3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
(12.02.2024) Soweit alles top. Mich hat lediglich verwundert. Das Herr Schaub, an den meine Anfrage explizit gerichtet war. Nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt
sehr gut
Kanzlei Bendfeldt, Mühlenstr. 2, 24582 Bordesholm 6689.9722090293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Schnell, kompetent, unkompliziert. Beratung zu Beginn ausführlich und ohne Zeitdruck. Ich fühlte mich sehr gut … (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
Kanzlei Paul-Christian Franz, Schlieperstr. 6, 13507 Berlin 6964.2960086214 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul-Christian Franz gerne zur Verfügung
(13.05.2023) Umgehende Kontaktaufnahme durch die Kanzlei mit mir
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Meißner
sehr gut
Rechtsanwältin Helena Meißner
Kanzlei Wohlfeil - Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Aulweg 41b, 35392 Gießen 6800.6858760916 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Helena Meißner
aus 43 Bewertungen Mich gegen Großkonzern Allianz vertreten und wir haben gewonnen. Ich danke ihr sehr herzlich. M. Oweissi (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Dorsemagen, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.1440665749 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fred Dorsemagen gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Kenne Herrn Dorsemagen seit 20 Jahren. Er hat mich auf vielen Rechtsgebieten immer sehr erfolgreich vertreten. Kann in … (19.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Teitge
Kanzlei Grau & Teitge, Räcknitzhöhe 35, 01217 Dresden 7081.9130458848 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Volker Teitge
(12.04.2024) Sehr zügige Rückmeldung und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Pohl
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Pohl
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Friederike Pohl bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Alles sehr gut gelaufen! Gute Beratung und Unterstützung vor, während und nach dem Prozess. Zudem gute … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Berthold
Rechtsanwalt Peter Berthold
Dr. Grimm & Berthold, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Kanzlei für Immobilienrecht, Heidelberger Straße 12, 68723 Schwetzingen 6859.1111571486 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Berthold - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Schäfer
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3273609948 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jan Schäfer
aus 72 Bewertungen Reagiert prompt und zuverlässig. (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Weber
Rechtsanwältin Renate Weber
Kanzlei Renate Weber, Theresienstr. 12, 85049 Ingolstadt 7073.0083332506 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Renate Weber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Meyer - Höke Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 14770 Brandenburg an der Havel 6931.4139488539 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
(23.06.2022) Schnelle Terminvorschläge gute kompetente Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Rösch
Rechtsanwältin Andrea Rösch
Kanzlei Andrea Rösch, Schillerstr. 7, 89143 Blaubeuren 6990.4806755186 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Andrea Rösch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(19.10.2021) Gute Anwältin sie Hilft ist ist da wenn man sie braucht
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Scheidweiler
Kanzlei Markus Scheidweiler, Rahlstedter Str. 73, 22149 Hamburg 6726.8335456927 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Scheidweiler
(30.09.2022) Super schnelle Antwort, kompetent und hilfreich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schübel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schübel
Dr. Schübel & Kollegen, Straßbergerstr. 83, 08527 Plauen 7016.2136055661 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schübel
aus 10 Bewertungen Dr. Reinhard Schübel ist der beste Anwalt den ich kenne und hat immer sehr gute Ideen und kümmert sich um alle Anliegen (27.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
WOLLENBECKER RECHTSANWÄLTE PartGmbB, Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale) 6948.2739230826 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(30.10.2021) Sehr zufrieden mit den ersten Anlaufgesprächen und den fachlichen Hinweisen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Trude
Rechtsanwalt Markus Trude
Trude Rechtsanwälte, Hansaring 45-47, 50670 Köln 6673.922975634 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Trude ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(12.02.2019) Die Beratung war kompetent und verständlich. Herr RA Trude hat sich die nötige Zeit genommen um die notwendigen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Heinke
Rechtsanwältin Jutta Heinke
Franz & Heinke Rechtsanwälte, Franz-Josef-Baumgartner-Str. 1/1, 79312 Emmendingen 6882.8282187063 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Jutta Heinke für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heigl
sehr gut
Wurster und Heigl, Bahnhofstr. 17, 94469 Deggendorf 7164.3820777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Heigl
aus 24 Bewertungen Sehr schneller Rückruf, gute Beratung! (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Kanzlei Martin Bleidießel, Georgenstraße 36, 03130 Spremberg 7086.8884410664 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Martin Bleidießel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(05.04.2024) Sehr guter Anwalt. Schnell, Kompetent, Freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Braun
Rechtsanwalt Peter Braun
Kanzlei Peter Braun, Borsbergstraße 10, 01309 Dresden 7082.4990698088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Braun im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Herr Peter Braun ist der beste Anwalt aus Dresden hat vor den Gericht die Kindsmutter vertreten aber dar wir als … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Albert Link
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Albert Link
Kanzlei Michael Albert Link, Marktstr. 62, 60388 Frankfurt am Main 6828.3102617428 km
Mit Link zum Recht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Michael Albert Link bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 96 Bewertungen Sehr freundliche telefonische Erstberatung erhalten. (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
Rechtsanwälte Hölzl, Düsseldorfer Str. 58, 41749 Viersen 6621.1730067618 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Hölzl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 39 Bewertungen Ich habe mich sehr kompetent beraten und unterstützt gefühlt und würde mich in Mietangelegenheiten jederzeit wieder an … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
Kanzlei Aline Stocks, Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf 6649.9353472708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Top Beratung (11.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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