3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwaltskanzlei Michael Möller, Florastr. 58, 13187 Berlin 6972.5390423533 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Möller
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schnabel
Rechtsanwalt Markus Schnabel
Anwaltskanzlei Schnabel, Tumringer Str. 189, 79539 Lörrach 6898.6229307864 km
Hart in der Sache - Moderat im Ton
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Schnabel
(28.11.2023) Sehr netter und kompetent Anwalt war mit seiner Beratung sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp
Rechtsanwaltskanzlei Heukamp, Von-Stauffenberg-Straße 1A, 21365 Adendorf 6760.4190019691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Heukamp
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Neumann
Kanzlei Mathias Neumann, Untermarkt 48, 82515 Wolfratshausen 7122.3922794152 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Neumann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(18.02.2022) Alles prima.
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Grotheer
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Grotheer
Bürogemeinschaft Grotheer Plaisier Dr. Dopatka, Langenstr. 50, 28195 Bremen 6675.1263002254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Grotheer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Die Einklagung von Fluggastrechten wurde schnell und zu vollster Zufreiedenheit durchgeführt - sehr zu empfehlen (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Tillmann LL.M.(Istanbul)
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar Tillmann LL.M.(Istanbul)
Rechtsanwaltskanzlei Tillmann, Waldstraße 37, 04105 Leipzig 6980.8692656678 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Elmar Tillmann LL.M.(Istanbul)
aus 12 Bewertungen Sehr kompetender Rechtsanwalt. Fahrrad kam von Reparatur nicht zurück. Durch Herrn Tillmann hatte ich das Fahrrad … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Denis Ksiazek
sehr gut
Rechtsanwalt Denis Ksiazek
Hörnlein Rechtsanwälte, Daimlerstr. 28, 91301 Forchheim 6996.7789228225 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Denis Ksiazek - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Meine Wohnung sollte geräumt werden. Mein Anwalt sagte, da kann man nichts machen! Aus Langeweile habe ich RA Ksiazek … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Walser
Rechtsanwalt Jörg Walser
Rechtsanwalt Jörg-Martin Walser, Willi-Bleicher-Straße 1, 73033 Göppingen 6964.9362804557 km
Langjährige Erfahrung, kurzfristige und flexible Termine, objektive Beratung persönlich und online.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Walser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(31.10.2022) war schnell geantwortet aber leider meine Problem können Ihn nicht Übernehmen
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Bühring
Kanzlei Uwe Bühring, Breite Str. 8, 38640 Goslar 6834.4598413149 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Uwe Bühring im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(21.10.2020) Sehr schneller Antwort Guten arbeit geleistet Ich habe mein voll Recht bekommen ohne Sie schaffe ich nicht Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
STREPP FALKENSTEIN ZIMMERMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Dülkenstraße 5, 51143 Köln 6683.5692429458 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Falkenstein gerne zur Verfügung
(09.11.2021) Sehr empfehlenswert !! Sehr fachlich .
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Eißing
Rechtsanwältin Anne Eißing
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Anne Eißing
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Falk
Rechtsanwältin Silke Falk
JÜRGENS & KNÖSELS RECHTSANWÄLTE, Bismarckstr. 87, 41061 Mönchengladbach 6629.5311750243 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Falk im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Frau Falk hat mich in einer Verkehrsrechtsache vertreten. Sie hat mich sehr kompetent, zuvorkommend und freundlich … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Linke
Rechtsanwalt Norbert Linke
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Linke ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Zuverlässig, Kurze Wartezeiten, fachlich Kompetent und einsatzfreudig (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Gutowski
Rechtsanwalt Peter Gutowski
Gutowski & Zahn, Schillerstr. 47, 95028 Hof 7013.0851320413 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Gutowski
aus 5 Bewertungen angenehm beraten worden (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina U. Kaps
sehr gut
Rechtsanwältin Martina U. Kaps
Kanzlei Kaps Stuttgart, Kronprinzstr. 19, 70173 Stuttgart 6930.9110237213 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Martina U. Kaps ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 57 Bewertungen Frau Kaps hat mich bezüglich des Arbeitszeugnis umfänglich am Telefon kostenlos beraten. Also was passiert, wenn der … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schölzel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schölzel
Anwaltskanzlei Beckers & Pütz, Friedrich-Ebert-Straße 38, 50354 Hürth 6673.289968421 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Schölzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen In einer für mich schwierigen Zeit, habe ich einen besonderen und trotz seiner Jugend kompetenten Anwalt an meiner … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Kranich
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Kranich
Rechtsanwaltskanzlei Kranich, Chausseestraße 111, 10115 Berlin 6973.0290634499 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Karsten Kranich gerne zur Verfügung
aus 50 Bewertungen Ein sehr angenehmes Gespräch mit Hr. Kranisch Für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Gütter
sehr gut
Rechtsanwalt Falk Gütter
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Öffentliches Baurecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Falk Gütter
aus 30 Bewertungen Seit 1,5 Jahren steht uns Herr Gütter als Fachanwalt in einem nun schon schon seit über 5 Jahren andauernden … (15.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian von der Heyden
sehr gut
von der Heyden, Trabener Str. 58a, 14193 Berlin 6969.0338557283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Maklerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian von der Heyden
aus 38 Bewertungen Wir haben Herrn Von der Heyden in einem großen Rechtsstreit im Wettbewerbsrecht / Markenrecht beauftragt uns zu … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Thorsten Amsel
Rechtsanwalt JUDr. Thorsten Amsel
Kanzlei Amsel, Sarresdorfer Str. 79, 54568 Gerolstein 6692.8558294026 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt JUDr. Thorsten Amsel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Ein früherer (sehr guter) Eindruck hat sich aktuell wieder in jeder Form bestätigt. Eine auch auf seinen Erfahrungen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stamm
Anwaltskanzlei Thomas Stamm, Johannisstr. 12, 07743 Jena 6958.3226848263 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Stamm vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Koller
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Koller
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9727800972 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Koller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Das gespräch war sehr Informativ Danke (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Steinbeiß
sehr gut
Götz.Steinbeiß.Sautter Rechtsanwälte, Augsburger Str. 12, 85221 Dachau 7103.0495898712 km
Ich stehe für ehrliche Beratung sowie wirtschaftlich sinnvolle und faire Lösungen, wei ich dies im Familienrecht für besonders wichtig halte.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Steinbeiß vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 64 Bewertungen Ich stand mit Mitte 50 nach Jahrzehnte langer guter Ehe völlig ahnungslos und total verunsichert in der Kanzlei von … (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Spigt
Rechtsanwalt Jan Spigt
Spigt Advocatuur, Arnhemseweg 6, Amersfoort 3941 CP, Niederlande 6516.8050767423 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jan Spigt
(22.02.2023) Schnelle Antwort mit Fachwissen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.