es erfolgt die fristlose Kündigung. Das alte Arbeitsverhältnis lebt dann wieder auf.

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